Drucksache - DrS/2016/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbuchungen im EDV-Programm A2LL des Jobcenters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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28.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Rundschreiben vom 20.07.2015 teilte der Schleswig-Holsteinische Landkreistag mit, dass bei einer Prüfung zahlreicher Leistungsfälle im dortigen Jobcenter ein (außerhalb Schleswig-Holsteins gelegener) kommunaler Träger einzelne Konstellationen identifiziert habe, bei denen zwischen den Kostenträgern Bund und kommunalem Träger Umbuchungen erfolgt seien, die den kommunalen Träger einseitig finanziell belastet hätten. Im Wesentlichen würden die Umbuchungen aus der nachträglichen Eingabe von Einkommen resultieren, das zu einer Verringerung des Leistungsanspruchs geführt habe. In der Folge seien die Überzahlungen der (vom Bund finanzierten) Regelleistung durch Umbuchung der kommunalen Leistungen ausgeglichen worden, so dass sich der kommunale Anteil an der Überzahlung erhöht hätte. Faktisch hätte demzufolge der kommunale Träger in diesen Fällen die Bundesleistung bezahlt.
Das Thema wird seitdem bundesweit bewegt, wobei das Vorgehen der einzelnen kommunalen Träger unterschiedlich ist. Eine Abfrage der Kreise in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass
die Kreise Plön, Ostholstein und Dithmarschen voraussichtlich stichprobenartige Prüfungen der Fälle mit Umbuchungen vornehmen werden; dabei werden die Umbuchungen betrachtet, die die 5 bzw. 10 höchsten Beträge darstellen. Anschließend soll über das weitere Vorgehen entschieden werden,
der Kreis Stormarn aus personellen Gründen derzeit in dieser Angelegenheit nicht aktiv ist,
der Kreis Rendsburg/Eckernförde bereits eine stichprobenartige Prüfung von Umbuchungen vorgenommen hat mit dem Ergebnis, dass der kommunale Träger durch die Umbuchungen in A2LL nicht finanziell benachteiligt wurde, es sich bei den fehlerhaften Umbuchungen um Anwenderfehler handelte und nicht auszuschließen ist, dass im Gesamtergebnis ein Schaden zulasten der BA eingetreten sein könnte. Insofern wurde der Vorgang dort bereits abgeschlossen.
Die Kreisverwaltung hat vom Jobcenter Listen aller Umbuchungen für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 30.06.2015 angefordert, in denen kommunale Leistungen betroffen waren. In diesen Listen sind insgesamt 78.433 Umbuchungen enthalten, die in 6.178 Fällen vorgenommen wurden. Das Volumen der Umbuchungen beträgt insgesamt 3.175.477,98 €.
Nach den Erfahrungen des Kreises Rendsburg/Eckernförde nimmt die Prüfung einer Akte durchschnittlich einen Tag in Anspruch. Die Prüfung aller 6.178 Akten würde demnach ca. 6.000 Arbeitstage dauern. Um die Bearbeitung in einem angemessenen Zeitraum von max. zwei Jahren abschließen zu können, müssten sich daher 15 Personen ausschließlich mit dieser Prüfung befassen. Aufgrund der erforderlichen speziellen Kenntnisse und der notwendigen Zugriffsrechte auf das EDV-Programm kann diese Prüfung nur durch Mitarbeiter/-innen des Jobcenters erfolgen. Die Personalkosten für eine Verwaltungskraft, die über diese Kenntnisse verfügt, betragen 4.800,00 € monatlich. Demzufolge ergeben sich durch die Prüfung aller Umbuchungen Kosten in Höhe von 15 Personen * 24 Monate * 4.800,00 € = 1.728.000,00 €. Unter der Voraussetzung, dass diese Kosten über den Verwaltungskostenhaushalt des Jobcenters abgerechnet werden können, hätte der Kreis Segeberg einen Anteil von 15,2 % = 262.656,00 € zu finanzieren.
Nach Mitteilung des Deutschen Landkreistages ergibt sich aus den Erfahrungen der Kommunen, die bereits stichprobenartige Prüfungen vorgenommen haben, dass in ca. 10 % der Fälle die Umbuchungen fehlerhaft waren. Demzufolge müssten im Jobcenter Kreis Segeberg ca. 600 Fälle fehlerhaft sein.
Aus den vom Jobcenter übersandten Listen ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag je Umbuchung in Höhe von 40,50 €. Durchschnittlich umfasst ein Fall 13 Umbuchungen, so dass sich ein zu prüfender Betrag von 526,50 € je Akte errechnet. Unter der Annahme, dass tatsächlich 600 Fälle fehlerhaft zu Lasten des Kreises Segeberg sind, ergibt sich daher ein Betrag von 315.900,00 €.
Aus der Gegenüberstellung des Kosteneinsatzes und der Höhe der fehlerhaften Buchungen ergibt sich demnach ein Betrag zugunsten des Kreises Segeberg in Höhe von 315.900,00 € - 262.656,00 € = 53.244,00 €.
Die Durchsetzung dieser Forderung gegenüber der BA ist jedoch sehr risikobehaftet. Zum einen hat die BA bereits jetzt für einen Teil der Forderungen die Einrede der Verjährung erklärt. Zum anderen bestreitet die BA, dass es sich um einen Programmierfehler, sondern vielmehr um einen Anwenderfehler handelt, so dass die Verantwortung auf lokaler Ebene gesehen wird. Letztendlich basieren die Berechnungen zur möglichen Erstattungssumme auf Annahmen, bei denen nicht absehbar ist, inwieweit diese tatsächlich zutreffen. Es ist nicht auszuschließen, dass nach Abschluss der Prüfung vielmehr die BA Forderungen gegen den Kreis Segeberg hat.
Vor diesem Hintergrund ist der finanzielle und zeitliche Aufwand nicht gerechtfertigt, der erforderlich ist, um einen evtl. Erstattungsanspruch feststellen zu können. Daher sollte auf eine weitere Verfolgung der Angelegenheit verzichtet werden.
In der 17. KW findet ein Treffen der Rechnungsprüfungsämter der Kreise Schleswig-Holsteins statt, bei dem dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Über das Ergebnis der Beratungen wird im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses berichtet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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