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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, für den Fachdienst 33.00 (Ausländer- und Asylangelegenheiten) eine zusätzliche E 6 Vollzeitstelle (100%) befristet für zwei Jahre in den Stellenplan zum Haushalt 2017 aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

FB II – Ordnungswesen und Straßenverkehr

Teilplan 1221 – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

FD 33.00 – Ausländer- und Asylangelegenheiten

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

 

Verw.-Angest.

1,00

6

46.600 €

--- €

 

Für den Fachdienst 33.00 (Ausländer- und Asylangelegenheiten) wird für den Haushalt 2017 auf der Grundlage der Haushaltsvorberatung vom 02.11.2016 zusätzlicher Personalmehrbedarf im Umfang von einer Vollzeitstelle (100 %) angemeldet.

 

Begründung:

Aufgrund der Entwicklung der Asylbewerberzahlen und der Gesamtzahl an ausländischen Staatsangehörigen im Kreis Segeberg wurde dem Fachdienst 33.00 für die Jahre 2014 bis 2016 ein Stellenmehrbedarf von insgesamt 4,5 Vollzeitstellen zuerkannt (2014 = 0,5 VK, 2015 = 1,0 VK, 2016 = 3,00 VK). Davon entfallen auf den Bereich „Asylangelegenheiten“ 2,5 Vollzeitstellen. Insgesamt ist dieser Bereich der Ausländerbehörde mit 3,5 Vollzeitstellen ausgestattet und tatsächlich auch besetzt.

 

Der Aufgabenbereich „Asylangelegenheiten“ umfasst:

 

a) die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und deren Zuweisung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden im Kreis Segeberg sowie die Zuweisung an die Gemeinschaftsunterkünfte),

b) die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen sowie die Verlängerung ihrer Gültigkeits-dauer,

c) die Ausstellung von Duldungen für ausreisepflichtige Ausländer sowie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Duldungen,

d) die Ausstellung von Reiseausweisen für Asylberechtigte sowie die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels,

e) die Bearbeitung von Umverteilungsanträgen,

f) die Erteilung oder Ablehnung von Arbeitserlaubnissen,

g) die Führung der Asylstatistik, die Bearbeitung von Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderer Behörden wie Jobcenter, Jugendämter, usw.,

h) die Zuarbeit für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (z. B. bei Übermittlung von Terminen für im Kreisgebiet untergebrachte Asylsuchende).

 

Dem Kreis Segeberg wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.10.2016 insgesamt 4.033 Personen zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen. Das sind in 22 Monaten rd. 1.500 Personen mehr als in den ganzen 14 Jahren davor. Jede einzelne Person löst ein Tätig-werden der Ausländerbehörde aus, bedingt durch die jeweiligen Erfordernisse gleich mehrfach.

 

Bei der Bemessung des daraus resultierenden Stellenmehrbedarfs für 2016 ist mangels vergleichbarer Zahlen und sonstiger Vergleichbarkeiten der Umfang des neu hinzu-kommenden Arbeits- und Zeitaufwands unterschätzt worden.

 

Der Bereich „Asylangelegenheiten“ betreut derzeit rd. 2.700 Personen. Darunter fallen rd. 2.230 asylsuchende Personen sowie 470 Duldungsinhaber. Von den asylsuchenden Personen sind lt. Ausländerzentralregister (Stand 30.09.2016) 2.063 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. 167 Personen waren noch nicht zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die durchschnittliche Anerkennungsquote liegt derzeit bundesweit bei rd. 63 %.

 

Das Publikumsaufkommen im Bereich „Asylangelegenheiten“ ist bedingt durch die hohe Zahl von Asylsuchenden sowie durch die Vielzahl von Vorspracheerfordernissen erheblich gestiegen. Dieser Bereich verzeichnet im Durchschnitt 90 Vorsprachen an vollen Sprech-tagen (Dienstag + Donnerstag) und 52 Vorsprachen an halben Sprechtagen (Montag + Freitag). Dazu zählen Vorsprachen mit Wartemarken, erstmals eintreffende Flüchtlinge sowie Publikum mit vorheriger Terminabsprache (z.B. für die zeitlich aufwändige Datenaufnahme für die Erstellung eines Reiseausweises). Mehrfachvorsprachen im Laufe des Asylverfahrens sind durchaus zur Regel geworden.

 

Diese zum Zeitpunkt der Stellenanmeldung für 2016 vom Umfang her so nicht vorhersehbare Situation hat sowohl für die Besucher der Ausländerbehörde als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer erheblichen Belastung im Arbeitsalltag geführt. Länger werdende Wartezeiten, zunehmender Beratungsbedarf bei Flüchtlingen und ehrenamtlichen Helfern, nicht mehr ausreichende Wartemöglichkeiten usw., beeinträchtigen zunehmend das Verhältnis zwischen Kundinnen/Kunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

 

Personen, die nach ihrer Asyl-/Schutzanerkennung Reiseausweise und elektronische Aufenthaltstitel beantragen wollen, warten derzeit 2 bis 3 Monate auf einen Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde zur Datenaufnahme. Bei derzeit 2.230 Personen, die noch auf ihre Asylentscheidung warten, wird sich diese Situation in absehbarer Zeit weiter verschlechtern, zumal das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt wesentlich schneller über Asylanträge entscheidet. Das ist den Betreffenden, die oft bereits sehr lange auf ihre Asylentscheidung warten mussten, nicht mehr zuzumuten. Der daraus teilweise resultierende Unmut bei Asylberechtigten und deren ehrenamtlichen Helfern schlägt immer häufiger zu Unrecht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde entgegen. Auch dieses ist auf Dauer nicht mehr zumutbar.

 

Fachdienstinterne Möglichkeiten zur Abhilfe in dieser unbefriedigenden Situation sind ausgeschöpft (z. B. früheres Abschalten des Wartenummernautomaten, interne Aufgabenumverteilungen usw.). Die Situation hat sich dadurch nicht wesentlich verbessert. Durch personelle Engpässe ausgelöste vorübergehende Schließungen haben die Vorspracheproblematik nur auf andere Sprechtage verschoben und dort zusätzlich belastet.

 

Um  eine ordnungsgemäße und sachgerechte Bewältigung des Arbeitsanfalls und eine spürbare Abmilderung der erheblichen Belastungssituation zu gewährleisten, ist es erforderlich, neben der fachbereichsintern verschobenen Planstelle, eine zusätzliche Planstelle zu schaffen und dann auch zeitnah zu besetzen.

 

Die Besetzung ist zunächst für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. In dieser Zeit ist die weitere Entwicklung im Bereich „Asylangelegenheiten“ zu beobachten, um zu gegebener Zeit die entsprechenden Schlussfolgerungen  daraus ziehen zu können.

 

Bei den genannten Ausgaben handelt es sich ausschließlich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Eine Refinanzierung findet nicht statt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

46.600 € p. a.   Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2017 nicht enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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