Drucksache - DrS/2016/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Stromnetz und IT-Netzwerkertüchtigung in den Kreishausgebäuden A und B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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22.11.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auszug aus DrS/2016/043:
Bauunterhaltungsmaßnahmen
Am 14.12.2015 war eine Elektrofirma bei uns im Hause, um einen Fehler an einer Kanaleinbausteckdose zu beheben. Hierbei ist aufgefallen, dass diese verbrannt war. Nach genauerer Untersuchung wurde festgestellt, dass alle Kanalsteckdosen bei der Montage fehlerhaft eingebaut wurden. Da dies bereits in den 70iger Jahren bei der Erstinstallation geschehen ist, dürfte hier auch niemand mehr in Regress zu nehmen sein.
Wir sind nun gefordert, Abhilfe zu schaffen, da hier eine erhöhte Brandgefahr besteht. (Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes)
Der Einbau von Steckdosen ist in der VDE Vorschrift 0620-1 (2005) geregelt.
Dieser Vorschrift wird aktuell nicht entsprochen.
Neben der Erneuerung der Kabelkanäle und Steckdosen empfiehlt es sich zudem aus wirtschaftlichen Erwägungen gleichzeitig das IT-Netz zu ertüchtigen, was ohnehin in naher Zukunft vorgesehen war.
Die Erneuerung des Strom- und IT-Netzes beläuft sich auf ca. 550.000,- EUR.
Aktueller Sachstand:
Nach umfangreichen konzeptionellen Vorbereitungen der vorgenannten Maßnahme, insbesondere hinsichtlich der Ertüchtigung des IT-Netzes, zwischen IUK und ISE, erfolgte eine entsprechende beschränkte Ausschreibung derselben. In diesem Zusammenhang erfolgte nochmals eine Überprüfung der Kostenberechnung, das Ergebnis lag im zur Verfügung stehenden Budgetrahmen.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung hatten im Vorwege alle teilnehmenden Firmen zugesichert ein Angebot abzugeben.
Zum Termin der damit verbundenen Submission hat letztlich lediglich eine der insgesamt 8 angeschriebenen Firmen ein Angebot abgegeben. Dieses Angebot lag 260.000,- EUR über dem zur Verfügung stehenden Budget.
Diese erhebliche Überschreitung des zur Verfügung stehenden Budgets und die fehlenden Vergleichsangebote, die die hohe Angebotssumme hätten untermauern können, stellen im Sinne des § 17 Abs. 1 VOB/A schwerwiegende Gründe dar, nach denen die Ausschreibung aufgehoben werden kann.
Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen und Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgte eine entsprechende Aufhebung der Ausschreibung.
Es ist beabsichtigt, kurzfristig eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.
Es wird davon ausgegangen, dass die öffentliche Ausschreibung im Ergebnis erfolgreicher sein wird (größere Anzahl von Bietern, etc.). Um sicherzustellen, dass diese erneute Ausschreibung nicht aufgrund eines zu geringen zur Verfügung stehenden Budgets aufgehoben werden muss, wie im vorliegenden Fall, wird eine Erhöhung des bislang zur Verfügung stehenden Budgets von 550.000,- EUR um 260.000,- EUR, also auf insgesamt 810.000,- EUR beantragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
810.000. Euro
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Finanzielle Bauunterhaltung |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
