Drucksache - DrS/2016/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragliche Neuregelung der SE-ÖPNV-Leistungsanteile des Teilnetzes NMS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Mozer, Claudius (SVG)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreis Segeberg stimmt der Vergabe der territorialen SE-ÖPNV-Leistungsanteile im Teilnetz NMS durch die Stadt Neumünster an die SWN Verkehr GmbH zum 01.01.2016 zu den beschriebenen Konditionen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu. Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage:
Gemäß der europäischen ÖPNV-Verordnung VO (EG) 1370/2007 und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind ÖPNV-Leistungen i.d.R. wettbewerblich zu vergeben, es ist aber auch die Möglichkeit von Direktvergaben vorgesehen. Diese Möglichkeit besteht gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 dann, wenn die zuständige Behörde über den Empfänger einer Direktvergabe allein oder zusammen mit anderen zuständigen Behörden einen (mit)beherrschenden Einfluss hat und damit eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt.
Bei der SWN Verkehr GmbH (SWN) als Direktvergabeempfängerin für das Teilnetz NMS ist diese Voraussetzung insofern erfüllt, als dass die Stadt Neumünster als Eigentümerin einen beherrschenden Einfluss auf die SWN hat. Die ÖPNV-Leistungen der SWN im Teilnetz NMS erfüllen in diesem Kontext die Anforderungen an „abgehende Linien, die in das Gebiet benachbarter zuständiger Behörden führen“ gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. b) VO (EG) 1370/2007 und können im Rahmen der von der Stadt Neumünster vorgenommenen Direktvergabe an die SWN hier mit abgebildet werden.
Da die eigentliche Vergabe durch die Stadt Neumünster erfolgt, werden die Zuständigkeiten und Interessen des auf seinem Territorium verantwortlichen ÖPNV-Aufgabenträgers Kreis Segeberg in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV), der inhaltlich einem Verkehrsvertrag entspricht, mit der Stadt Neumünster geregelt, ohne dass für den Kreis Segeberg daraus Einschränkungen resultieren. Dementsprechend sind die von der Hamburger Hochbahn AG betriebenen und aus Hamburg in den südlichen Kreis Segeberg „abgehenden“ Linien in einem ÖRV zwischen dem Kreis Segeberg und der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt; dementsprechend sind auch die von der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH aus dem Kreis Plön in den nordöstlichen Kreis Segeberg „abgehenden“ Linien in einem ÖRV zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreis Plön geregelt.
Ergebnisse:
In der mit der Stadt Neumünster abzuschließenden ÖRV werden Quantität und Qualität der Buslinien 8 NMS – Boostedt sowie 6, 66 und ALTG NMS – Groß Kummerfeld folgendermaßen geregelt:
- Fahrpläne: Festlegung der Bestandsfahrpläne,
- Tarif: Festlegung des SH-Tarifs,
- Emissionen: Festlegung der strengsten Emissionsnorm EURO 6 für 100% der Busse bis 2020,
- Barrierefreiheit: Festlegung von 100% Niederflurbussen und automatischen Haltestelleninnenansagen, automatische Haltestelleninnenanzeigen (Monitore) werden sukzessive nachgerüstet.
Der Finanzierungsbedarf ändert sich nicht und beträgt weiterhin TEUR 130/Jahr (Plan 2016, 2017).
Stellungnahme
Bei der hier betroffenen ÖPNV-Leistung handelt es sich um die ins unmittelbare Neumünsteraner SE-Umland (Boostedt, Groß Kummerfeld) ausgreifenden Appendixe von SWN-Buslinien, die sich durch den Kreis Segeberg nicht sinnvoll separat vergeben lassen. Es ist deshalb sachgerecht, dass sich der Kreis Segeberg per ÖRV SE/NMS der Inhouse-Vergabe von NMS an die SWN anschließt (analog zur ÖRV SE/PLÖ über die VKP-Leistung im Teilnetz SE10, vgl. Vorlage vom 18.11.2015).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
