Drucksache - DrS/2016/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Endabrechnung 2011-2016 der WKS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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06.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Abrechnungen 2011-2015 der WKS GmbH zum Betrauungsakt gem. Anlage 1 zur Kenntnis. Die Aufwendungen der WKS GmbH in Umsetzung des Betrauungsakts in den Jahren 2011 - 2014 werden gem. Ziffer 6.3. des Betrauungsakts genehmigt.
Die Budgetüberschreitungen 2013, 2014 und 2015 in Höhe von in Summe 117.030,02 € werden gem. Ziffer 4.9. des Betrauungsakts genehmigt; aufgrund dessen beträgt der Erstattungsanspruch des Kreises Segeberg gem. Ziffer 6.4. des Betrauungsakts 706.051,74 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
-Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der WKS GmbH am 19.7.2016
-und Vorliegen des abschließenden Bescheids zur Umsatzsteuersonderprüfung 2012 bis 2015
hat die WKS GmbH den gesamten Leistungszeitraum 2011 bis 2015 gegenüber dem Kreis Segeberg abgerechnet, vgl. Auszug aus dem Abrechnungsschreiben in Anlage 1). Die Genehmigung gem. Ziffer 6.3. hat der Kreis Segeberg bereits für das Jahr 2015 gegeben; obige Nachgenehmigung erfasst den Leistungszeitraum 2011 bis 2014.
Aufgrund der dem Finanzamt Bad Segeberg zu erstattenden, unberechtigt in Anspruch genommenen Vorsteuer im Prüfungszeitraum 2012-2015 wurden die vom Kreis Segeberg genehmigten Ausgleichszahlungen („Budgets“) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 überschritten. In 2015 kam darüber hinaus budgetüberschreitend hinzu, dass aufgrund bilanzieller Abgrenzungen die 2016-er Vergütung des ehemaligen Geschäftsführers (Freistellungszeitraum 1.2.-30.9.2016) diesem Wirtschaftsjahr – aufwandswirksam aufgrund der Bildung einer entsprechenden Rückstellung – zuzuordnen ist.
Die WKS GmbH hat am 22.8.2016 wegen Unwägbarkeiten gem. Ziffer 4.9. des Betrauungsakt die Genehmigung dieser Budgetüberschreitungen beim Kreis Segeberg beantragt. Mit Genehmigung durch den Kreis Segeberg sinkt dessen eigener Erstattungsanspruch gegenüber der WKS GmbH auf 706.051,74 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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276,8 kB
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