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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der politischen Diskussion und Meinungsbildung im Hauptausschuss am 18.02.2016 zu TOP 3.1 „Antrag zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg; Antrag der SPD-Fraktion, DrS/2016/030“ wurde der Landrat gebeten, dem Kreistag über den Hauptausschuss einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg (EntschS) vorzulegen.

 

Im Entwurf der als Anlage 1 vorgelegten 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises (ÄndS) sind folgende Änderungen im Einzelnen berücksichtigt:

 

Zu § 1 Nr. 1 ÄndS (§ 1 Abs. 4 EntschS)

Nach § 41 Abs. 9 KrO können Kreistagsabgeordnete, die nicht Mitglieder der Ausschüsse sind, an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen. Macht ein Kreistagsmitglied von seinem Teilnahmerecht Gebrauch, erscheint eine Reduzierung des Sitzungsgeldes für Kreistagsabgeordnete als Gäste von Ausschusssitzungen (außerhalb des Vertretungsfalles) auf das halbe Sitzungsgeld nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 b der Entschädigungsverordnung angemessen, da diese Gäste grundsätzlich nicht denselben Sitzungsvorbereitungsaufwand wie Ausschussmitglieder haben. Das halbe Sitzungsgeld im vorgenannten Sinne beträgt nach der Rundungsregelung des § 2 Abs. 1 der Entschädigungssatzung 11,-- Euro pro Sitzung. Die Fahrtkostenerstattung bleibt unberührt.

 

Zu § 1 Nrn. 2 und 3 ÄndS (§ 1 Abs. 13 und 14 EntschS)

Bei diesen Änderungen handelt es sich um schlichte satzungsrechtliche Anpassungen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Kreistages vom 07.05.2015 (DrS/2015/086) zur Einrichtung einer weiteren Stellvertretung für die Kreiswehrführung sowie vom 11.12.2008 (DrS/2008/113) zur/zum KreisjägermeisterIn.

 

Zu § 1 Nr. 4 ÄndS (§ 2 Abs. 4 EntschS):

Die Einbeziehung der weiblichen Personenbezeichnung in § 2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung erfolgt in Anwendung des Leitfadens zur geschlechtergerechte Sprache in der Kreisverwaltung (vgl. DrS/2015/252).

 

Zu § 2 ÄndS (Inkrafttreten)

Nach Beschlussfassung der 1. Änderungssatzung durch den Kreistag am 10.03.2016, anschließender Ausfertigung durch den Landrat und Bekanntmachung erscheint das Inkrafttreten zu einem festen Zeitpunkt zum Monatsersten sachgerecht, um klare, verwaltungstechnisch reibungslose Übergänge in der Entschädigungsabrechnung zu erhalten.

 

Die Entschädigungssatzung kann nur durch eine vom Kreistag beschlossene (Änderungs-)Satzung geändert werden, nicht jedoch durch einen einfachen Kreistagsbeschluss (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18.05.1999, 2 L 185/98, NVwZ-RR 2000, 313 = NordÖR 1999, 287).

 

Die Verwaltung legt daher den kreispolitischen Gremien den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 26.06.2008 zur Beschlussfassung vor.

 

Zum Vergleich ist die zurzeit geltende Fassung der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 als Anlage 2 informatorisch beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Bei 44 (Fach-)Ausschusssitzungen pro Jahr bei durchschnittlich drei Gästen pro Sitzung kann die Satzungsänderung bezüglich der sog. Gästeregelung im Teilplan 1111, Kto. 54214, zu jährlichen Minderaufwendungen in Höhe von rund 1.600 Euro führen.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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