Drucksache - DrS/2016/013-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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09.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 11.02.2016 die Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Diese Neufassung der Richtlinie sieht unter II. Nr. 7 vor: „Sobald die landesweite KiTa-Datenbank freigegeben ist, muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der qualifizierten Tagespflegestelle ordnungsgemäß und zeitnah die notwendigen Daten in die KiTa-Datenbank eingeben und pflegen.“
Die Begründung zur Vorlage führte darüber hinaus aus: „Durch die Teilnahme an der landesweiten KiTa-Datenbank entstehen zwischen den Kita-Trägern, den Kommunen und der Verwaltung Synergien und eine bessere Vernetzung. Bisher händisch erstellte Kommunikationen können dann EDV-technisch abgewickelt werden. Fehlerquellen werden so vermieden, strukturelle Abläufe verbessert“. Im Rahmen der Einführung der landesweiten Kita Datenbank gibt es einen Grundsatzbeschluss der kommunalen Familie, der nur durch Einstimmigkeit des Gemeinde-/Städte- und Landkreistages die Förderung durch IT-Harmonisierungsmittel des Landes Schleswig-Holstein möglich werden ließ.
Der Gemeindetag Schleswig-Holstein bestand (und besteht weiterhin) auf einer absoluten Freiwilligkeit der Teilnahme an dem Projekt, ansonsten hätte die Kita-Datenbank nicht eingeführt werden können. Der Städte- und der Landkreistag haben jedoch auf die Notwendigkeit der Nicht-Freiwilligkeit hingewiesen.
Die Verwaltung des Kreises Segeberg arbeitet seit drei Jahren an dem Projekt und hat in allen Gesprächen deutlich gemacht, dass die Kreise nur dann einen Mehrwert haben, wenn alle Kitas und Tagespflegestellen an das System angeschlossen sind. Nur so kann der Kreis seine ihm gesetzlich obliegende Kitabedarfsplanung optimiert durchführen. Die Daten erhält der Kreis zurzeit weiterhin manuell und mit einem zeitlichen Versatz. Teilweise muss die Kreisverwaltung bei einigen Kommunen mehrfach nachfragen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, der durch die Teilnahme an der Kita-Datenbank vermieden werden könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze bestätigt und damit anders lautende Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben. Dies erhöht eindeutig die Anforderungen an eine zeitnahe und bedarfsgerechte Planung durch den Kreis.
Die Gewährleistungspflicht für die Bereitstellung von Kita-Plätzen obliegt dem Kreis als öffentlichem Jugendhilfeträger, die tatsächliche Umsetzung liegt aber im Wesentlichen in den Händen der Kommunen. Der Kreis hat mit der Kita-Datenbank ein gutes Instrument zur Ermittlung des jeweils aktuellen Verhältnisses von Nachfrage und Angebot eingeführt und wird unter anderem mit diesem System Haftungsansprüche gegen den Kreis und auch gegen Kommunen vermeiden bzw. zurückweisen können.
Aufgrund der genannten Punkte ist eine Teilnahmepflicht, gekoppelt an die Betriebskosten-förderung aus Kreismitteln, für die der Träger in die Richtlinie aufgenommen worden.
Die (erheblich höhere) Betriebskostenförderung des Landes Schleswig-Holstein wird nicht mit der Teilnahme an der Kita-Datenbank verknüpft.
Das Rechtsamt des Kreises Segeberg hat die Rechtmäßigkeit des Vorgehens überprüft. Es macht deutlich, dass die Landesgelder für die Betriebskostenförderung nicht an die Kita Datenbank gekoppelt werden können, sehr wohl aber die Betriebskostenförderung aus Kreismitteln.
„Hinsichtlich der Betriebskostenförderung, die aus Kreismitteln erfolgt, kann eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Kreis ist hier im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung gem. §2 Abs. 1 KrO zum Erlass einer entsprechenden Richtlinie berechtigt.“
(Quelle: Vermerk Rechtsamt vom 18.10.2016)
An Kreismitteln für Betriebskosten stellt der Kreis Segeberg ca. 1.775.000,- EUR p.a. zur Verfügung. Dies macht bei rund 150 geförderten Einrichtungen eine Kreisförderung von durchschnittlich 12 TEUR pro Einrichtung aus, es geht also um kleinere Beträge, da grundsätzlich lediglich eine Teilsumme einbehalten werden würde. Die Kommunen und Kitaträger/-einrichtungen sind bereits im Herbst 2016 unterrichtet worden, dass bei Nichtteilnahme an der Kita-Datenbank im Kita-Jahr 2016/2017 keine Einbehaltungen von Kreismitteln erfolgen werden, da die Kitadatenbank im Projektstatus liegt und keine Einrichtung zum sofortigen Einstieg gedrängt werden soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 15.12.2016) sind nur 428 von landesweit ca. 1750 Einrichtungen in der Kita-Datenbank vertreten. Im Kreis sind 27 von 156 Einrichtungen vertreten.
Für Eltern ergibt sich nur bei kompletten Eintragungen von Einrichtungen eine sinnvolle Übersicht.
„Die Eltern müssen die Betreuungseinrichtungen dann nicht mehr abtelefonieren, die Vorauswahl einer Kita kann rund um die Uhr von zu Hause aus stattfinden. Das erspart den Eltern Zeit, aber auch dem Kita-Personal, das nicht immer wieder die Fragen nach Öffnungszeiten, freien Plätzen und besonderen Angeboten beantworten muss, sagt Soudakone Rattanavong vom Leitungsteam im Kinderhaus am Wasserturm in Kiel.“
(Quelle: Kieler Nachrichten vom 09.12.2016; „Mit einem Klick alles im Blick“)
Der Gemeindetag macht in Gesprächen mit dem Kreis deutlich, dass nicht nur die Ausstattung von Kindertagesstätten mit PC´s und der weitere technische Support schwierig seien, sondern auch die zusätzliche Dateneingabe einen erheblichen Mehraufwand bei Kitas und auch Kommunen bedeuten würde. Gerade kleinere Kitas mit wenig Personal würden einen deutlichen Mehraufwand und dafür wenig Nutzen haben, da z.B. in ihrem Umfeld keine Konkurrenzsituationen vorhanden seien.
Der Kreis hat eine Bereitstellung von ausrangierten, aber weiterhin vollwertigen PC`s in Aussicht gestellt, ebenso eine Hilfestellung bei Eingaben. Die Kita-Träger werden kostenlos durch Dataport geschult und die Firma steht bei allen weiteren inhaltlichen Fragen kostenlos zur Verfügung (dafür verwendete Landesförderung 300 TEUR p.a.)
Es wird dennoch durch den Gemeindetag auf den Grundsatzbeschluss der kommunalen Familie verwiesen, dass die Einführung der Kita-Datenbank komplett freiwillig ablaufen muss und das System so attraktiv sein müsse, dass die Kitas durch den Mehrwert alleine auf dieses System setzen.
Weiterhin sind Schnittstellen zu bisherigen Kita-Managementsystemen problematisch, da dadurch Zusatzkosten auf Träger zukommen würden. Ministerin Alheit hat jedoch angekündigt, diese Problematik aufzulösen, Dataport arbeitet an einer technischen Umsetzung.
Unter Hinweis auf die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Kreis werden hiermit die unterschiedlichen Sichtweisen beschrieben und gleichzeitig wird die Politik gebeten zu entscheiden, ob der Passus über die Teilnahme an der Kita-Datenbank nach II Nr. 7 Betriebskostenförderung gestrichen werden soll oder weiterhin Bestandteil der Richtlinie bleibt.
Die Kreisverwaltung spricht sich unverändert für den Beibehalt aus, verzichtet aber im Interesse einer ergebnisoffenen Beratung auf die Ausformulierung eines entsprechenden Beschlussvorschlags.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
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| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
