Bericht der Verwaltung - DrS/2016/221
Grunddaten
- Betreff:
-
Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt wegen § 2 b Umsatzsteuergesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Lensch, Inger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Recht (jPöR) wird auf eine völlig neue Grundlage gestellt: Durch die Streichung von § 2 Abs. 3 UStG und die Einführung eines neuen § 2 b UStG wird die bisherige Verknüpfung der umsatzsteuerlichen mit der ertragssteuerlichen Beurteilung, die sich am Begriff des Betriebes gewerblicher Art (BgA) orientiert, aufgegeben.
Damit sind Leistungen einer jPöR mit Ausnahme der Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt grundsätzlich umsatzsteuerbar.
Folgender Handlungsbedarf besteht:
1. Analyse der Leistungserbringung des Kreises unter Anwendung der ab 01.01.2017 geltenden Rechtslage
2. Analyse und Beurteilung der sich ergebenden Vorsteuerabzugspotentiale
3. Abwägung zur Ermittlung der wirtschaftlicheren Alternative
Gemäß § 27 Abs. 22 UStG ergibt sich für juristische Personen des öffentlichen Recht die Möglichkeit, durch eine einmalige, gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 abzugebende Erklärung zu bestimmen, dass der Kreis Segeberg das alte Recht längstens bis zum 31.12.2020 anwenden kann.
Da die Analyse der Leistungserbringung des Kreises sehr aufwendig ist, wird die Verwaltung die Möglichkeit der Option nutzen und eine entsprechende Erklärung an das Finanzamt abgeben.
