Drucksache - DrS/2016/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelumschichtung innerhalb des für die ISE genehmigten Investitionsbudges sowie 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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01.03.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mittelumschichtung vom BBZ Norderstedt auf die Burgfeldstraße 41 a
Von den für die im BBZ-Norderstedt bereitgestellten finanziellen Mittel für die Aufstockungsmaßnahme „Klassenräume 1 + 2“ sollen 50.000,- EUR nicht benötigte Mittel für den Ausbau der Dachgeschossetage in der Burgfeldstraße 41 a umgeschichtet werden. Diese Räume sollen für die Unterbringung des Schulamtes entsprechend hergerichtet werden.
Investive Maßnahmen:
Jugendakademie / Leuchtmittelsanierung
Aus energetischen und technischen Gründen ist es angezeigt in der Jugendakademie eine Sanierung im Bereich der Leuchtmittel vorzunehmen. Die hier angesprochene Sanierung erfolgt unter Einsatz von zeitgemäßer LED Technik für die Fördermittel eingeworben werden können und den Energieverbrauch erheblich reduzieren. Zudem ist die vorhandene Beleuchtungsanlage defekt, sodass in immer kürzeren Abständen „Fehlerströme“ auftreten, welches Ausfälle der gesamten Anlage nach sich zieht. Die Investition beläuft sich auf 63.200,- EUR und wird voraussichtlich mit 40 % gefördert.
Sanierung Kreistagsgebäude / Deckendämmung
Aus Gründen der Energieeinsparung ist eine Dämmung der Decke über dem KT-Saal und den angrenzenden Räumen dringend notwendig. Diese Maßnahme ist ein erster Einstieg in weitere konzeptionelle Maßnahmen die der Ertüchtigung des gesamten KT-Gebäudes dienen sollen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich laut einem vorliegenden externen Gutachten auf rund 25.000,- EUR.
Bau der „Einfeldsporthallen“ an den Förderzentren Norderstedt und Kaltenkirchen
Kostengegenüberstellung Sporthallen Norderstedt + Kaltenkirchen
Norderstedt: Kostenberechnung 1.695.000,00 €
Mittelbereitstellung 1.495.000,00 €
Differenz 200.000,00 €
Aus Kostenberechnung entfallen:
Titelgruppe 6. Ausstattungen = 62.000,00 €
Aus Titelgruppe 7. Architektenleistungen =138.000,00 €
(Gesamtkosten Titel 7 : 252.150,00 € )
Damit ist das BV nicht gedeckt: -200.000,00 €
Kaltenkirchen: Kostenberechnung 2.096.000,00 €
Mittelbereitstellung 1.862.000,00 €
Differenz 234.000,00 €
Aus Kostenberechnung entfallen:
Titelgruppe 6 Ausstattungen = 65.000,00 €
Aus Titelgruppe 7 Architektenleistungen = 169.000,00 €
(Gesamtkosten Titel 7 : 299.150,00 € )
Damit ist das BV nicht gedeckt – 234.000,00 €
Erläuterungen:
Die Ausstattungsbeträge aus der Kostenberechnung herauszunehmen ist nicht üblich, zumal es sich bei den Ausstattungsgegenständen in vielen Fällen auch um fest mit dem eigentlichen Baukörper verbundenem Equipment handelt.
Bei der Herausnahme der Architektenleistung wurde davon ausgegangen, dass die entsprechenden Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Stellenplan vorhandenen Stellen tatsächlich auch besetzt sind, was derzeit nicht der Fall ist.
Da die Durchfinanzierung der Maßnahmen sicherzustellen ist, muss das Gesamtbudget zu den Maßnahmen um die jeweiligen o.a. Beträge erhöht werden. Da die Beträge erst in 2017 kassenwirksam werden, reicht es in 2016 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Folgejahres einzustellen.
Bauunterhaltungsmaßnahmen
Am 14.12.2015 war eine Elektrofirma bei uns im Hause, um einen Fehler an einer Kanaleinbausteckdose zu beheben. Hierbei ist aufgefallen, dass diese verbrannt war. Nach genauerer Untersuchung, wurde festgestellt, dass alle Kanalsteckdosen bei der Montage fehlerhaft eingebaut wurden. Da dies bereits in den 70iger Jahren bei der Erstinstallation geschehen ist, dürfte hier auch niemand mehr in Regress zu nehmen sein.
Wir sind nun gefordert, Abhilfe zu schaffen, da hier eine erhöhte Brandgefahr besteht. (Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes)
Der Einbau von Steckdosen ist in der VDE Vorschrift 0620-1 (2005) geregelt.
Dieser Vorschrift wird aktuell nicht entsprochen.
Neben der Erneuerung der Kabelkanäle und Steckdosen empfiehlt es sich zudem aus wirtschaftlichen Erwägungen gleichzeitig das IT-Netz zu ertüchtigen, was ohnehin in naher Zukunft vorgesehen war.
Die Erneuerung des Strom- und IT-Netzes beläuft sich auf ca. 550.000,- EUR
Da diese Kosten über dem Jahresetat der Bauunterhaltung für die Häuser A und B der Kreisverwaltung liegen ist hier ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan angezeigt auch wenn dadurch eine Neukalkulation der Mieten erforderlich wird. Die Maßnahme zu schieben birgt aufgrund des drohenden Verlustes des Versicherungsschutzes ein nicht kalkulierbares Risiko und ist nicht vertretbar.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,2 kB
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