Bericht der Verwaltung - DrS/2016/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderkriterien des Landes für den Radwegebau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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27.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Förderkriterien des Landes für den Radwegebau
am Beispiel des Radweges entlang der K 111 zwischen Großenaspe und Bimöhlen
Die Förderung von Radwegen erfolgt auf Grundlage der Richtlinien über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein v. 15.11.2013 (Anlage).
Nach Auskunft des MWAVT vom 11.02.2016 erfolgt die Förderung von Radwegen vor dem Hintergrund, dass die Investition in neue Radwege nur gerechtfertigt ist, wenn nach Fertigstellen auch mit einer hinreichenden Benutzung zu rechnen ist.
Das MWAVT sieht eine Radwegförderung regelmäßig als gerechtfertigt an bei Anordnung einer Benutzungspflicht aufgrund der damit attestierten Gefahrenlage.
Besteht keine ausreichende Gefahrenlage (die Benutzungspflicht wird nicht angeordnet), so ist der Bedarf bzw. die Notwendigkeit des Radweges explizit nachzuweisen. Folgende Punkte sind dabei insbesondere zu erläutern:
-Darlegung des Nutzerpotenzials
-Verkehrsmengenangaben
-Aufzeigen örtlicher Besonderheiten
-Bewertung/Priorisierung in regionalen Verkehrsnetzen
Es ist also auch für geplante Radwege, für die eine Anordnung der Benutzungspflicht nicht in Aussichtsteht, eine Förderung möglich, wenn bestimmte andre Voraussetzungen gegeben sind..
Im Fall des Radweges an der K111 waren zum einen die Verkehrsstärke (DTV von über 3.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 8 %) und zum anderen die vor und nach dem geplanten Radweg jetzt schon existierenden benutzungspflichtigen Radwege ausschlaggebende Argumente. Im Einzelnen haben aus Sicht des Landes folgende Gegebenheiten die Förderung als gerechtfertigt erscheinen lassen:
-die Kreisstraße 111 ist in Teilen kurvig
-die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h
-nach einer Verkehrserhebung aus dem Jahre 2008 beträgt die auf das Jahr 2016 hochgerechnete durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge 3.270 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von rd. 8 %
-die derzeitige Fahrbahnbreite variiert im betroffenen Abschnitt zwischen 5,75 m und 7,75 m, wodurch insbesondere der Begegnungsfall Lkw/Lkw zumindest teilweise auch als kritisch einzustufen ist und somit eine potentielle Gefahr, gerade für den nichtmotorisierten Verkehr, darstellt
-laut Aussage der Polizei haben sich auf der Kreisstraße in den Jahren von 2010 bis 2014 sechzehn aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle ereignet
-ca. 10 Radfahrer pro Stunde befahren diesen Streckenabschnitt
-es kommen potentiell 56 Schüler als zusätzliche Nutzer in Frage
-gemäß Radverkehrskonzept des Kreises Segeberg ist der Radweg entlang der Kreisstraße 111 der Prioritätengruppe 2 zugeordnet worden
-der Radweg bildet den Lückenschluss im Radwegenetz zwischen den Ortslagen Bad Bramstedt und Großenaspe
-ein förmliches Verfahren zur Erlangung der planungsrechtlichen Sicherung ist nicht notwendig
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,1 kB
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