Drucksache - DrS/2016/191-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion die LINKE zur Einrichtung einer "Zentralen Vergabestelle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Müller
- Verfasser 1:
- Fraktion Die LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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01.12.2016
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Unter Sperrvermerk werden in den Stellenplan für die Zentrale Vergabestelle 3 Stellen eingestellt und die Planung der finanziellen Auswirkungen auf ca. € 150.000 p.A. erhöht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die linke Kreistagsfraktion begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, sieht bei der Einrichtung einer Vergabestelle aber weitere Wertschöpfungspotentiale. Vordergründig sollen wir hier konkret über eine Personalmehrung befinden. In Wirklichkeit geht es aber um eine Investitionsentscheidung. Investitionen bedeuten immer eine vorübergehende Ergebnisminderung. Sie dienen jedoch dem Zweck, eine mehrfach größere Ertragsreserve zu mobilisieren.
Diese Ertragsreserve müsste zunächst ermittelt werden. Sie besteht aus den Einsparungen, die durch eine zentrale Vergabestelle erzielbar sind und zwar hauptsächlich als eine Quote des Vergabevolumens. Dazu haben wir als Anhaltspunkt zunächst das geplante Volumen der Sach- und Dienstleistungen in Höhe von € 11.700.000. Da sich dieses in den letzten 7 Jahren aber von 3.4 Mio. auf 11,7 Mio. € erhöht hat, wäre eine Prognose über die künftige Entwicklung unabdingbar.
Außerdem soll die Zentrale Vergabestelle der Risikominimierung dienen. Dazu benötigen wir Hinweise, wie hoch dieses Risiko denn in Geld zu bewerten wäre, damit wir den geldwerten Vorteil der Risikominderung auch in die Ertragsreserve einrechnen können.
Ferner halten wir eine Beratung darüber für sinnvoll, ob es sich bei dem Vorhaben lediglich um eine Verlagerung bzw. Bündellung von Aufgaben handeln- oder ob die Zentrale Vergabestelle auch über professionelle einkäuferische Kompetenzen verfügen soll. Dazu gehören beispielsweise intensive Markt- und Anbieterkenntnisse, absolutes Verhandlungsgeschick, permanente Kommunikation mit möglichen Anbietern, die Befähigung, für gemeldete Bedarfe günstigere Alternativvorschläge zu entwickeln, sowie Routine bei der Entwicklung von Steigerungsabkommen, Rabatt- und Zahlungszielen über mehrere Bedarfsträger hinweg.
Erst wenn wir so die mögliche Ertragsreserve abgeschätzt haben, können wir abschließend beraten, wie viel Geld wir einsetzen sollten, um diese zu heben. Dabei sollte besonders der letzte Absatz auf Seite 8 der Anlage zu Vorlage 191 berücksichtigt werden.
Da das vor dem Haushaltsbeschluss jedoch nicht möglich sein wird, stellen wir obigen Antrag und bitten die Verwaltung, die Vorlage entsprechend zu erweitern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
150.000,00 € p.A.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228 kB
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