Drucksache - DrS/2017/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abgabe einer Interessenbekundung für das Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss/der Hauptausschuss/der Kreistag beschließt, dass sich der Kreis Segeberg am Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe von Fördermitteln für das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ sowie dem anschließenden Antragsverfahren beteiligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle kann dazu beitragen, auch Familien in besonderen Lebenssituationen zu stabilisieren und die gesellschaftliche Integration zu erleichtern. Das betrifft unter anderem Kinder mit Fluchterfahrungen, die – aus unterschiedlichen Gründen – bislang nur schwer Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung finden. Unter Kindern lernen neu zugewanderte Kinder schnell die deutsche Sprache und knüpfen Kontakte. Aber auch Kinder aus anderweitig sozial benachteiligten Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden, soll der Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erleichtert werden.
Hier setzt das neue Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an: Mit Hilfe von frühpädagogischen Angeboten, die sich an den individuellen Ausgangslagen der Kinder und Familien orientieren, soll der Weg ins Regelangebot der Kita oder der Kindertagespflege geebnet werden.
Das Bundesprogramm startet im Frühjahr 2017 und hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Neben der Erleichterung und Förderung der Einmündung in Kitas können Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Erreichen der Ziele des Bundesprogramms befördern.
Hierzu notwendig sind:
- Bedarfsanalyse vor Ort
- Konzipierung besonderer frühpädagogischer Angebote oder
- deren Erweiterung bzw. Fortentwicklung
- Unterstützung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte.
Mit der Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro/Jahr je Jugendamt können konkrete niedrigschwellige Angebote für Kinder und Familien gefördert werden.
Hiervon finanziert werden können Personal- und Sachkosten für
- ½ Vz-Stelle „Koordinierungs- und Netzwerkstelle“ beim Jugendamt, angegliedert an die Jugendhilfeplanung (EUR 28.000,00/Jahr)
- bis zu 4x ½ Vz-Stelle „Fachkraftstellen für Kita-Einstieg“
- sowie Projektmittel (Honorare bspw. für Sprachmittler) bis zu EUR 30.000,00/Jahr.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kooperiert mit den wesentlichen Akteuren im Sozialraum, die für die Umsetzung von Angeboten für den Kita-Einstieg von Bedeutung sind. Dazu müssen Kooperationsvereinbarungen mit relevanten Akteuren geschlossen werden und insb. sog. „Anker-Kitas“. Für den Kreis Segeberg können das vor allem auch die Familienzentren sein; hier soll eine enge Verzahnung mit dem kurzfristig zu erwartenden Landesprogramm „Familienzentren/Integrationszentren“ gefunden werden.
Antragsteller ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, also das Kreisjugendamt des Kreises Segeberg für den Kreis Segeberg, mit Ausnahme der Stadt Norderstedt.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung in Form einer
Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Beteiligung des Zuwendungsempfängers ist in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorgesehen. Zur Geltendmachung eines Förderbetrags von 150.000 € muss sich der Anteil aus Eigen- oder Drittmitteln somit rechnerisch auf 16.666,66 € belaufen (Gesamtausgaben = 166.666,66 € p. a.).
Die Antragstellung erfolgt durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese durchlaufen ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2).
Weitere, ausführliche Informationen finden sich im Anhang sowie unter http://www.fruehe-chancen.de/qualitaet/aktuelle-bundesprogramme/kita-einstieg/
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Zur Finanzierung des Eigenanteils muss der Kreis Segeberg pro Jahr bis zu EUR 15.000,00, für die gesamte Projektlaufzeit also bis zu EUR 45.000,00 aufgewendet werden. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u. a. ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln. 6.1 Der Kreis Segeberg fördert optimale Betreuung in der Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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70,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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