Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/028

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der in der Anlage 3 beigefügte angepasste öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung von Brandschutz- und Hilfeleistungsaufgaben soll mit dem Kreisfeuerwehrverband geschlossen werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) die überörtlichen Aufgaben zur Sicherung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe als Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen. Insbesondere hat er eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten und zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen Löschzug Gefahrgut aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist. Des Weiteren muss er eine Digitalfunk-Servicestelle unterhalten.

Diese Aufgaben sind per öffentlich-rechtlichem Vertrag auf den Kreisfeuerwehrverband übertragen (aktuelle Version siehe Anlage 1). Im Rahmen der Ordnungsprüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg 2012 – 2013 wurde durch das Rechnungs- und Prüfungsamt u.a. der bestehende öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreisfeuerwehrverband zur Übertragung von Brandschutz- und Hilfeleistungsaufgaben des Kreises an den Kreisfeuerwehrverband vom 16/17.12.2013 geprüft.

In Zusammenarbeit mit dem RPA, dem FD 20.00, FD 30.00 sowie dem Kreisfeuerwehrverband wurden die notwendigen Vertragsänderungen abgestimmt (siehe Anlage 2). Folgende wesentlichen Änderungen wurden vorgenommen:

-          Der Kreisfeuerwehrverband zahlt zukünftig für die Nutzung der Büroräume in der Kreisfeuerwehrzentrale für verbandseigene Zwecke eine entsprechende Miete an den Kreis (§ 2 Nr.2).

-          Vermögensgegenstände, die ausschließlich oder größtenteils für verbandseigene Zwecke genutzt werden (u.a. IT-Beschaffungen), beschafft der Kreisfeuerwehrverband zukünftig selbständig (§ 2 Nr. 3 und 4).

-          Werden Vermögensgegenstände für beide Zwecke genutzt (verbandseigene und zur Durchführung übertragene Aufgaben), werden zukünftig die Kostenanteile wechselseitig erstattet (§ 2 Nr. 4).

-          Als Grenze für den Begriff Vermögensgegenstände wurde gem. GemHVO-Doppik 150,00 €/netto festgelegt (§ 2 Nr. 5).

Des Weiteren wurde bereits in Zusammenarbeit mit der ISE die Abrechnung der Betriebskosten für die Kreisfeuerwehrzentrale umgestellt (ebenfalls eine Forderung des RPA). Bisher hat der Kreisfeuerwehrverband entsprechende Verträge abgeschlossen und die Kosten getragen. Mittlerweile sind die Verträge von der ISE übernommen worden und die Betriebskosten werden mit dem Kreis (für die übertragenen Aufgaben) sowie dem Kreisfeuerwehrverband (für verbandseigene Aufgaben) abgerechnet.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Durch die oben dargestellten Vertragsänderungen werden dem Kreisfeuerwehrverband Mehrkosten in noch nicht darstellbarer Höhe entstehen. Inwieweit sich dies durch Einsparungen an anderer Stelle auffangen lässt (z.B. Betriebskosten) muss abgewartet werden.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 126 11 00 (Brandschutz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...