Drucksache - DrS/2016/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der mit Sperrvermerk versehenen Stelle Pflegefachkraft in der Heimaufsicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Schröder, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Stellenplan 2016 ist auf Antrag der SPD-Fraktion eine zusätzliche 0,5-Stelle für eine weitere Pflegefachkraft in der Heimaufsicht (Stellenplan-Nr. 0.1221.037) aufgenommen worden, die mit einem Sperrvermerk versehen ist und durch den Hauptausschuss freigegeben werden muss.
Die Ergänzung ergibt im Ergebnis 1,5 Stellen für die Tätigkeit einer Pflegefachkraft in der Heimaufsicht. Es hat diesbezüglich eine Bewertung durch den Fachdienst Personal und Organisation stattgefunden. Danach ist die Aufstockung zur Sicherstellung einer besseren Prüfquote insbesondere hinsichtlich der pflegefachlichen Themen erforderlich (siehe anliegenden Vermerk von November 2015).
Die in der Heimaufsicht über einen Gestellungsvertrag mit der DRK-Schwesternschaft tätige Pflegefachkraft hat aktuell aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen die Reduzierung ihrer Wochenstundenzahl entsprechend einer 0,75 Stelle beantragt.
Dies bedeutet für die Heimaufsicht, dass die durch die Aufstockung eigentlich vorgesehenen 1,5 Stellen Pflegefachkraft nur dann erreicht werden kann, wenn die neue Stelle mit 0,75-Stellenanteil besetzt wird.
Es ist hier zunächst eine Besetzung über die Ausweitung des bestehenden Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft erwogen worden. Vor dort gab es jedoch keine ausreichend für die Heimaufsicht qualifizierte und geeignete Kraft, so dass die Besetzung über einen Gestellungsvertrag nicht in Betracht kommt.
Es ist daher eine Ausschreibung zur Stellenbesetzung über eine 0,75 Stelle vorzusehen. Der zusätzliche 0,25-Stellenanteil ist für dieses Jahr über nicht besetzte Stellen im Fachbereich II abgedeckt.
Für 2017 ist eine entsprechende Ergänzung des Stellenplanes vorgesehen. Die Kosten 2016 sind durch die gleichzeitige Einsparung der Kosten für den Gestellungsvertrag gedeckt. Eine vorläufige Besetzung mit 0,5-Stelle mit späterer Aufstockung ist nicht sinnvoll, da dieses Vorgehen die Gefahr birgt, dass die Besetzung erschwert wird und sich ggf. geeignete Kandidaten wg. des geringeren Stellenanteils nicht bewerben und eine TZKraft mit 0,5 VZ später nicht erhöhen möchte.
Sollte zum jetzigen Zeitpunkt die Freigabe und Besetzung mit 0,75 Stellenanteil nicht erfolgen können, ist bereits jetzt erkennbar, dass die Prüfquote der Heimaufsicht noch weiter deutlich sinkt und den gesetzlichen Vorgaben nicht nachgekommen werden wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Der 0,5-Stellenanteil ist bereits im Stellenplanbudget berücksichtigt. Der zusätzliche 0,25-Stellenanteil ist gedeckt durch Minderausgaben im Teilplan 1221, Konto 54541 – Personalkostenerstattung für Gestellungsvertrag.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,6 kB
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