Drucksache - DrS/2017/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines 24-Stunden-Krisendienstes 7 Tage die Woche gem. Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Hakimpour-Zern, Dr. Sylivia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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20.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG- Ausschuss nimmt die dargestellten Ausführungen zur Vergabeart und Zeitplanung für das Ausschreibungsverfahren „Einrichtung eines 24-Stunden-Krisendienstes 7 Tage die Woche gem. Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein “ zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung der Leistung durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §§ 7 ff Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein (PsychKG) können psychisch kranke Menschen gegen oder ohne ihren Willen in einem Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange sie in Folge ihrer Krankheit ihr Leben, ihre Gesundheit oder Rechtsgüter Anderer erheblich gefährden und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Aus §§ 3 ff PsychKG ergibt sich primär die Pflicht zur Hilfe, die Unterbringung ist also ultima ratio, wenn vorrangige Hilfen nicht greifen. Es ist immer erst nach dem mildesten Mittel zu suchen.
Die Unterbringung kann nur auf schriftlichen Antrag des Kreises angeordnet werden. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen für die Unterbringung durch entsprechende Tatsachenfeststellung sowie durch Beurteilung eines in der Psychiatrie erfahrenen Arztes oder Ärztin bescheinigt wird. Somit ist der Kreis Herr des Verfahrens zur Unterbringung.
Aufgrund der Empfehlungen und Beschlüsse des OVG-Ausschusses vom 26.09.2016, des Hauptausschusses vom 11.10.2016 und des Kreistages vom 13.10.2016 wird ein 24-Stunden-Krisendienst 7 Tage die Woche gem. Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein eingerichtet.
Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung in zwei Losen. Die Ausschreibung dient der Bereitstellung eines PsychKG-Krisendienstes mit diensthabenden sozialpädagogischen und ärztlichen Fachkräften außerhalb der Öffnungszeiten des Kreishauses, das heißt wochentags von 16.00 Uhr nachmittags bis 8.00 Uhr morgens sowie am Wochenende von 13.00 Uhr am Freitag bis 8.00 Uhr am Montag sowie an den gesetzlichen Feiertagen.
Das erste Los betrifft Sozialpädagogen/-innen, die die Patientin oder den Patienten am Ort des schadenstiftenden Ereignisses (in der Regel zu Hause oder auf der Polizeiwache) aufsuchen, um die Situation zu explorieren, Kriseninterventionen zu machen und gegenüber der Unterbringung mildere Mittel abzuwägen.
Das zweite Los umfasst psychiatrisch erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die bei Bedarf hinzugerufen werden, um ggf. ein Gutachten gem. PsychKG wegen Eigen- oder Fremdgefährdung zur Beantragung der Unterbringung beim Amtsgericht zu erstellen. Bei einer entsprechenden Unterbringungsentscheidung soll der/die Patient/in mit einem Krankenwagen und mit Polizeibegleitung ins Psychiatrische Krankenhaus Rickling bzw. Helios Klinikum Schleswig gebracht werden.
Die erfolgreichen Anbieter schließt mit dem Kreis Segeberg einen Vertrag für eine Laufzeit von zunächst 6 Jahren ab.
Der Einsatz von Subunternehmen und das Einreichen von Nebenangeboten sind nicht zugelassen. Die Leistung ist vom Bieter selbst und unmittelbar zu erbringen.
Ferner müssen dir Auftragnehmer den Personaleinsatz inkl. Krankheits- oder Urlaubsvertretung für die Dienstzeiten planen. Auch müssen die Auftragnehmer die mit dem Auftragsgegenstand verbundenen Aufgaben und Arbeiten koordinieren.
Die Vergabeunterlagen sind in Vorbereitung. Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen wird die Verwaltung von der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek aus Hamburg unterstützt.
Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:
05. KW 2017: am 20.02.2017 wird der OVG-Ausschuss über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt und stimmt dem weiteren Verfahren zu.
08. KW 2017: am 23.02.2017 findet um 10.00 Uhr eine Interessenkonferenz im Haus Segeberg statt, ggf. erfolgt im Anschluss eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen.
11. KW 2017: Vorstellung der überarbeiteten Vergabeunterlagen am 14.03.2017 in einer nicht öffentlichen Sitzung im Hauptausschuss
ca. 19. KW 2017:es erfolgt zeitnah nach Bewilligung des Haushaltes die Ausschreibung
ca. 27. KW 2017:Tagung der Vergabekommission
37. – 41. KW 2017: Berichterstattung im OVG- und Hauptausschusses am 11.09. bzw. 10.10.2017, Beschlussfassung des Kreistages über die Zuschlagserteilung am 12.10.2017
Die Zeitplanung berücksichtigt neben den gesetzlichen Fristen die Belange des Kreises Segeberg und der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Zeiten der Sommerferien. Der Vertrag soll mit Wirkung zum 01.12.2017 abgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Gelder wurden bereits am 13.10.2016 vom Kreistag gewährt.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
