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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die gemeinsame Absicht des Deutschen Kinderschutzbundes und des Landes Schleswig-Holstein zum Aufbau des „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ für die Kreise Segeberg und Ostholstein. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, die weiteren Abstimmungen und Schritte für eine Umsetzung des Vorhabens vorzunehmen sowie im Namen des Kreises Segeberg die erforderlichen Förderungsanträge beim Land zu stellen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Frau Irene Johns, sowie der Geschäftsführer der DKSB Segeberg gGmbH, Herr Lars Petersen, haben die Verwaltung des Jugendamtes über folgende Planungen und Aktivitäten des DKSB informiert:

 

  • r die Kreise Segeberg und Ostholstein soll gemeinsam ein „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ als viertes Kinderschutz-Zentrum in Schleswig-Holstein aufgebaut werden.

 

  • Das „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ soll in den Kreisen an jeweils dezentralen Standorten (mit Hauptsitzen in den Kreisstädten) betrieben werden.

 

  • Die von den Kreisen Segeberg und Ostholstein jeweils für ihren Bereich geförderten DKSB-Fachberatungsstellen gegen sexuellen Missbrauch sowie weitere örtliche Angebote des DKSB sollen jeweils in das „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ integriert werden bzw. darin aufgehen.

 

  • Die Trägerschaft für das „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ soll zunächst für eine dreijährige Projekt- und Aufbauphase vom DKSB-Landesverband übernommen werden; und zwar unter Kooperation mit der DKSB Segeberg gGmbH, dem DKSB Kreisverband Ostholstein und dem DKSB Ortsverband Heiligenhafen.

 

  • Das Vorhaben hat als Modell für ein Kinderschutz-Zentrum in ländlichen Räumen bereits Zustimmung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Kinderschutz-Zentren e.V. gefunden. Es erfolgt damit eine fachliche Einbettung in die BAG; was notwendige Voraussetzung für die Errichtung eines neuen Kinderschutz-Zentrums ist.

 

  • Das Vorhaben ist vom DKSB mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (zugleich obere und oberste Landesjugendbehörde) abgestimmt worden und wird als aus Landesmitteln gemäß § 58 JuFöG förderungsfähig angesehen.

 

  • Die Förderung des Landes für ein Kinderschutz-Zentrum beträgt zurzeit insgesamt 96 TEUR pro Jahr und müsste von den beteiligten Kreisen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Land beantragt werden; bei zwei Standorten würde diese Landesförderung je zur Hälfte auf beide Standorte verteilt.

 

  • Voraussetzung für eine Antragstellung beim Land ist die Zustimmung beider Kreise zum „Kinderschutz-Zentrum Holstein“ durch entsprechende Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschüssen.

 

Was ist ein Kinderschutz-Zentrum?

 

Gemäß Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. unter www.kinderschutz-zentren.org ist

„Ein Kinderschutz-Zentrum (..) eine Facheinrichtung mit dem Schwerpunkt der Beratung für von Gewalt und schweren Krisen betroffene Kinder und Familien. In einigen Zentren gibt es darüber hinaus ein Angebot von präventiven Hilfen (...). Die Angebote eines Kinderschutz-Zentrums können von Hilfesuchenden, Institutionen und Fachkolleg(inn)en in Anspruch genommen werden. Für alle Kinderschutz-Zentren gelten verbindliche und verpflichtende gemeinsame Standards. Wer sich an ein Kinderschutz-Zentrum wendet, kann sich auf vertraulichen und auf Wunsch auch anonymen Kontakt verlassen. Nur mit Zustimmung arbeiten die Beratungsstellen mit anderen Einrichtungen zusammen. Neben regional spezifischen Angeboten bietet jedes Zentrum folgende Leistungen an:

        Beratung und Therapie für Eltern, Kinder und Jugendliche

        Akute Krisenintervention in eskalierten Konfliktlagen

        Fachberatung gemäß § 8a SGB VIII

        Praxisbegleitung und Supervision für Facheinrichtungen

        Fort- und Weiterbildungsangebote in der jeweiligen Region

        Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz

Allen Kinderschutz-Zentren gemeinsam ist die Haltung, die den Hilfe- und Ratsuchenden entgegengebracht wird - Hilfe statt Strafe. In jeder Einrichtung sind regelmäßige Team- und Fallsupervisionen obligatorisch. Entscheidungen werden nicht von einer einzigen Person getroffen und alle Verläufe werden den fachlichen Kriterien entsprechend dokumentiert.“

 

Wo gibt es Kinderschutz-Zentren und wie viele?

 

In der Bundesrepublik Deutschland existieren zurzeit 27 Kinderschutz-Zentren, davon drei in Schleswig-Holstein und zwei in Hamburg. Letztere sind:

 

  • Kinderschutz-Zentrum Lübeck in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Kinderschutz-Zentrum Kiel in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Kiel e.V.
  • Kinderschutz-Zentrum Westküste in Trägerschaft des Diakonischen Werks Husum gGmbH
  • Kinderschutz-Zentren Hamburg und Hamburg-Harburg jeweils in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Hamburg e.V.

 

Gibt es Bedarf für ein Kinderschutz-Zentrum im Kreis Segeberg?

 

Ja, der Bedarf ist aufgrund der stetig ansteigenden Zahl von Kinderschutzfällen, Kriseninterventionen in Notfällen und Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt gegeben. Der Jugendhilfeausschuss wurde und wird laufend über die entsprechenden Fallzahlen informiert. In den aktuellen Sitzungen der Kuratorien zum Beratungswesen wird zudem von einer ständigen Auslastung der Beratungskontingente, z.T. auch von einer Überschreitung berichtet.

 

Wie werden Kinderschutz-Zentren finanziert?

 

Kinderschutz-Zentren werden durch institutionelle Förderungen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter und Landesjugendämter), durch leistungsbezogene Entgelte der kommunalen Jugendämter sowie durch Drittmittel (Spenden, Stiftungen, Lotteriegelder, u.a.) finanziert.

 

Ist für das Vorhaben der Einsatz weiterer Kreismittel erforderlich?

 

Nein, neben der vertraglich fixierten und leistungsbezogenen Förderung der DKSB-Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch in Höhe von 109 TEUR pro Jahr sowie den jeweils aktuell laufenden Beauftragungen des DKSB in Einzelfällen sind keine zusätzlichen Kreismittel zur Förderung des Kinderschutz-Zentrums Holstein vorgesehen. Aufgrund des Einsatzes der Landesförderung ist dagegen zu erwarten, dass die örtlichen Beratungskapazitäten des DKSB in ihrer Art, ihrem Umfang und in ihren Anlässen (nicht nur sexuelle Gewalt, auch allgemeine Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung von Kindern, Armut von Kindern, Prävention) erheblich erweitert werden können.

 

Passt das Vorhaben in unser Fachkonzept der Sozialraumorientierung?

 

Ja, auch wenn ein Kinderschutz-Zentrum im fachlichen und organisatorischen Selbstverständnis zentralisiert, spezialisiert und themenbezogen arbeitet, widerspricht dies nicht dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung. Denn das Fachkonzept sieht gleichzeitig  vor, dass für die Bearbeitung besonderer Problemlagen auch kreisweit tätige, spezialisierte Träger vorhanden sein und herangezogen werden sollen. Aufgrund der Erweiterung des im Kreis vorzufindenden Beratungsangebots wird die Inanspruchnahme spezialisierter, auswärtiger Beratungsangebote eher zurückgehen. Zudem ist zu erwarten bzw. zu vereinbaren, dass dezentrale Sprechstunden im Kreisgebiet, wie bereits aktuell von der DKSB-Fachberatungsstelle, auch durch das Kinderschutz-Zentrum Holstein durchgeführt werden.

 

Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Realisierung des Kinderschutz-Zentrums Holstein durch den Kreis Segeberg aktiv voranzutreiben. Weitere Informationen zum Projekt enthält das als Anlage bzw. Dateianhang beigefügte Exposé des DKSB. Für die Beantwortung von Fragen wird Herr Petersen als Geschäftsführer der DKSB Segeberg gGmbH während der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung stehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Förderung und Ausbau des Beratungswesens

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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