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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel 10.000,00 € für drei Deutsch-als-Zweitsprache-Schulungen für Ehrenamtliche einsetzen. Über die Bereitstellung weiterer Mittel wird nach erneuter Berichterstattung im Sozialausschuss im Juni 2016 beraten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushalt des Kreises Segeberg 2016 sind 80.000,00 € für die Sprachförderung von erwachsenen Asylsuchenden vorgesehen.

Es liegt eine Anfrage der Volkshochschulen zu einer möglichen Mittelverteilung 2016 vor.

Aufgrund der Empfehlung des Unterausschusses Asyl fand am 02.03.2016 im Hause der Kreisverwaltung ein kreisweites Koordinierungstreffen der Sprachkursträger mit Beteiligung des Ministeriums statt. Dieses Treffen sollte insbesondere einen Überblick über die aktuelle Bedarfs- und Angebotslage im Kreis Segeberg vermitteln. Auf die als Anlagen beigefügten Präsentationen wird verwiesen.

Es ist sehr schwierig, eine belastbare Einschätzung abzugeben, ob die angebotenen Sprachkurse den Bedarf decken. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Schleswig-Holstein bietet seit 2013 in Ergänzung zu den Bundesprogrammen ein Landesprogramm zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene an. Zu den Kernbausteinen zählen derzeit die Willkommenskurse („WI.SH“), die sukzessive in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten werden sowie die Erstorientierungskurse „STAFF.SH“ (Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein), die in den Kommunen angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie praktische Orientierung im Lebensumfeld vermitteln. Dieses Projekt geht in die 5. Runde und ist vorerst bis zum 30.06.2016 angelegt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Mittel bereitgestellt werden, angepasst an die aktuellen Flüchtlingszahlen.

Die Präsentation zu den Sprachangeboten im Kreis Segeberg zeigt, dass in der Fläche durch Ehrenamtliche ein wichtiger Beitrag zur Sprachförderung geleistet wird. Der Kreis Segeberg hat 2015 in Kooperation mit der Volkshochschule Kaltenkirchen sehr erfolgreich eine Deutsch-als- Zweitsprache- Schulung durchgeführt. Das Angebot richtet sich an die Ehrenamtlichen, die in den Kommunen den Flüchtlingen eine erste Hilfe zum Erlernen der deutschen Sprache anbieten. Es ist eine hilfreiche, niedrigschwellige und sinnvolle Ergänzung der Sprachkurse und unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe.

Zusammenfassend wird vorgeschlagen, vorerst an drei Standorten im Kreis Segeberg jeweils eine Schulung für die Ehrenamtlichen anzubieten. Hierfür wären insgesamt bis zu 10.000,00 € aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln einzusetzen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

10.000,00 €

Mittel stehen im Haushalt bereit

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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