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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/117

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 10.02.2016 wurde im UNK über ein Gegengutachten (Vieregg-Rössler GmbH, München) zur vorliegenden Nutzen/Kosten-Untersuchung (NKU; Intraplan GmbH, München) der S21-Nordverlängerung berichtet. Hintergrund des von einer Ellerauer Bürgerinitiative beauftragten Gegengutachtens ist der notwendige zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke, wofür Teile der Grundstücke der Anlieger in Anspruch genommen und mit Lärmschutz ausgestattet werden müssen, was bisher nicht der Fall ist. Während die im Auftrag der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg erstellte NKU dem Projekt einen volkswirtschaftlichen Nutzen und damit die Förderfähigkeit mit einem Nutzen/Kosten-Quotienten (NKQ) von 1,12 nachweist, attestiert das Gegengutachten dem Projekt mit einem NKQ von -0,16 das Gegenteil.

Eine Plausibilitätsprüfung des Gegengutachtens (Anlage) kommt zu dem Ergebnis, dass das Gegengutachten das „standardisierte Bewertungsverfahren nicht richtig angewandt sowie falsche Eigenberechnungen durchgeführt und in der Folge falsche Interpretationen vorgenommen hat“, das Gegengutachten konnte somit widerlegt werden und der volkswirtschaftliche Nutzen sowie die Förderfähigkeit des Projekts bestätigt werden.

Darüber hinaus hebt die NAH.SH in ihrem Begleitschreiben zur Plausibilitätsprüfung (Anlage) insbesondere die CO2-Neutralität der S21-Nordverlängerung hervor (die S-Bahn betreibt bereits seit 2010 alle ihre Linien mit Ökostrom), die systembedingt in der NKU nicht vollumfänglich abgebildet wird, in der Realität aber voll eintritt und den größtmöglichen ökologischen Nutzen entfaltet.

Der weitere Projektfortschritt wird insofern nicht beeinträchtigt.

 

 

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Anlagen

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