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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, den Stellenmehrbedarf im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule und Kultur zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 221 –Förderzentren mit Schwerpunkt geistiger Entwicklung

FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

1.2210.030

1.2210.031

 

1.2210.036

1.2210.037

 

Sozialpädagogische Assistenten

(Entfristungen)

Sozialpädagogische Assistenten

(neu zu schaffen)

1,80

 

 

1,80

S 4

 

 

S 4

94.300 €

 

 

94.300 €

 

 

Der Kreis Segeberg ist Schulträger der drei Förderzentren Janusz-Korczak-Schule (Kaltenkirchen), Schule am Hasenstieg (Norderstedt) und Trave-Schule (Bad Segeberg). Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 Schulgesetz (SchulG)[1] hat der Schulträger das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Zum Hilfspersonal zählen u.a. Sozialpädagogische Assistenten (SPA). Derzeit beschäftigt der Kreis insgesamt 21 SPA. Sie verteilen sich wie folgt:

 

 

Schüler/innen[2]

Klassen

Sozialpädagogische Assistenten SPA

Trave-Schule

 

104

10

9 (davon 1 befristet bis 31.12.2016)

Janusz-Korczak-Schule

75

9

7

Schule am Hasenstieg

91

8

5 (davon 1 befristet bis 31.12.2016)

 

Da die SPA überwiegend nur während der Unterrichtszeit außerhalb der Schulferien zum Einsatz kommen sind sie nicht vollbeschäftigt, sondern nur teilzeitbeschäftigt. Folglich verteilen sich die 21 SPA laut Stellenplan auf insgesamt 17,3 VZS.

 

Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Details entnehmen Sie bitte den folgenden Auswertungen.

    

(links: Schule am Hasenstieg; rechts Trave-Schule, Quelle: SEP PRIMUS, bitwerft)

 

    

(Janusz Korczak Schule, Quelle: SEP PRIMUS, bitwerft)

 

Da entgegen dem demographischen Trend die Schülerzahlen in den nächsten Jahren nicht abnehmen werden, sondern voraussichtlich weiter steigen werden, ist

weiterhin mit einem erhöhten Bedarf an SPA zu rechnen.

Daher sollte das langfristige Ziel sein, jeder Klasse eine SPA zur Verfügung zu stellen. Derzeit kommen die Trave-Schule und die Janusz-Korczak-Schule diesem Ziel einigermaßen nahe, jedoch gibt es bei der Schule am Hasenstieg ein großes Defizit. Die beiden o.g. befristeten Stellen sind für 5 Jahre bis zum 31.12.2016 eingeworben worden (DrS/2012/105 und DrS/2012/105-1).

 

In der DrS/2012/105 und der damit einhergehenden Befristung bis zum Schuljahr 2016/17 ist man von sinkenden Schüler/innenzahlen ausgegangen.

Die Schulentwicklungsplanung für kreiseigene Schulen des Kreises Segeberg

gem. § 48 SchulG (DrS/ /2015/265) zeigt in diesem 5 Jahreszeitraum jedoch stetig steigende Schüler/innenzahlen an; Tendenz weiter steigend.

Die Behinderungsarten werden komplexer, die Betreuung kann dabei nicht von ungelernten Kräften durchgeführt werden (Sondenernährung, Medikamentengabe, etc.).

Des Weiteren nehmen die Anzahl von FSJ oder BFD weiterhin ab, es steht zu befürchten, dass nicht alle Plätze besetzt werden können. Durch die Umstellung der Schulen auf G8 sind die FSL oder BFD´ler ein Jahr jünger; die Anzahl von Personen mit Führerschein nimmt ab.

Fest eingestellte SPA können dabei Fahrdienste übernehmen und minimieren die Gefahr von hohen Folgekosten durch Fremdvergaben an private Fahranbieter.

 

Aufgrund der erhöhten Kosten durch Schulbegleitungen der Eingliederungshilfe Kinder des Kreises Segeberg hat eine Abfrage des Fachdienstes 51.10 in der Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“ des Landkreistages am 19. September 2016 ergeben, dass die anderen Kreise in Schleswig- Holstein jeweils eine Sozialpädagogische Assistenz pro Klasse installiert haben und somit Schulbegleitungen in den Förderzentren Geistige Entwicklung nur in wenigen Ausnahmefällen bzw. vereinzelt (!) aufweisen.

Im Kreis Segeberg sind insgesamt 20 Schulbegleitungen an den drei Förderzentren installiert von kreisweit insgesamt 160 Fällen (Quote: 12,6%).

(Trave-Schule: 8, Janusz-Korczak: 4, Schule am Hasenstieg: 8 Schulbegleitungen).

Die anderen Kreise berichten, dass zusätzliche Sozialpädagogische Assistenz den Bedarf von Schulbegleitungen deutlich reduziert. Das Land erstattet dem Kreis lediglich 74%; 26% der Kosten sind bei Schulbegleitungen durch den Kreis zu tragen.

 

Die Schulleitung der Schule am Hasenstieg weist ferner auf Folgendes hin:

 

1. Qualitätsvorteil

Die recht unerfahrenen, meist erst 16jährigen FSJ oder BFD, können nicht mit der Betreuung von Schülern betraut werden, die ein sehr komplexes Behinderungsbild haben, da die Ausbildung und Erfahrung fehlt. Die jungen Menschen anzulernen verbraucht zu viel Zeit und Energie, die den Schülern direkt zu Gute kommen könnte.

 

2. Planungssicherheit

Die SPA können wesentlich besser in die Planung für die kommenden Schuljahre eingebaut werden. Man weiß, wie diese Arbeiten, man kann sie auf entsprechende Fortbildungen schicken und man ist sicher, dass diese da sind. FSJ- und BFD-Stellen können teilweise gar nicht oder nur mit zu jungen Menschen besetzt werden, dass wiederum Erfahrung oder beispielsweise ein Führerschein fehlt. Außerdem erleben wir es mittlerweile häufig, dass FSJ- oder BFD bei entsprechenden Ausbildungsplätzen kurzfristig kündigen, um diese wahrzunehmen.

 

 

 

Daher schlägt die Verwaltung, auch aufgrund des großen Ungleichgewichts bei der Personalausstattung zwischen den Förderzentren, vor, zunächst die beiden befristeten Stellen (je 0,9 VzK) an der Trave-Schule und der Schule am Hasenstieg in unbefristete Stellen umzuwandeln. Ferner sollten an der Schule am Hasenstieg zunächst zwei weitere unbefristete SPA-Stellen (je 0,9 VzK) geschaffen werden.

Inwieweit genügend Personen für das FSJ und den BFD gefunden werden, bleibt zu beobachten.

Langfristiges Ziel ist es, in jeder Klasse eines Förderzentrums jeweils eine Sozialpädagogische Assistenz zu haben, da nur so Schulbegleitungen der Eingliederungshilfe verhindert werden können und auch der Fahrdienst bei sinkenden Freiwilligendienstlern sichergestellt werden kann.

 

Durch den Fachdienst 11.00 Personal und Organisation wurden die notwendigen Stelleninhalte (beide Entfristungen sowie zwei neu zu schaffende

Stellen) verifiziert und als notwendig eingestuft.

 

 

 


[1] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. Sch.-H. S. 39, ber. S. 276)

[2] Laut amtlicher Schulstatistik, ohne Schüler/innen in der Integration

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe oben

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Ziffern 5.8 und 6.1

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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