Drucksache - DrS/2017/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Familienzentren im Jahr 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu 1.: Die Absicht der Landesregierung, die Familienzentren zusätzlich zu fördern, wird begrüßt.
Zu 2.: Die Verwendung der Kreisfördermittel 2017 für die Familienzentren im Kreis Segeberg (außer in der Stadt Norderstedt) geschieht durch die Verwaltung nach Maßgabe der oben aufgeführten Kriterien.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Landesförderung:
Die Förderung von Familienzentren im Kreis Segeberg auf Basis des entsprechenden Landeserlasses ist im Jugendhilfeausschuss beraten worden. Auf die Historie aus Verwaltungsvorlage DrS/2014/139, Niederschriften über Beratung und Beschlussfassung am 04.09.2014 sowie über eine erneute Befassung des Ausschusses am 13.11.2014 und 05.02.2015 wird verwiesen.
Das Land Schleswig-Holstein fördert deren Tätigkeit mit je EUR 25.000,00. Für den Kreis Segeberg stehen jährlich insg. EUR 250.000,00 zur Verfügung (siehe Anlage), damit können 10 Familienzentren gefördert werden.
Seit Ende 2014 sind Familienzentren im Kreis Segeberg tätig, gefördert werden derzeit 9 Familienzentren (siehe auch Anlage):
Standort / Region | Träger / Einrichtung |
Amt Itzstedt | Gemeinde Nahe Kindertagesstätte Tausendfüßler |
Henstedt-Ulzburg (+ Ellerau und Amt Kisdorf ) | N.N. |
Kaltenkirchen (+ Amt Kaltenkirchen-Land) | Tausendfüßler-Stiftung, Kaltenkirchen |
Bad Bramstedt (+ Amt Bad Bramstedt und Gemeinde Boostedt) | Ev. Kirchengemeinde Bad Bramstedt & Lebenshilfe Bad Bramstedt Familienzentrum Mullewapp |
Trappenkamp (Amt Bornhöved und Amt Rickling ohne Boostedt) | AWO Schleswig-Holstein gGmbH Familienzentrum Pusteblume |
Bad Segeberg (+ Amt Trave Land (ohne Schackendorf, Fahrenkrug und Negernbötel) und östliches Amt Leezen) | Stadt Bad Segeberg Familienzentrum Spurensucher |
Wahlstedt (+ westliches Amt Leezen sowie Schackendorf, Fahrenkrug und Negernbötel) | Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH Kita für alle Kinder |
Norderstedt Harksheide | Kita-Werk Niendorf-Norderstedt im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein Familienzentrum Harksheide |
Norderstedt Friedrichsgabe | Wiegmannhilfen gGmbH Familienzentrum Friedrichsgabe |
Norderstedt Glashütte | Sozialwerk e.V. Familienzentrum Glashütte |
Alle Träger werden in 2017 ihre Arbeit fortsetzen. Für den bisher noch nicht versorgten Standort Henstedt-Ulzburg soll der Träger einer neu zu errichtenden Kita auch das Familienzentrum betreiben.
Die Fördermittel sind für den laut Landeserlass geforderten Personaleinsatz von mind. ½ Vollzeitstelle knapp ausreichend. Weiterehende Ausgaben (bspw. Sachkosten) tragen die Träger in Eigenleistung, bzw. bemühen sich um Sponsoren. Elternbeiträge spielen bei der Kalkulation so gut wie keine Rolle.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Familienzentren sind:
- Ansprechpartner für Eltern für alle Fragen rund um die Tagesbetreuung von Kindern sowie weitergehende Beratungsangebote
- Vernetzung der Kindertagesstätten und Tagespflegeangebote in der Region
- Ansprechpartner für andere intentionelle Beratungsträger in der Region
Das Land Schleswig-Holstein konzipiert derzeit die Herausgabe eines Erlasses zur Erweiterung der Tätigkeiten der Familienzentren um den Aspekt „Integrationszentrum“. Arbeitsschwerpunkt soll sein, Kindern aus hierher geflohenen Familien in Kindertagesstätten zu integrieren und weitergehende Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten für diese Kinder zu organisieren.
- Kreisförderung:
Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2017 eine zusätzliche Förderung der Familienzentren, die im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes des Kreises Segeberg liegen, in Höhe von 35.000,00 EUR beschlossen.
Die zusätzlichen Mittel sollen maßnahmenbezogene Sachkosten decken, die die 250.000,00 EUR aus der Landesförderung übersteigen.
Die Mittel sollen insb. zur Durchführung von Maßnahmen für Kinder im Alter bis einschließlich Grundschulalter und deren Eltern dienen.
Förderungskriterien:
- Die Maßnahmen sollen mit anderen Akteuren im Sozialraum abgesprochen, koordiniert und ggf. auch gemeinsam durchgeführt werden. Kooperationspartner können vor allem Kindertagesstätten, Familienbildungsstätten, dem Jugendamt, freie Träger der Jugendhilfe oder Beratungsstellen sein.
- Die Maßnahmen müssen mit dem jeweiligen Gemeindeteam des Jugendamtes abgesprochen sein und gemeinsam beschlossen werden.
- Nicht gefördert werden können Regelangebote zur Kindertagesbetreuung oder bereits laufende Maßnahmen.
- Wenn irgend möglich, sollen Familien, Eltern und Kinder nicht nur als Nutznießer von den Maßnahmen partizipieren, sondern in Planung und Durchführung mit einbezogen werden.
- Die Maßnahmen sollen für die Teilnehmenden kostenfrei sein, damit Angebote nicht aus finanziellen Erwägungen heraus nicht wahrgenommen werden.
- Wünschenswert wäre, die Maßnahmen vor allem auch an Standorten, die bislang keine eigenen Angebote darstellen konnten, durchzuführen bspw. an kleine Kitas im ländlichen Raum.
Die maximale zusätzliche Förderung liegt bei EUR 5.000 je Familienzentrum.
Die Fördermittel werden gem. ANBest-P an die Träger gegeben.
Die Träger geben bis zum 31.03. des Folgejahres einen inhaltlichen und rechnerischen Verwendungsnachweis über die Verwendung der Mittel an den Kreis Segeberg, ggf. erfolgt dann eine Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.8 verstärkt die Beteiligung von Jugendlichen, Senioren und Seniorinnen, ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Menschen mit Behinderung in seine Diskussions- und Entscheidungsprozesse
5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u.a. ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln
5.6 entwickelt die Sozialraumorientierung fort
5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein
5.12 wird Maßnahmen einleiten, um die Bedeutung der Jugendhilfe im Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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221,8 kB
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