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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Beschluss des Kreistages vom 10.12.2015 wurde die Arbeit an der Fördermittelakquise in verschiedenen Förderprogrammen aufgenommen.

Der Förderantrag für das Förderprogramm „Kommunen innovativ“ wurde fristgerecht im Februar eingereicht. Bisher gibt es keine Rückmeldung des Bundesministeriums zum Stand des Antrages. Bei dem Antragsverfahren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Eine Rückmeldung des Bundesministeriums soll bis Ende September erfolgen. Bei erstem Erfolg des Antrages, würde die zweite Stufe des Antragsverfahrens eingeleitet. Eine Fördermittelzusage für das Projekt wäre dann im Juli 2017 zu erwarten.

Eine mögliche Projektpartnerschaft im INTERREG-Förderprogramm wurde auf eine ideelle Projektpartnerschaft beschränkt. Gründe hierfür sind fehlende personelle und finanzielle Kapazitäten, die bereits im Vorfeld der zu bewilligenden Fördermittel hätten erbracht werden müssen. Die bürokratischen Anforderungen in der INTERREG-Fördermittelbeantragung hätte eine deutliche Verzögerung der Projektrealisierung mit sich gebracht.

Zurzeit wird der Förderantrag für die AktivRegion erarbeitet. Dieser soll bis Anfang September den AktivRegionen vorliegen. Da der Antrag von drei AktivRegionen genehmigt werden muss, wird eine Förderzusage voraussichtlich erst im Februar 2017 erfolgen. Je nach Sitzung der AktivRegions Beiräte (einige Termine stehen noch nicht fest), kann eine Förderzusage jedoch auch bereits im Dezember 2016 erfolgen.

Im Erfolgsfall der Förderung bei den AktivRegionen, wird der Förderantrag beim Förderprogramm „Kommunen innovativ“ zurück gezogen.

Der Beginn des Projektes kann dementsprechend aller Voraussicht nach im Frühjahr 2017 erfolgen. Eine Auftragsvergabe für etwaige Leistungen dürfte erst nach Bewilligung der Fördermittel oder ggf. Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns erfolgen.

Für den Förderantrag bei den AktivRegionen müssen zu jeder Leistungsposition (Aufbau Online-Plattform, Marketing-Konzept, etc.) drei Angebote von Firmen vorliegen. Diese werden zurzeit als unverbindliche Kostenschätzungen eingeholt.

Weiterhin wurden Ende Juli alle Städte, Gemeinden und Ämter über die Möglichkeit der Kooperation im Projekt informiert. Es wurde ein Kooperationsvertrag mitgesendet, der für die Kommunen die Aufgabe als Multiplikatoren für das Mitnahmenetzwerk vorsieht. Zwei Städte und drei Gemeinden haben den Kooperationsvertrag bereits unterschrieben. Nach Bewilligung der Fördermittel sollen 1-2 Workshops für die Kommunen stattfinden, so dass das Mitnahmenetzwerk von allen ideell mitgetragen werden kann.

 

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Anlagen

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