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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/014-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:

Der Kreissportverband Segeberg erhält einen Zuschuss des Kreises Segeberg in Höhe von einmalig 4.000 EUR zur Entwicklung einer Sportstättenplanung in Zusammenarbeit mit der Christian Albrecht Universität zu Kiel. Die Förderung des Kreises erfolgt unter den Voraussetzungen der Mitfinanzierung durch den Landessportverband sowie des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein. Der Eigenanteil des Kreissportverbandes beträgt mindestens 1.000 EUR.

Der KSV verpflichtet sich, bis zum 31.05.2017 den Sportentwicklungsplan Kreis, Kommunen und Sportvereinen zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vom 02.02.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, vom Kreissportverband einen konkreten Kosten- und Finanzierungsplan zu dem Projekt „Sportstättenkataster“ als Grundlage der zukünftigen Sportentwicklungsplanung im Kreis Segeberg anzufordern, um den Antrag vom 11.01.2016 abschließend prüfen zu können und eine eventuelle Doppelfinanzierung auszuschließen. Eine präzisierte Beschlussvorlage soll dem BKS am 31.05.2016 vorgelegt werden.

In einem Gespräch am 13.04.2016 mit dem Kreissportverband und der Verwaltung wurde der Verwaltung ein Kosten- und Finanzierungsplan des Kreissportverbandes vorgelegt.

Es wurde dabei deutlich, dass in einem Projekt aus 2014/15 mit der Christian Albrecht Universität zu Kiel die Grunddaten für eine Sportentwicklungsplanung gelegt wurden, diese jedoch noch in eine Access Datenbank zu migrieren sind. Die Kosten belaufen sich auf 2.500 EUR, der Kreissportverband kann auf verbilligte Software der Fa. Microsoft zurückgreifen.

Für die eigentliche Durchführung einer Sportstättenentwicklungsplanung (Ermittlung des Sportangebotes/Sportstättennachfrage/Prognosebildung, regionale Verteilungen, Sanierungsbedarfe, Auslastungen der Sportstätten, etc.) werden insgesamt einmalig 20.000 EUR benötigt. Die o.g. 2.500EUR für die Datenmigration sind in den Gesamtkosten inkludiert.

Der Landessportverband hat mit Bewilligungsbescheid vom 07.12.2015 eine Förderung in Höhe von 5.000EUR dem Kreissportverband zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren ist eine Förderung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein gemäß der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig- Holstein vom 1. Dezember 2015 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1436) möglich. Dabei kann die Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 10.000 EUR unterstützt werden. Die Förderung setzt einen Eigenanteil von mindestens 20% voraus.

Dementsprechend ist eine Anteilsfinanzierung des Kreises Segeberg von 4.000EUR notwendig. Die restlichen 1.000 EUR sind durch den Kreissportverband zu decken.

Finanzierungsplan:

Ausgaben:

20.000 EUR Gesamtausgaben (die Einzelaufstellung der Ausgaben entnehmen Sie bitte der Anlage)

Einnahmen:

5.000 EUR Förderung Landessportverband

10.000 EUR Förderung Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

4.000 EUR Kreismittel (20% Eigenanteil des Kreises)

1.000 EUR Eigenmittel KSV (z.B. durch Einwerbung von Sponsoren)

20.000 EUR Gesamteinnahmen

 

Entgegen des Antrages des Kreissportverbandes vom 11.01.2016 können die Finanzierungsanteile des Kreises und des KSV um zusammen 10.000 EUR gesenkt werden.

Eine Doppelfinanzierung ist somit auszuschließen, da der Entfall der Mehrwertsteuer (Anerkennung als Forschungsprojekt) nunmehr den Eigenanteil so stark verringern würde, dass die Förderung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten nicht möglich würde.

Nach Auskunft der beim Land zuständigen Sachbearbeiterin darf der 20%ige Eigenanteil nicht über Querfinanzierungen (z.B. Anträge bei Aktivregionen, o. ä.) stattfinden.

Kommunen sollen im Rahmen von Sportentwicklungsplanungen ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen und dabei insbesondere auch interkommunal und regional zusammenarbeiten

(Quelle: Landesentwicklungsplan Schleswig- Holstein 2010)

Aus Sicht der Verwaltung ist eine vorausschauende und interkommunal abgestimmte Entwicklungsplanung sinnvoll. Sie gibt den handelnden Akteuren ein Planungsinstrument und eine Datengrundlage für politische Entscheidungsprozesse.

Sportstätten sind ein wichtiger Teil eines Standortfaktors für den Kreis Segeberg. Gerade der demographische Wandel, die Inklusion im Sport und in der Gesellschaft, sowie die interkommunale Abstimmung lassen eine Entwicklungsplanung wichtig werden.

Die Schulentwicklungs- und die Kindertagesstättenbedarfsplanung macht dabei die Sinnhaftigkeit analog deutlich. Die handelnden Akteure stimmen sich auf dieser Grundlage ab und entwickeln ihre Stätten weiter.

Wichtig ist dabei, eventuell bereits vorhandene Planungen (z.B. Henstedt-Ulzburg) in diese Planungen einzubinden, um so Doppelstrukturen zu vermeiden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Kosten für die Erstellung einer Sportstättenentwicklungsplanung betragen einmalig 4.000 EUR.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 421

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 4211100.5317704

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Ziffer 3.13 wird die Entwicklung einer flächendeckenden, zeitgemäßen Infrastruktur

        vorantreiben.

        Ziffer 6.7 fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten … - ein qualifiziertes Freizeitangebot

        und ein vielfältiges Sportangebot für alle Bevölkerungsgruppen.

 

 

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Anlagen

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