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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/015-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur des Kreises in seiner Sitzung am 01.02.2016 beauftragt, verschiedene Fragen zur Wohnraumlage im Kreis Segeberg zu beantworten.

Da im Fachbereich IV im Wesentlichen keine Daten zur Beantwortung der Fragen vorliegen, wurden die  Fragen 1- 4, 6 und 8 im Rahmen einer Umfrage den kreisangehörigen Kommunen zur Beantwortung übermittelt. Im Ergebnis haben 12 der 14 befragten Kommunen die initiierte Umfrage des Kreises beantwortet. Die Frage 5 wurde durch den Fachdienst 50.60 „Koordinierungs- und Grundsatzangelegenheiten Sozial- und Asylrecht“ bearbeitet.  Zu Frage 7 war eine Beantwortung wegen fehlender Datengrundlage weder vom FD 50.60 noch vom Jobcenter aus möglich.

In den Bereichen der Ämter Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen-Land, Leezen und Boostedt-Rickling gibt es nach Kommunalangaben keine Sozialwohnungen, so dass keine Daten übermittelt wurden. Darüber hinaus können die Ämter Itzstedt und Kisdorf ebenfalls keine Angaben bereitstellen.

Aus der Befragung ist zu ersehen, dass  -mit Ausnahme des Amtes Bornhöved und der Stadt Bad Segeberg-  der Schwerpunkt der sozialen Mietwohnraumförderung in der Vergangenheit im Süden und Südwesten des Kreisgebietes mit der Nähe zu Hamburg lag.
Die Details bitte ich dem anliegenden Bericht der Verwaltung und der Mietwerttabelle zu entnehmen.

 

Die aktuellen Finanzierungsrichtlinien, die die Förderungsmöglichkeiten detailliert festlegen, finden sich auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVSH-2330.54-IM-20140611-SF&psml=bsshoprod.psml&max=true

 

 

 

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