Drucksache - DrS/2016/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes durch das Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Überlegungen des Jugendamtes zur Entwicklung ganzheitlicher, dezentraler Präventionskonzepte unter Einschluss der Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Planungen voranzutreiben und Ergebnisse in den regionalen Kuratorien sowie im Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der so normierten und präventiven Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist die langjährige und hauptamtliche Jugendschutzbeauftragte des Kreises, Frau Laaser, beim Jugendamt bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31.07.2016 nachgekommen. Frau Laaser hat sich in vielfältigen Kooperationen und Veranstaltungen mit Schulen und freien Angebotsträgern der klassischen Jugendschutz-Themen Drogen, Alkohol und Sucht, Gewalt, Radikalismus, Medien, Sexismus u.a. angenommen. Auch die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wurde von dieser Stelle erledigt.
Darüber hinaus ist durch die neuere Gesetzgebung des Bundes und des Landes zum Kinderschutz die Fachpraxis aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und ihren vielen unterschiedlichen Partnern auszubauen und im Hinblick auf die Prävention auch von Kindeswohlgefährdung zu qualifizieren. So nennt allein das Bundeskinderschutzgesetz 18 Netzwerkpartner der Jugendhilfe. Diesem Auftrag kommt im Wesentlichen die Fachstelle für Kinderschutz und Qualitätsentwicklung nach, deren erneute volle personelle Besetzung im Laufe des 2. Halbjahres 2016 gelingen soll.
Für das Jugendamt stellt sich angesichts seiner vielfachen Präventionspflichten die Frage, inwieweit präventive Arbeit und präventive Ansätze in der Jugendhilfe -und auch über die Jugendhilfe hinaus- konzeptionell, organisatorisch und personell stärker aufeinander bezogen werden können. Ziel dieser Fragestellung ist es, den Leitgedanken „Prävention“ im Spannungsfeld unterschiedlicher Blickwinkel zu betrachten und diesen für die Handlungspraxis der Sozialraumorientierung und der dezentralen Sozialarbeit des Jugendamtes zu erschließen.
Das Jugendamt plant daher, gemeinsam mit den eigenen sozialpädagogischen Fachkräften und mit VertreterInnen erfahrener freier Träger (wie z.B. ATS, KJR, VJKA etc.) sowie auch unter Beteiligung der regionalen Kuratorien, dezentrale Präventionskonzepte zu entwickeln, die die unterschiedlichen Themen und Ansätze von Prävention für die spezifischen Bedürfnisse einer Region zusammenstellen; und zwar ohne dass dafür wesentliche neue Ressourcen in Form von Personal oder Projektförderungen eingesetzt werden müssen.
Auf der Basis dieser Konzepte sollen dann idealerweise Absprachen der zahlreichen fachlichen Akteure im Sozialraum zur Sicherstellung und Durchführung präventiver Veranstaltungen und Angebote vor Ort führen.
Angesichts dieser Entwicklungsperspektive sollen zukünftig die zentralen Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes innerhalb des Fachdienstes 51.10 nur im Mindestumfang von einer 0,25 VZ-Stelle wahrgenommen werden. Das sind z.B. die Mitwirkungen und Aufgaben in der Aktion Jugendschutz, in Jims Bar, in Arbeitskreisen des Landes SH, die Projektförderung sowie die zentrale Beauskunftung von Ratsuchenden in Sachen Jugendschutz.
Die Durchführung von Prävention, insbesondere mittels Veranstaltungen in Schulen, Kitas und Jugendzentren, mittels Fachtagungen oder Multiplikatorenschulungen soll dagegen in dezentrale und kompetente Hände gegeben werden; welche später auch von den MitarbeiterInnen der Fachstelle Kinderschutz und Qualitätsentwicklung Unterstützung erfahren sollen
Diese konzeptionelle Weiterentwicklung präventiver Jugendamtsaufgaben korrespondiert darüber hinaus mit den Ergebnissen einer aktuellen Organisations-Untersuchung im Fachdienst 51.10, Kita. Jugend, Schule. Kultur. Demnach sind in den Bereichen Kita-Förderung, Kita-Aufsicht und Jugendförderung aufgrund von Aufgabenzuwachs erhebliche Personalmehrbedarfe vorhanden, die zumindest stellenplanneutral nur unter Veränderung anderer Aufgabenwahrnehmungen im Jugendamt erfüllen werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; sozialräumliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Diese sind von den dezentralen Konzepten aufzugreifen
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
