Drucksache - DrS/2016/156
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Kreiszuschusses für den Erwerb der Grundqualifikation durch Tagespflegepersonen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, die erweiterte Grundqualifikation in der Kindertagespflege im Umfang von ca. 200 Stunden Theorie und einer zusätzlichen Kursbegleitung über die Hälfte dieses Zeitraums mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 EUR je Kurs zu fördern. Findet diese erweiterte Grundqualifikation außerhalb des Kreisgebiets statt, beträgt der Zuschuss einmalig 500 EUR je Teilnehmer/in aus dem Kreis Segeberg. Der Zuschuss wird zu Beginn des Kurses an den Fortbildungsträger ausgezahlt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kindertagespflege hat eine erhebliche Bedeutung bei der Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Kreis Segeberg werden knapp 30 Prozent der betreuten Kinder in dieser Altersgruppe von einer Tagespflegeperson betreut, gefördert und gebildet.
Die Fortbildung zur Tagespflegeperson erfolgt bisher in einer sogenannten Grundqualifikation, die nach den Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts (DJI) 160 Unterrichtseinheiten Theorie und ein 40-stündiges Praktikum umfasst. Im Herbst 2005 ist mit Zustimmung zu der Vorlage DrS/2005/072 beschlossen worden, jede/n Teilnehmer/in nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 EUR zu fördern. Diese Förderung wird weiterhin bestehen.
Das DJI hat im letzten Jahr das kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) veröffentlicht. Die Eckpunkte dieser stark erweiterten Qualifizierung stellen sich wie folgt dar: Insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, 140 Selbstlerneinheiten, 80 Stunden Praktikum, eine enge Theorie-Praxis-Verzahnung und eine weitere Schulungskraft, die kontinuierliche Kursbegleitung, die am gesamten Grundqualifizierungskurs als Ansprechpartner/in und Vertrauensperson für die Teilnehmer/innen sowie Moderator/in der Bildungsprozesse beteiligt ist.
Eine vollständige Umsetzung dieses Konzepts in die Schulungspraxis wird erst in ein paar Jahren erfolgt sein. Neben den zusätzlichen Dozenten für die stark erweiterten und aktualisierten Lerninhalte ist eine weitere Kraft für die Kursbegleitung erforderlich. Die Finanzierung und Förderung ist dann grundsätzlich neu zu gestalten.
Aktuell streben die Schulungsträger mit Unterstützung des Jugendamtes an, einige Bestandteile der neuen Theorieinhalte bereits jetzt umzusetzen und vor allem die Kursbegleitung in einem begrenzten zeitlichen Rahmen zu realisieren, um so den Teilnehmern/innen eine wesentlich engere Begleitung anbieten und selbst Erfahrungen sammeln zu können. Der Theorieanteil wird dabei auf einen Umfang um die 200 Stunden erhöht. Im Umfang von der Hälfte dieser Stunden wird zusätzlich eine Kursbegleitung tätig sein.
Die zusätzlichen Kosten entstehen größtenteils für diese weitere Schulungskraft und für die Dozentenhonorare unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung.
Die Kosten für die einzelne Teilnehmerin bzw. den einzelnen Teilnehmer zu erhöhen, erscheint nicht sinnvoll, da momentan bereits ein hoher Werbe- und Informationsaufwand erforderlich ist, damit ein Kurs mit ausreichend vielen Interessanten starten kann.
Daher schlägt die Verwaltung eine einmalige Förderung dieser erweiterten Grundqualifikation in Höhe von 6.000 EUR vor, die direkt zu Kursbeginn an den Fortbildungsträger ausgezahlt wird. Ein bis zwei Kurse finden jährlich im Kreis Segeberg statt. Zusätzlich besuchen einige angehende Tagespflegepersonen Kurse im Umland. Es wird davon ausgegangen, dass nicht alle Schulungen in dem erweiterten Umfang durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten Für die Förderung dieser erweiterten Grundqualifikation werden zwischen ca. 8.000 EUR und 16.000 EUR im Jahr benötigt. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der durchgeführten erweiterten Grundqualifikationen. Die jährlichen Mehrkosten werden dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege (Ansatz 2016: 2.650.000 EUR) entnommen.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3612100 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme Ziffer 5.1: Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u.a. ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
