Drucksache - DrS/2017/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Standortbüchereien im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.03.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die elf Förderverträge für die Standortbüchereien mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 20 % rückwirkend ab dem 01.01.2017 unbefristet fortzuschreiben. Der Vertrag soll eine Kündigungsklausel für alle Vertragspartner enthalten. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Jahres möglich.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg fördert auf vertraglicher Grundlage (siehe Anlage) aktuell elf Standortbüchereien im Kreisgebiet (siehe Anlage).
Die maßgeblichen Verträge sind zum 31.12.2016 ausgelaufen.
Zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung erfolgte ab dem 01.01.2011 eine Kürzung des Kreiszuschusses von 21,5 % auf 20 % Die seinerzeit geschlossenen Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31.12.2013. Die zum 01.01.2014 geschlossenen und zum Jahresende 2016 ausgelaufenen Folgeverträge beinhalteten ebenfalls eine Förderung von 20 %. Bis zum Jahr 2003 betrug die Förderung des Kreises noch 25 %.
Mehrere Kreise in Schleswig-Holstein fördern ihre Standortbüchereien derzeit immer noch mit 25 %. Die Verträge laufen dort unbefristet, sie sehen jedoch eine Möglichkeit der Kündigung zum Ende eines Jahres vor.
Die prozentuale Förderung bezieht sich auf die förderungsfähigen Gesamtausgaben für die Anschaffung von Medien sowie auf die Personalkosten für das hauptamtliche Personal der jeweiligen Bücherei.
Im Jahr 2016 betrug der Gesamtzuschuss des Kreises zum Betrieb der Standortbüchereien 471.794,02 EUR. Aufgrund von tariflichen Steigerungen wird sich ab dem Jahr 2017 ein voraussichtlicher Zuschuss in Höhe von ca. 488.987,21 EUR ergeben.
Für die Büchereien in Sülfeld, Nahe und Boostedt bestehen sogenannte Interimsverträge, welche lediglich eine Förderung des Medienetats vorsehen. Eine Förderung der Personalkosten aus Kreismitteln erfolgt bei diesen Büchereien nicht, da es sich nicht um hauptamtliches beschäftigtes Fachpersonal handelt.
Es wird empfohlen den bisherigen Förderungsumfang beizubehalten, um damit das sehr gut angenommene Büchereiangebot im Kreisgebiet zu konsolidieren.
Im Jahr 2015 hatten die Standortbüchereien im Kreisgebiet insgesamt 28.652 aktive Nutzer/innen, welche wiederum insgesamt 1.561.956 Entleihungen vorgenommen haben.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind Büchereien nach wie vor ein Ort, an dem der Zugang zu Literatur ermöglicht wird.
Die Statistik des Büchereivereins Schleswig-Holstein e. V liegt für das Jahr 2016 noch nicht vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| jährlich: 488.987,21 € |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 27211 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.7: Der Kreis fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten die politische und kulturelle Bildung und die Erwachsenenbildung. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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