Drucksache - DrS/2016/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines 24-Stunden-Krisendienstes 7 Tage die Woche gemäß Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Hakimpour-Zern, Dr. Sylivia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
26.09.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.10.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
13.10.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1) Für die Einrichtung eines 24-stündigen Krisendienstes 7 Tage die Woche außerhalb der Dienstzeit der Kreisverwaltung stellt der Kreistag im Kreishaushalt (Teilplan 4141) Mittel in 2017 in Höhe von 137.000 Euro und in den Folgejahren in Höhe von 225.000 Euro jährlich ein.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. §§ 7 ff Psychisch-Krankengesetz Schleswig-Holstein können psychisch kranke Menschen gegen oder ohne ihren Willen in einem Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange sie in Folge ihrer Krankheit ihr Leben, ihre Gesundheit oder Rechtsgüter Anderer erheblich gefährden und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Die Unterbringung kann nur auf schriftlichen Antrag des Kreises angeordnet werden. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen für die Unterbringung durch entsprechende Tatsachenfeststellung sowie durch Beurteilung einer in der Psychiatrie erfahrenen Ärztin oder eines in der Psychiatrie erfahrenen Arztes bescheinigt wird.
Somit ist der Kreis Herr des Verfahrens zur Unterbringung.
Aus §§ 3 ff PsychKG ergibt sich primär die Pflicht zur Hilfe, sekundär erst die Unterbringung als Ultima ratio, wenn vorrangige Hilfen nicht greifen. Es wird somit immer erst nach dem mildesten Mittel gesucht.
Im Januar 2004 einigte sich der Kreis Segeberg mit allen drei Amtsgerichten und der Polizei, dass nachts und am Wochenende sowie an den Feiertagen betroffene Patient*innen zur Gefahrenerforschung mit Krankenwagen und Polizei zum Psychiatrischen Krankenhaus Rickling auf Veranlassung der/s diensthabenden Verwaltungsbeamtin/-beamten gefahren werden. Die/der dortige Ärztin/Arzt führt eine Begutachtung durch. Sind dann die Kriterien einer Eigen- oder Fremdgefährdung gem. PsychKG gegeben, wird vom Bereitschaftsdienst der Verwaltung ein Antrag auf Unterbringung gestellt.
Mit dieser abgesprochenen Prozedur konnte der Kreis Segeberg in den letzten 12 Jahren im Vergleich zu anderen Kreisen seine Aufgaben ohne einen 24 Stunden tätigen sozialpsychiatrischen Bereitschaftsdienst erfüllen.
Mit Veränderung in der Leitung der Amtsgerichte und Erneuerung des Psychisch-Krankengesetzes sind die Amtsgerichte Neumünster, Norderstedt und Bad Segeberg einhellig der Meinung, dass das Prozedere von 2004 so nicht fortgeführt werden kann, da es nicht gesetzeskonform ist.
Notwendig wird daher nun ein Krisendienst, der wochentags außerhalb der Öffnungszeiten des Kreishauses von 16.00 Uhr nachmittags bis 8.00 Uhr morgens sowie am Wochenende von 13.00 Uhr am Freitag bis 8.00 Uhr morgens am Montag für die genannte Klientel zuständig ist. In der vorderen Bereitschaftsdienstfront stehen zunächst Sozialpädagog*innen, die die Patient*innen am Ort des schadenstiftenden Ereignisses (in der Regel zu Hause oder auf der Polizeiwache) aufsuchen, um die Situation zu explorieren, Krisenintervention zu machen und mildere Mittel abzuwägen. Im Hintergrund steht dann eine/ein psychiatrisch erfahrene/r Ärztin oder Arzt, die/der bei Bedarf hinzugerufen wird, um ggf. ein Gutachten gem. PsychKG wegen Eigen- oder Fremdgefährdung zur Beantragung der Unterbringung beim Amtsgericht zu erstellen. Die Patientin/der Patient wird mit Krankenwagen und Polizeibegleitung ins Psychiatrische Krankenhaus Rickling gebracht.
Für die Bereitstellung eines PsychKG-Krisendienstes mit diensthabenden sozialpädagogischen und ärztlichen Fachkräften ist eine europaweite Ausschreibung notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Im Jahre 2017 fallen zur Unterstützung der Ausschreibung Rechtsanwaltskosten in Höhe von 12.000,00 € an. Jährlich wird eine Summe von 225.000,00 € für den externen Bereitschaftsdienst als Kosten kalkuliert. Da im Jahre 2017 die Installation erst zur 2. Jahreshälfte geplant wird, fällt in diesem Jahr voraussichtlich nur eine Summe von 125.000,00 € an.
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 4141 ab 2017 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
