Bericht der Verwaltung - DrS/2017/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Schulbegleitungen nach §§ 53, 54 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der im November 2016 stattfindenden Haushaltsberatungen 2017 wurde zu den Aufwendungen bzw. Erstattungen für Leistungen sog. Schulbegleitung (TP 3113 bzw. 3634)berichtet, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung in Verhandlungen über weitere Kompensationszahlungen befinden.
Mit Vereinbarung zum Kommunalpaket III vom 07.11.2016 (siehe Anlage) einigten sich die kommunalen Spitzenverbände und das Land u.a. auf die Aufstockung der Kompensationszahlungen des Landes um landesweit 1,5 Mio. Euro in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018. Auf den Kreis Segeberg entfallen hiervon 99.849,- EUR/p.a., davon ca. 9.984,90 EUR auf das SGB XII und 89.864,10 EUR auf das SGB VIII. Voraussetzung sollte jedoch die abschließende Einigung über die bereits erarbeiteten gemeinsamen Empfehlungen zum Zusammenwirken von Schulbegleitung und Schulassistenz sein. Diese Einigung wurde am 05.12.2016 erzielt, die geeinten Empfehlungen sind als Anlage angefügt.
Mit Annahme der genannten Kompensationszahlungen bei gleichzeitiger Anerkennung der Empfehlungen, erklären sich die Kreise und kreisfreien Städte bereit, weiterhin Leistungen aus dem nicht trennscharfen Bereich von Schule und Jugend- bzw. Sozialhilfe zu übernehmen und von möglichen Leistungskürzungen ggü. den Leistungsberechtigten Abstand zu nehmen. Im Gegenzug wird erklärt, dass die Schule verantwortlich ist, die ihr im Kernbereich pädagogischer Arbeit obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Weiterhin verpflichten sich die Kreise zur Umsetzung der o.g. Empfehlungen, welche insbesondere auf eine engere und bessere Abstimmung zwischen Sozialleistungsträger und Schulbereich abzielen.
Im Rahmen der Landrätekonferenz am 18.01.2017 wurde der Annahme der Empfehlungen einheitlich durch die Landrätin und Landräte zugestimmt.
Insofern werden in 2017 ungeplante Mehreinnahmen in Höhe von 99.849,- EUR vereinnahmt werden können.
Es wird in zukünftigen Sitzungen regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen zum Zusammenwirken von Schulbegleitung/Schulischer Assistenz im Grundschulbereich berichtet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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