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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschreibungen neuer Verträge über den Betrieb regionaler Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in der Region Nord ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt und in der Region West ab dem 01.01.2017 vorzubereiten und durchzuführen.

 

Zur Sicherstellung des Übergangs ist bis zu einem Neuabschluss nach Ausschreibung, der bisherige Träger in der Region Nord, die Diakonische Werk Altholstein GmbH, ab dem 01.06.2016 mit den bisherigen Konditionen sowie unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Bad Bramstedt und die Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved  weiterhin  an der Finanzierung der Vermittlungsstelle beteiligen mit der Fortführung der Aufgabe vertraglich zu betrauen. Dieser Vertrag endet bei Neuabschluss eines entsprechenden Vertrages mit einem Träger der freien Jugendhilfe, der die Vergabe dieses Aufgabenbereichs für sich entscheiden konnte, spätestens aber zum 31.12.2016.             

 

Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt weiterhin im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009. Die Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich bei der längst möglichen Vertragsdauer von sieben Monaten im Jahr 2016 auf  EUR 8.337 EUR.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Juni 2010 nimmt die Diakonie Altholstein die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in einer Region bestehend aus den Stadt Bad Bramstedt und den Ämtern Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved (Region Nord) wahr. Der mit der Diakonie Altholstein geschlossene Vertrag endet nach drei Jahren zum 31.05.2016, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In den beteiligten Kommunen erfolgt momentan die Abstimmung über die Fortführung dieser Förderung der Kindertagespflege.

 

Das Jugendamt wurde durch den Fachdienst 14.00 (Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung) darauf hingewiesen, das ab einem Gesamtauftragswert von 100.000 EUR eine Öffentliche Ausschreibung für diese Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege erforderlich ist. Hier sind sowohl die Kosten für den Kreis Segeberg als auch für die beteiligten Kommunen über einen Zeitraum von vier Jahren zugrunde zu legen. Das Jugendamt wird das Vergabeverfahren durchführen.

 

Um ab dem 01.06.2016 weiterhin für einen Übergangszeitraum die Wahrnehmung dieser Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sicherzustellen, wird von der Verwaltung angestrebt, mit der Diakonie Altholstein einen entsprechenden Vertrag mit den bisherigen Konditionen abzuschließen. Das Vertragsende ist abhängig von dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung an den Träger der freien Jugendhilfe, der das Vergabeverfahren für sich entscheiden konnte. Spätestens endet der Vertrag zum 31.12.2016.

 

Ebenfalls zum 31.12.2016 endet nach drei Jahren der Vertrag mit der Stiftung Tausendfüßler, die die oben dargestellten Aufgaben in der Region West, bestehend aus der Stadt Kaltenkirchen und den Ämtern Kaltenkirchen-Land und Kisdorf, wahrnimmt. Hier ist von der Verwaltung ebenfalls eine Öffentliche Ausschreibung angestrebt, da unter Berücksichtigung der Kostensteigerung und evtl. veränderter Anforderungen zukünftig ein Gesamtauftragswert von 100.000 EUR überschritten werden wird. Eine Bündelung der Öffentlichen Ausschreibungen für diese beiden Regionen ist dann von der Verwaltung vorgesehen.

 

Für die beteiligten Kommunen und den Kreis Segeberg ergeben sich für die Finanzierung ab dem 01.06.2016 bis längstens zum 31.12.2016 folgende Anteile: Der Kreis Segeberg trägt gemäß Beschluss des Kreistages vom 08.10.2009 insgesamt 50 Prozent der Kosten für die Vermittlungsstelle, d.h. für sieben Monate einen Höchstbetrag von 8.337 EUR. Die verbleibenden 50 Prozent finanzieren die Kommunen.

 

Die sonstige vertragliche Ausgestaltung mit der Diakonie Altholstein ist inhaltsgleich zu den bisherigen Regelungen vorgesehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Kosten für die Förderung der Vermittlungsstelle belaufen sich ab dem 01.06.2016 bis spätestens 31.12.2016 für den Kreis auf maximal 8.337 EUR.

 

 X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 36121.5331

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Ziffer 5.1: Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

Er wird deshalb u.a.

        ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und

        den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

 

 

 

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