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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.3113.34 u. 0.3113.35 in den Stellenplan 2017 ff sowie die Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan ab dem 01.01.2017.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB III – Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit

 

Teilplan 3113 –Eingliederungshilfe

FD 50.30 – Eingliederungshilfe

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3113.34

0.3113.35

Sachbearbeiter/in

Rechnungsstelle

2,0

E 5

90.700

keine

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

2016/240

Sozialausschuss

24.11.2016

 

 

 

Im Juli 2015 wurde durch die FDL die Durchführung einer Organisationsuntersuchung für die Rechnungsstelle des Fachdienstes Eingliederungshilfe beantragt und durchgeführt.

In der Rechnungsstelle werden rd. 36.000 Rechnungen p.a. für die Eingliederungshilfe überprüft und angewiesen. Das Jahresbudget der Eingliederungshilfe beträgt im Jahr 2016 rd. 54 Mio.

Zurzeit (01.10.2016) arbeiten 2,7 VZK in der Rechnungsstelle 50.30. Die Organisationsuntersuchung hat im ersten Schritt zur Ermittlung der Stellenbedarfe Fallzahlen und mittlerer Bearbeitungszeiten zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Mehrbedarf in Höhe von 200 %.

Über die rein rechnerische Betrachtung ist eine weitergehende Betrachtung unter Zugrundelegung der Prozesse erforderlich, um zu endgültig belastbaren Zahlen zu kommen.

 

Erläuterung:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind geprägt von verschiedenen Faktoren, die durch Rechnungslegung der Anbieter anzugeben sind. Eine interne Kontrolle der Rechnungen ist unabdingbar, da häufiger Fehler in Rechnungen aufgedeckt werden, Hilfeplanung initiiert wird oder die Sachbearbeitung eingeschaltet wird. Die Überprüfungen von Rechnungen führen in der Regel zu Kostenersparnissen.

Die Arbeit der Rechnungsstelle hat unmittelbare Außenwirkung. Werden die Rechnungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit bezahlt, gehen sofort berechtigterweise Beschwerden der Leistungsanbieter und Zahlungsempfänger ein. Bei einem Personalmangel könnten die Rechnungen nicht zeitnah und nur ohne vertiefende Prüfung gebucht werden. Das könnte kleinere Anbieter in Zahlungsschwierigkeiten oder gar in die Insolvenz bringen.

Aufgrund des festgestellten hohen Personalmehrbedarfs wird im Jahr 2017 eine Untersuchung zu den Arbeitsabläufen erfolgen um ggf. Optimierungsmöglichkeiten zu eruieren. Mit einem Ergebnis wird nicht vor 2018 zu rechnen sein.

Um zumindest den dringendsten Bedarf zu decken, sollen 2 unbefristete VZK Stellen eingerichtet werden.

 

Die sofortige Besetzung der Stellen zum 01.01.2017 ist notwendig.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

90.700,00 EUR

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3113

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

        2.2, 5.8

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 Es geht um die Abrechnung der Leistungen für die Menschen mit Behinderung.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

Es ist im Sinne der Leistungsempfänger, wenn die Anbieter der Leistungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

 

 

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