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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Pflicht zum Ausbau und der Sanierung von öffentlichen Straßen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.

 

Bundes- und Landesstraßen:

 

Für Baumaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen erfolgt die vollständige Planung und Durchführung in der Verantwortung des zuständigen Landesbetrieb Verkehr. Hierzu wird der Kreis Segeberg nur gehört, wenn die entsprechende Umleitungsstrecke über Kreisstraßen erfolgen soll. Bei einer Umleitungsausschilderung über Bundes- und Landesstraßen ist eine Beteiligung des Kreises nicht vorgesehen. Für weitergehende Erläuterungen zur Planung des Landes wurde der LBV um eine Teilnahme an der Sitzung des WRI am 13.02.2017 gebeten.

 

Gemeindestraßen:

Baumaßnahmen auf Gemeindestraßen werden in Zuständigkeit der Gemeinden, teilweise unter Beauftragung des WZV, durchgeführt. Sofern bei Vollsperrungen der Gemeindestraßen eine Umleitung über Kreisstraßen erfolgen soll, wird dieses entsprechend mitgeteilt. In den übrigen Fällen erhält der Kreis in der Regel keine Informationen zu den geplanten Baustellen.

 

Kreisstraßen:

Grundsätzlich wird der Ausbau bzw. die Sanierung von Kreisstraßen in der Regel mit einer Vorlaufzeit von mind. einem Jahr durch den kreiseigenen Tiefbau geplant. Dabei werden die Maßnahmen nach Möglichkeit mit den jeweiligen Abteilungen des LBV bezüglich eines groben Zeitfensters abgestimmt. Darüber hinaus werden die betroffenen Gemeinden, Polizei, Rettungsdienst, Müllentsorger und je nach Bedarf die Versorgungsträger mit in die Planung eingebunden und deren Anliegen so weit wie möglich berücksichtigt.

 

Durch die entsprechend frühzeitigen Abstimmungsgespräche soll eine möglichst geringe Beeinträchtigung auf den Straßen des Kreises Segeberg erreicht werden.

Eine Koordinierung aller Bautätigkeiten auf Straßen im Kreis Segeberg kann daher zurzeit nicht immer durch den kreiseigenen Tiefbau sichergestellt werden.

Weitergehende Gespräche mit Vertretern der zuständigen Behörden werden weiterhin angestrebt und über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit im WRI berichtet.

 

Ferner hat bei allen Baustelleneinrichtungen die Sicherheit für Beschäftigte auf der Baustelle, aber auch für mögliche Verkehrsteilnehmer einen sehr hohen Stellenwert. Die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen bei der Baustellenplanung werden Vertreter der Berufsgenossenschaft in der Sitzung des WRI am 13.02.2017 vorstellen.

 

 

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