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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt den gemeindlichen Anteil dieser zusätzlichen Förderung des Landes für die Jahre 2016 bis 2018 auf der Grundlage der Anzahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Alter unter 14 Jahren an die Städte und Gemeinden  weiterzuleiten. Der Kreisanteil für die Jahre 2016 bis 2018 wird vollständig dem Haushalt des Kreises Segeberg zur Deckung eigener Ausgaben zugeführt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zur Förderung von Kindertagesbetreuung, Sprachbildung und Hortmittagessen 2016 ist um die Ziffer 1.4 ergänzt worden. In den Jahren 2016 bis 2018 werden den Kommunen Mittel zur Verfügung gestellt, die für die Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern einzusetzen sind.

 

Diese Landesmittel teilen sich auf in einen gemeindlichen Anteil und einen Kreisanteil. Gemäß Anlage 4 des Erlasses beläuft sich der gemeindliche Anteil, den der Kreis Segeberg ohne Abzug an die Städte und Gemeinden auszahlt, für 2016 auf einen Betrag in Höhe von 275.900 EUR. Die Weiterverteilung der Mittel durch den Kreis Segeberg richtet sich nach der Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Alter von 0 bis 13 Jahren in den einzelnen Regionen. Diese Zahlen sind mit Stichtag 01.03.2016 für den aktuellen Bedarfsplan erhoben worden. Die Verteilung der Mittel für 2016 ist aus der Tabelle zu entnehmen. Für 2017 und 2018 werden die jeweils aktuellen Zahlen des Jahres ebenfalls zum Stichtag 01.03. für die Mittelverteilung genutzt.

 

Der Kreisanteil - für 2016 in Höhe von 222.500 EUR - verbleibt in voller Höhe beim Kreis und wird für entsprechende Mehraufwendungen, z.B. Sozialstaffelermäßigungen und anteilige Personalkosten, eingesetzt.

 

Ämter, Städte und Gemeinden

Flüchtlinge und Asylsuchende im Alter von

Verteilung der Mittel

 

0<3

3<6

6<14

Gesamt

 

Stadt Bad Bramstedt

9

8

16

33

13.176,12 EUR

Stadt Bad Segeberg

13

13

31

57

22.758,76 EUR

Stadt Kaltenkirchen

16

10

12

38

15.172,50 EUR

Stadt Norderstedt

42

29

76

147

58.693,63 EUR

Stadt Wahlstedt

10

9

20

39

15.571,78 EUR

Gemeinde Ellerau

1

3

3

7

2.794,93 EUR

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

12

16

28

56

22.359,48 EUR

Amt Bad Bramstedt Land

8

13

21

42

16.769,61 EUR

Amt Boostedt-Rickling

4

1

5

10

3.992,76 EUR

Amt Bornhöved

10

14

14

38

15.172,50 EUR

Amt Itzstedt

9

12

15

36

14.373,95 EUR

Amt Kaltenkirchen-Land

2

8

17

27

10.780,46 EUR

Amt Kisdorf

8

9

18

35

13.974,67 EUR

Amt Leezen

7

3

9

19

7.586,25 EUR

Amt Trave-Land

29

26

52

107

42.722,58 EUR

Gesamtes Kreisgebiet

180

174

337

691

275.900,00 EUR

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

1. Weiterleitung von Landesmitteln. 2. Entlastung des Budgets des Jugendamtes in den Jahren 2016 bis 2018

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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