Drucksache - DrS/2016/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf für das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt und für das Bereichsbüro A der Fachbereiche II und III
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Grandt, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.11.2016
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Teilplan 3119 – Verwaltung der Sozialhilfe
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt und Bereichsbüro A
Stellen-plan-Nr. | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten p. a. | Refinan-zierung |
0.3119.007 | Koordination/ Sachbearbeitung | 1,00 | E 12 | 88.800 € | keine |
0.3119.008 | Assistenz Bereichsbüro | 0,5 | E 5 | 22.800 € | keine |
- Stelle Koordination/Sachbearbeitung im Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Allgemeinde Hinweis:
Der Kreistag hat am 10.03.2016 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen (DrS 2014/214-1). Danach soll die Kreisverwaltung im Zeitraum 2016 – 2019 28 interne und externe Maßnahmen durchführen und koordinieren. Innerhalb der Kreisverwaltung ist die Umsetzung des Aktionsplans durch eine Anlauf- und Koordinierungsstelle in dem zu errichtenden Büro für Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Fachdienste der Kreisverwaltung sind für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich, wobei die Koordinierungsstelle die diversen Aktivitäten bündeln, initiieren und weiterentwickeln soll. Sie soll durch das Büro für Inklusion der Lebenshilfe fachlich unterstützt und begleitet werden. Daneben wird der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Aktionsplanes zugeschrieben (Aktionsplan Seite 39 f.).
Im Rahmen der Neufassung der Geschäftsordnung der ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung wurde die Beauftragtenstelle organisatorisch dem Büro für Chancengleichheit zugeordnet (DrS/2016/31).
Das den Kreisgremien vorgelegte Konzept des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt (DrS/2016/180) hat begründet, dass und warum die anderen, neben der Inklusion vorherrschenden sozialpolitischen Themen wie Demografie, Migration, Bildungsgerechtigkeit, Diversität, Gendermainstreaming u. a. m. nicht mehr isoliert, sondern gebündelt als Querschnittsthemen „bearbeitet“ werden müssen. Diese Herangehensweise ist für die strategische Ausrichtung des Kreises Segeberg essentiell.
Das Konzept des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) weist dem Büro folgende Aufgabeninhalte zu:
- die Integration bezogen auf Menschen mit Migrationshintergrund
- die Inklusion bezogen auf Menschen mit Behinderung
- das Alter/die Demografie insb. bezogen auf die älter werdenden EinwohnerInnen
- die Bildungsgerechtigkeit bezogen auf alle Menschen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Frauen und Männer, mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Behinderung)
- nachhaltige Partizipation bezogen auf eine aktive politische Teilhabe aller Menschen sowie
- die Gleichstellung bezogen auf Frauen und Männer.
Diese Aufgabeninhalte sind sowohl nach innen (Kreisverwaltung) als auch nach außen (kreisangehöriger Raum) gerichtet. Sie sollen wie folgt wahrgenommen werden:
- Im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachdiensten (Weiter-)Entwicklung von Konzepten, Strategien und Projekten zu den o. g. Themen, insbesondere
- Fortschreibung und Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (DrS/2014/214-1)
- Fortschreibung und Koordinierung der Umsetzung des „Handlungskonzeptes zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg“ (DrS/2014/145-1)
- Planung, Einbindung und Abstimmung aller Aktivitäten des BfCV in die kommunale Gesamtentwicklung
- Initiierung von Beteiligungsprozessen
- Beratung der Verwaltungsleitung, der Kreispolitik und (je nach Kapazität) der Kommunen in Fragen der Chancengleichheit und Vielfalt
- Vernetzung der Akteure und Themen
- Öffentlichkeitsarbeit, um Vielfalt sichtbar und begreifbar werden zu lassen, Interesse am Thema zu wecken und Beteiligte zu gewinnen
- Generierung von Fördermitteln.
Darüber hinaus fungiert das Büro als Ansprechpartner für das Ehrenamt, insbesondere für den Seniorenbeirat und die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Kreises. Wie oben ausgeführt, ist die ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung dem BfCV zugeordnet.
Personelle und organisatorische Hinweise:
Dem BfCV werden neben der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten 2 hauptamt-liche Mitarbeiter/innen zugeordnet.
Aufgrund einer internen Umsetzung soll die 0,5 VZS der Beauftragten für Migrationsangelegenheiten des Kreises – umbenannt in die Migrationsbeauftragte des Kreises – vom Fachdienst Koordinierungs- und Grundsatzangelegenheiten Soziales und Asyl in das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt verlagert werden. Die Kollegin nimmt zurzeit folgende Tätigkeiten wahr:
- Fortschreibung und Koordination der Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Handlungskonzeptes zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg
- Umsetzung des Partizipationsprojektes (DrS/2016/134)
- Zusammenarbeit mit den Migrationsberatungsstellen im Kreis, dem Jobcenter des Kreises und der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen einer neuen Kooperationsvereinbarung, darüber hinaus mit den Ämtern und Gemeinden des Kreises
- Netzwerkarbeit: Runder Tisch Segeberg, LAG Partizipation, AK Migration S.-H.
- Durchführung von Veranstaltungen zu Länderschwerpunkten.
Der Inhaber der neuen, mit dieser Vorlage eingeworbenen Koordinationsstelle im BfCV wird zunächst mit folgenden Aufgaben schwerpunktmäßig betraut werden:
- Fortschreibung und Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (DrS/2014-214-1)
- Koordinierung, Initiierung und Weiterentwicklung der vom Kreistag empfohlenen Maßnahmen nach Abschluss des Projektes „Kreis Segeberg 2030“ (DrS/2016/192)
- insbesondere Begleitung der durch die Diakonie Schleswig-Holstein beauftragten Untersuchung „Zukunftsszenario Altenhilfe u. a. im Kreis Segeberg 2030 – 2045 (dieses für den Kreis Segeberg kostenneutrale Projekt soll den Mitgliedern des Sozialausschusses im Februar 2017 vorgestellt werden)
- Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenbeirat und der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, gemeinsame Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, z. B. Europäischer Protesttag für Menschen mit Behinderung, Diversity-Tag
- Start des Netzwerkaufbaus.
Die Mitglieder des Sozial- und des Jugendhilfeausschusses hatten im Rahmen der Aussprache zu dem Konzept des BfCV (DrS/2016/180) des Weiteren angeregt, dass das Büro die Arbeit der anderen ehrenamtlich beauftragten bzw. tätigen Personen im Bereich Soziales, Jugend und Bildung angeregt.
Die Schaffung der Koordinationsstelle ist erforderlich. Anderenfalls können die vom Kreistag beschlossenen Maßnahmen (mit Ausnahme derer zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund) nicht durchgeführt werden. Personalkapazitäten in den anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung sind für diese Querschnittstätigkeit nicht vorhanden. Die Koordinationsstelle wurde aufgrund einer personell notwendigen Umsetzungsmaßnahme bereits zum 01.10.2016 besetzt.
Die Aufgabenerfüllung durch das BfCV hat für die Verwaltungsleitung unmittelbar steuerungsunterstützenden Charakter. Da zahlreiche Themen in den Aufgabenkatalog des Fachbereiches III fallen und das BfCV unmittelbar mit den Planern/innen und den Fachdienstleitungen des Fachbereiches zusammenarbeiten kann, erfolgt die personelle und organisatorische Anbindung an den Fachbereich III.
2. 0,5 VZS Assistenz Bereichsbüro A
Das Bereichsbüro A ist für die Fachbereiche II und III tätig. In der Parallelvorlage DrS/2016/213 sind die Inhalte und der Umfang der Aufgaben des Bereichsbüros dargestellt worden. Eine Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Personal und Organisation hat im Februar d. J. festgestellt, dass der Assistenzmehrbedarf allein für das Jugendamt (ohne Außenstellen) 1,25 VZS beträgt. Der Umfang der Assistenz für die Fachdienste des Sozialamtes (Soziale Sicherung, Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl, Eingliederungshilfe) und dem Fachdienst Betreuungsbehörde, dem Fachbereich II und die Fachbereichsleitung III konnte noch nicht abschließend untersucht werden. Dies soll 2017 erfolgen.
Festgestellt wurde, dass bestimmte Assistenzaufgaben nicht oder nur unter Inkaufnahme von Überstunden ausgeübt werden können. Aufgaben, wie die Terminkoordination, das Veranstaltungsmanagement u. a. m. mussten zum Teil von den Fachdienstleitungen selbst erledigt werden.
Seit dem 01.06.2016 sind folgende neue Tätigkeiten auf das Bereichsbüro zugekommen:
- Zuarbeit für das mit Planungsteam (insgesamt 5 Planer/innen) des Fachbereiches III
- Anfang 2017 sollen alle drei Kinderschutzstellen (bislang nur 0,5) besetzt werden. Hierdurch entsteht ein hoher Assistenzbedarf, da die Kinderschutzbeauftragten Netzwerkarbeit ausüben, Arbeitsgruppen organisieren und diverse Veranstaltungen und Fortbildungen durchführen
- Assistenztätigkeiten für die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte (Gestaltung und Versendung von Flyern, Organisation von Veranstaltungen, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit u. a. m.)
- Assistenztätigkeit für das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt ab dem 01.10.20167 (Termineinladungen, Unterstützung bei koordinierenden Tätigkeiten und bei der Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement).
Der Ansatz von 0,5 VZS ist bewusst niedrig angesetzt, da die Organisationsunter-suchung fortgesetzt werden soll, wenn die Arbeit der einzelnen Bereiche „richtig angelaufen“ ist. Die Fachdienstleitungen des Sozialamtes, die Behindertenbeauftragte, die Planer/innen und das BfCV haben aber bereits jetzt Assistenzbedarf, der durch das vorhandene Personal im Bereichsbüro nicht ausreichend abgedeckt werden kann.
Zusammenfassend wird um Zustimmung der Aufnahme von insgesamt 1,50 VZS im Teilplan 3119 gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 88.800,00 € p. a. bezüglich der Stelle 0.3119.007 22.800,00 € p. a. bezüglich der Stelle 0.3119.008
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3119 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Hauptziele 1 – 3, Strategische Ziele Ziffer 1.8, 5.1 – 5.10, 6.7, 6.10 | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
