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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/177-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur empfiehlt, dass der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Kreistag beschließen möge:

1.Dem Entwurf des Kooperationsvertrages über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg wird zugestimmt.

2.Dem Entwurf der Satzung des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ wird zugestimmt.

3.Der Kreis/die Stadt wird Gründungsmitglied des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“

4.  Der Landrat/der (Ober)Bürgermeister wird als stimmberechtigter Bevollmächtigter des Kreises/der Stadt in die Mitgliederversammlung des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ entsandt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in seiner Sitzung am 14.09.2015 hat der WRI zur angestrebten Neustrukturierung der Metropolregion Hamburg Stellung bezogen und dem Modell der Regionalkooperation ohne Rechtsform plus rechtsfähigem Projektbüro e.V. unter Berücksichtigung einiger Vorbehalte zugestimmt. (Vorbehalte siehe ausführlichen Sachverhalt – Anlage 1)

Nun liegt der Vertrag, der das bisherige Verwaltungsabkommen der Länder, Kreise und Städte über die Zusammenarbeit in der Metropolregion regelt, vor. Die von den Kreisen eingebrachten Vorbehalte, haben gänzlich Eingang in das Vertragswerk gefunden. Es ist wie bereits diskutiert vorgesehen, dass die zwölf Gründungsmitglieder der IMH Vertragspartner und Mitträger der Regionalkooperation werden. Ziel dieser institutionellen Erweiterung ist die Verbreiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit speziell in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Innovation und Wissenstransfer, Bildung und Fachkräfte sowie die Erzielung nachhaltiger Effekte für die Profilierung der Region nach innen und außen, für die Projektarbeit und die Projektmittelakquisition.

Weiterhin ist die Gründung des Projektbüro e.V. vorgesehen, die Kreise werden Mitglieder im Verein. Der Entwurf zur Vereinssatzung liegt als Anlage 5 bei.

Wie von den Kreisen gefordert, werden den Trägern der MRH aus der neuen Struktur keine höheren finanziellen und personellen Beitragsleistungen als bisher entstehen.

Die Vertragswerke schließen den Gesamtprozess der Evaluation, Zielfindung und Neuorganisation der MRH ab, siehe Anlage 2. Der formelle Abschluss erfolgt im Frühjahr 2017, wenn die Gremien aller Träger und IMH-Mitglieder zugestimmt haben.

Einen Gesamtüberblick über die neue Organisationsstruktur und die Aufgaben der Gremien gibt Anlage 3.

 

Die Vollsitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat am 31.05.2016 über die Neuorganisation der Metropolregion Hamburg beraten und bei einer Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:

„Die Vollsitzung empfiehlt den Kreistagen, der Bürgerschaft und der Ratsversammlung, dem Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zuzustimmen und die Mitgliedschaft des Kreises bzw. der Stadt in dem zu gründenden Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ auf Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes zu beschließen.“

 

Detailliertere Informationen entnehmen Sie der Anlagen, die die ARGE Hamburg-Rand zur Information der Kreisgremien erstellt hat.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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