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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/016

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im September 2015 wurden beim Land Fördermittel für den Bau eines Radweges an der K111 beantragt. Mit Schreiben v. 16.12.2015 hat das MWVT darauf hingewiesen, dass die Förderfähigkeit u.a. auch davon abhängig ist, ob durch die Verkehrsbehörde eine Benutzungspflicht des zu bauenden Radweges angeordnet werden wird. Die Straßenverkehrsbehörde hat jedoch deutlich gemacht, dass sie auf Grundlage der polizeilichen Einschätzung der Gefahrensituation auf diesem Straßenabschnitt aus rechtlichen Gründen gehindert ist, eine solche Anordnung zu treffen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Förderung dieses Radwegebauprojektes durch das Land abgelehnt wird. Bei einer mittleren Förderquote von 60% und förderfähigen Kosten von ca. 670 TEUR geht es hierbei um ca. 400 TEUR, die zusätzlich durch Kreis oder Gemeinde zu finanzieren wären.

 

Dieses aktuelle Beispiel macht deutlich, dass die Förderkriterien des Landes nach wie vor die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten unberücksichtigt lassen. Eine Anpassung wurde bereits vor Jahren eingefordert.

 

Hilfsweise wurden für diesen Radweg erstmalig Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm des Bundes beantragt. Zu beiden Förderanträgen steht die abschließende Entscheidung noch aus.

 

 

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