Drucksache - DrS/2016/095
Grunddaten
- Betreff:
-
BBZ-Norderstedt / Interimslösung für die noch nicht zur Verfügung stehenden Klassenräume 3 bis 6, einschließlich erforderlicher Finanzmittel Stand Planungsvorbereitungen eines Neubaus auf dem Gelände des BBZ-Norderstedt, einschließlich erforderlicher Finanzmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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07.06.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die ISE mit der Umsetzung einer Interimslösung für die noch nicht zur Verfügung stehenden Klassenräume „3 und 4“ sowie „5 und 6“ in Form von Klassencontainern zu beauftragen. Zeitlich ist dies möglichst bis Ende der Sommerferien umzusetzen. Die entsprechenden Kosten sind im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 der ISE einzustellen.
Des Weiteren wird die ISE damit beauftragt, die Grundlagenermittlung und Planungen für die Erstellung eines „Erweiterungsbaus“ vorzunehmen und im Anschluss ein Architekturbüro, zunächst für Leistungen der Leistungsphasen 1 – 4 (bis Bauantragsreife), zu beauftragen. Die entsprechenden Kosten sind im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 der ISE einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ISE ist mit Beschluss des Werkausschusses vom 01.03.2016 beauftragt worden, für die Zeit in der dem BBZ-Norderstedt die Klassenräume 3 bis 6 noch nicht zur Verfügung stehen, eine Interimslösung zu finden und diese bis zum Ende der Sommerferien umzusetzen.
Des Weiteren ist ein Neubau auf dem Schulgelände für die Klassenräume 5 und 6 (mit Erweiterungsmöglichkeiten) unter Fremdvergabe der Architektenleistungen anzustreben und alle Planungsvorbereitungen sind so schnell wie möglich zu treffen.
Interimslösung / Container
Zurzeit befinden sich Container mit einem Volumen von 4 Klassenräumen auf dem Gelände. Diese Container wurden Anfang 2012 als Ausweichquartiere für die durch die Brandschutzsanierung belegten Klassenräume aufgestellt. Seit August 2015 werden diese Klassenräume, zumindest im Rahmen der Brandschutzsanierung, nicht mehr benötigt, gleiches gilt für die Aufstockung der Klassenräume „1 und 2“, welche ebenfalls im August 2015 fertiggestellt wurden.
Als Interimslösung ist entsprechend der Diskussion im Werkausschuss am 01.03.2016 eine Aufstellung von Containern mit insgesamt einem Volumen von 4 weiteren Klassenräumen vorgesehen (Forderung des BBZ-Norderstedt). Dieser Rahmenvorgabe entsprechend hat die ISE Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht der Stadt Norderstedt aufgenommen um alle erforderlichen Voraussetzungen zur Aufstellung dieser weiteren Container abzuklären und zu schaffen. Dies ist insofern wichtig, als dass auch das Aufstellen von Containern der Erwirkung einer Baugenehmigung bedarf.
Für die Umsetzung der hier in Rede stehenden Maßnahme sind nach Rücksprache mit der Bauaufsicht der Stadt Norderstedt nachfolgende Angaben/Anträge zu erbringen:
- Für eine gepflasterte Parkplatzfläche des Flurstückes 32/4 ist noch ein Bauantrag einzureichen (ist mittlerweile durch die ISE erfolgt)
- Für die vorhandenen, als auch für die neu aufzustellenden Klassencontainer ist ein Bauantrag, unter Vorlage eines Stellplatznachweises zu stellen. Die Standzeit der Container darf dabei maximal 2 Jahre betragen/eine erneute Verlängerung ist möglich. (ist mittlerweile durch die ISE erfolgt)
Zudem hat die ISE Kosten bezüglich des Kaufes bzw. der Anmietung von Klassencontainern ermittelt.
Neben der Kostenermittlung für die Klassencontainer wurde die aktuelle Stromversorgung der jetzigen Container dahingehend überprüft, ob diese eine Verdoppelung der anhängigen Versorgungsleistung noch bedienen kann. Dies ist nicht der Fall, hier bedarf es einer entsprechenden Ertüchtigung bzw. Erweiterung der technischen Voraussetzungen.
Die Kostenermittlung zeigt derzeit nachfolgenden Stand auf:
Klassencontainer/Kauf:202.000,- Euro
Klassencontainer/Miete/Laufzeit = 24 Monate100.000,- Euro
Klassencontainer/Miete/Laufzeit = 36 Monate127.000,- Euro
Zu den vorgenannten Varianten kommen jeweils die nachstehenden Kosten hinzu.
Erdarbeiten 12.000,- Euro
Erweiterung der Stromversorgung 22.000,- Euro
Eingangspodeste 7.500,- Euro
Wassertank 2.000,- Euro
Gesamt 43.500,- Euro
Die Anmietung von Containern ist nach Auswertung der aktuellen Daten wirtschaftlicher als ein Kauf. Planerisch sollten aktuell 170.500,- Euro (Laufzeit 36 Monate / 127.000,- + 43.500,-) veranschlagt werden.
Neben den Kosten ist die zeitliche Schiene des Zeitpunktes der Nutzung der Container bedeutsam (Ende Sommerferien 2016). Hier wird die ISE kurzfristig mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Kontakt aufnehmen, sofern sich abzeichnet, dass es bei Einhaltung der üblichen Ausschreibe- und Vergabebedingungen bezüglich der Verfügbarkeit von Containern zu Zielkonflikten kommt. Dabei liegt die Zielrichtung dann auf der Erwirkung einer „Ausnahmegenehmigung“ unter Bezug auf vorliegender Dringlichkeit. Hier ist jedoch anzumerken, dass die Entscheidungen über eine erforderliche „Ausnahmegenehmigung“ (muss gleichwohl rechtskonform sein) beim RPA und nicht bei der ISE liegt.
Stand der Planungsvorbereitungen eines Neubaus
Das Konzept eines „Erweiterungsbaus“ (Neubau) ist im Grundsatz die aus baufachlicher Sicht vorzuziehende Alternative zu einer weiteren Schulraumerweiterung, die bislang unter der Überschrift Klassenräume „5 und 6“ lief (siehe auch baufachliche Stellungnahme im Werkausschuss am 01.03.2016). Im Zuge der Überlegungen und Planungen hinsichtlich eines „Erweiterungsbaus“ für das BBZ-Norderstedt werden seitens der ISE die nachfolgenden Ziele verfolgt:
- Nachhaltige und wirtschaftliche Weiterentwicklung der kreiseigenen Liegenschaft des Berufsbildungszentrums in Norderstedt
- Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sollen und müssen im Endergebnis die als Interimslösung aufgestellten Klassen-Container und eine unter energetischen Gesichtspunkten suboptimale Sanierung der „Wabe“ möglichst entbehrlich werden, insofern wird die „Wabe“ auch in ein „Erweiterungskonzept“ mit einbezogen.
- Ein „Erweiterungsbau“ soll zudem den aktuellen Bedarf sowie in einem unter Kostengesichtspunkten vertretbaren Umfang absehbare zusätzliche Raumbedarfe decken (Stichwort: Schulentwicklungsplan für die beiden BBZ in Norderstedt und Bad Segeberg).
- Im Rahmen der Realisierung eines „Erweiterungsbaus“ soll sichergestellt werden, dass bedingt durch einen Rückbau der jetzigen „Wabe“ Erweiterungsflächen für eventuell zukünftig anstehende Erweiterungsplanungen auf der Liegenschaft zur Verfügung stehen und nicht nach Alternativflächen gesucht werden muss.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele würde die Verortung eines „Erweiterungsbaus“ zwischen „Wabe“ und Hausmeisterhaus avisiert werden. In diesem Bereich befindet sich derzeit ein Fahrradständer, der zurückgebaut werden müsste (siehe Anlage 1).
Für die Umsetzung der hier in Rede stehenden Maßnahme eines „Erweiterungsbaus“ liegen nach Rücksprache mit der Bauaufsicht der Stadt Norderstedt nachfolgende Bestimmungsgrößen vor bzw. sind zu berücksichtigen:
- Im Zuge der hier angedachten Konzeption sind die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flurstücke abschließend zu klären. (Die Klärung ist mittlerweile durch die ISE erfolgt, die Flurstücke befinden sich im Eigentum des Kreises Segeberg)
- Die Flurstücke sind im Grundbuch zu vereinen oder es hat eine Baulastvereinigung/Vereinigungsbaulast zu erfolgen (Das Baulastverzeichnis enthält keine Eintragungen).
- Es ist ein Abstand zur Straße/Gehweg von mindestens 5,00 m einzuhalten. (Dies ist möglich)
- Zwischen „Erweiterungsbau“ und „Wabe“ muss, sofern kein Abriss derselben erfolgt, ein Bauabstand von 2 x 3 m eingehalten werden (selbst wenn der am Ende der Maßnahme eventuell geplante Abriss der „Wabe“ nicht erfolgt, sollte nach einer ersten Inaugenscheinnahme die Auflage zu erfüllen sein, dies ist jedoch noch abschließend zu prüfen).
- Für die betroffenen Flurstücke 32/4, 34/3, 170/6 liegt kein B-Plan vor. Einer „Erweiterungsbauplanung“ kann nach jetzigem Stand fast uneingeschränkt entsprochen werden.
- Dementsprechend steht einer 2-geschossigen Bauweise (flächensparend) nichts im Wege
Derzeit wird seitens der ISE ein Neubau geplant, der sich, wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, zwischen „Wabe“ und Hausmeisterhaus befinden wird.
Nachfolgende Basisdaten werden dabei zugrunde gelegt:
- Das Gebäude beinhaltet 12 Klassenräume
- Es handelt sich um einen 2-geschossigen Bau
- Konventionelle Bauweise mit 2-schaligem Mauerwerk
- Das Gebäude erhält ein Gefälledach
- Es wird ein überdachter Zugang zum Bestandsgebäude realisiert
- Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Bohrpfahlgründung erforderlich
- Die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt rund 1.500qm
Bei einer ersten Kostenschätzung auf Basis der Kostengliederung nach DIN 276 und der vorgenannten Parameter sind seitens der ISE Gesamtkosten für die Erstellung des Bauwerkes in Höhe von 3.561.500,- Euro ermittelt worden (siehe Anlage 2).
Diese erste Kostenermittlung ist insofern erforderlich, als das diese, bei einer beabsichtigten Fremdvergabe der Architektenleistungen (Kostengruppe 700 nach DIN 276), die Basis für das entsprechend zu kalkulierende Honorar darstellen.
Der Beginn der vorgenannten Maßnahme „Erweiterungsbau“ mit Vergabe der entsprechenden Architektenleistung ist in 2016 für die Leistungsphasen
L-Ph 1Grundlagenermittlung
L-Ph 2 Vorplanung
L-Ph 3Entwurfsplanung
L-Ph 4Genehmigungsplanung
voraussichtlich mit einem kassenwirksamen Honorar von rund 180.000,- Euro in einen 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der ISE einzustellen (siehe Anlage 3).
Zusammenfassung:
- Die Kosten für Klassencontainer (Interimslösung) betragen 170.500,- Euro und sind im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der ISE (2016) einzustellen.
- Bei einer Entscheidung zur Realisierung des Vorhabens „Erweiterungsbau“ und Vergabe der entsprechenden Architektenleistung beträgt das in 2016 kassenwirksame Architektenhonorar voraussichtlich 180.000,- Euro, welches ebenfalls im 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der ISE einzustellen ist. Diese Kosten beinhalten die Planungsleistungen bis zum Bauantragsverfahren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Es sind 180.000,- Euro für die Planung „Erweiterungsbau“ und 64.700,- Euro für die Miete der Klassencontainer in den 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 der ISE einzustellen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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255,8 kB
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