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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt den Abschluss des Aufgabenübertragungsvertrages im Bereich der Kindertagespflege mit der Tausendfüßler Stiftung für den Zeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020 für die Region West (Stadt Kaltenkirchen sowie Ämter Kaltenkirchen-Land und Kisdorf) und mit der Diakonischen Werk Altholstein GmbH ebenfalls für den Zeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020 für die Region Nord (Stadt Bad Bramstedt sowie Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved).

 

Das Jahresbudget beträgt für die Region West 24.000 EUR und für die Region Nord 31.000 EUR. Dieser Beschluss wird unter der Voraussetzung gefasst, dass sich die Kommunen weiterhin an der Finanzierung der Vermittlungsstellen beteiligen. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009.

 

Für den Übergangszeitraum Januar und Februar 2017 wird den beiden o.g. freien Trägern für die fortlaufende Aufgabenwahrnehmung in der jeweiligen Region nach Ende des bisherigen Vertrages zum 31.12.2016 ein anteiliges Budget auf der Grundlage der Konditionen des bisherigen Vertrages bewilligt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die weitere Übertragung der Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege für die Regionen West und Nord war, wie in der Vorlage DrS/2016/083 dargestellt, die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens erforderlich. Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen worden. Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich von den beiden Trägern der freien Jugendhilfe, die bereits in diesem Aufgabenfeld in der jeweiligen Region im Kreis Segeberg tätig sind, angefordert worden. Anfragen von weiteren freien Trägern sind nicht erfolgt. Die beiden freien Träger haben jeweils für die Region, in der sie bereits aktiv sind, ein Angebot abgegeben.

 

Maßgeblich für die Bewertung der Angebote war ein Gesamtkonzept, das von dem jeweiligen Bieter zu fertigen war und zu den Kriterien Fachqualität, Prozess-/Strukturqualität und Ergebnisqualität für die verschiedenen Tätigkeiten der Fachberatung Kindertagespflege detaillierte Darstellungen erhalten sollte. Die umfangreichen Beratungstätigkeiten und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren waren in diesem Zusammenhang darzulegen. Weiterhin war an einem Fallbeispiel der Aufbau eines Vertretungssystems in der Kindertagespflege zu planen und zu kalkulieren.

 

Die beiden eingereichten Konzepte spiegeln die langjährige Erfahrung der freien Träger in diesem Aufgabenfeld wider. Die Tausendfüßler Stiftung ist bereits seit Januar 2008, die Diakonischen Werk Altholstein GmbH seit Juni 2010 mit diesen Aufgaben beauftragt. Die Konzepte sind klar strukturiert, beinhalten alle maßgeblichen Schwerpunkte der Beratungs- und Vermittlungsarbeit und stellen die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure deutlich dar. Ebenfalls klar strukturiert und in sich schlüssig wird das jeweilige Modell für ein Vertretungssystem beschrieben und kalkuliert.

 

Für die Wertung der Angebote waren somit ausschließlich qualitative Kriterien maßgeblich. Das Jahresbudget ist vom Kreisjugendamt festgelegt worden und basiert auf den bisherigen Förderbeträgen unter Berücksichtigung der Zahl der jeweils betreuten Kinder und einer moderaten Kostensteigerung, für die Region West in Höhe von 1.000 EUR jährlich, für die Region Nord in Höhe von 2.416 EUR jährlich.

 

Für die beteiligten Kommunen und den Kreis Segeberg ergeben sich für die Finanzierung ab dem 01.01.2017 bis zum 29.02.2020 jährliche Kosten in Höhe von 24.000 EUR für die Region West und in Höhe von 31.000 EUR für die Region Nord.

 

Der Kreis Segeberg trägt gemäß Beschluss des Kreistages vom 08.10.2009 insgesamt 50 Prozent der Kosten für die Vermittlungsstelle, d.h. 12.000 EUR bzw. 15.500 EUR jährlich. Die verbleibenden 50 Prozent finanzieren die Kommunen.

 

Die sonstige vertragliche Ausgestaltung ist inhaltsgleich zu den bisherigen Regelungen vorgesehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die jährlichen Kosten für die Förderung der beiden Fachberatungsstellen belaufen sich für den Kreis Segeberg auf 12.000 EUR für die Region West und 15.500 EUR für die Region Nord. Die jährlichen Mehrkosten ab 01.01.2017 belaufen sich für die Region West auf 500 EUR und für die Region Nord auf 1.208 EUR und werden aus den für die Förderung der Kindertagespflege verfügbaren Mitteln entnommen.

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 36121.5331

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziffer 5.1: Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

Er wird deshalb u.a.

        ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und

        den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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