Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/228

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag: Es sind 0,25 VZ im Bereich der Rechnungsstelle EGH- Kinder im Fachdienst 51.30 in den Stellenplan 2017 aufzunehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Stellenmehrbedarf 51.30 für 2017 ff.

 

 

FB III – Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit

 

Teilplan 3113 –Eingliederungshilfe

FD 51.30 – Eingliederungshilfe

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3113.036

 

SachbearbeiterIn

Rechnungsstelle 

0,25

E5

11.350,- EUR

keine

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

 

Sozialausschuss

24.11.2016

 

 

 

Ende 2015 wurde durch den FDL die Durchführung einer Organisationsuntersuchung für das  Team der Eingliederungshilfe- Kinder (EGH- Kinder) beantragt und im II. Quartal 2016 durchgeführt.

Das Team der EGH- Kinder besteht aktuell aus 3 Mitarbeiterinnen auf 2,25 Vollzeitstellen (VZ), wovon 0,5 VZ auf die Rechnungsstelle entfallen. Die übrigen 1,75 VZ stehen für die Sachbearbeitung der ca. 1.000 laufenden Maßnahmen zur Verfügung.

In der Rechnungsstelle werden jährlich rd. 7.500 monatliche Einzelrechnungen, sowie ca. 1.000 „Spitzabrechnungen“ von Abschlagszahlungen geprüft und angewiesen.

Die Organisationsuntersuchung hat zur Ermittlung der Stellenbedarfe Fallzahlen und mittlerer Bearbeitungszeiten zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich im Bereich der Rechnungsstelle ein Mehrbedarf in Höhe von 50 % (0,25 VZ).

 

Für den Bereich der Sachbearbeitung liegen aufgrund der dortigen ungleich komplexeren und langwierigen Arbeitsprozesse noch keine belastbaren bzw. aussagekräftigen Ergebnisse vor.

 

Die 0,25 VZ im Bereich der Rechnungsstelle werden seitens des Fachdienstes benötigt, um diese mit anderen vorhandenen, aber ebenfalls geringfügigsten Stellenanteilen, zu einer mind. 0,5 VZ zusammenfassen zu können. Aufgrund der geringen Größe des Teams bestehen keine Kapazitäten um diesen Mehrbedarf aufzufangen.

 

 

Erläuterung:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind geprägt von verschiedenen Faktoren, die durch Rechnungslegung der Anbieter anzugeben sind. Eine interne Kontrolle der Rechnungen ist unabdingbar, da häufiger Fehler in Rechnungen aufgedeckt werden, Hilfeplanung initiiert wird oder die Sachbearbeitung eingeschaltet wird. Die Überprüfungen von Rechnungen führen in der Regel zu Kostenersparnissen.

Die Arbeit der Rechnungsstelle hat unmittelbare Außenwirkung. Werden die Rechnungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit bezahlt, gehen sofort berechtigterweise Beschwerden der Leistungsanbieter und Zahlungsempfänger ein. Bei einem Personalmangel könnten die Rechnungen nicht zeitnah und nur ohne vertiefende Prüfung gebucht werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten in Höhe von 11.350,-  EUR/p.a., bereits im HH- Entwurf 2017 enthalten

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:3113

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

Loading...