Drucksache - DrS/2011/080-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrauungsakt WKS GmbH (2016 / 2017)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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01.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Der Betrauungsakt vom 13.12.2011 des Kreises Segeberg gegenüber der WKS GmbH wird rückwirkend zum 31.12.2015 widerrufen.
- Der Kreis Segeberg erlässt gegenüber der WKS GmbH für den Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2017 den beiliegenden Betrauungsakt (Anlage 1).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Der Kreis Segeberg hat am 13.12.2011 einen Betrauungsakt gegenüber der WKS GmbH erlassen. Auf die Vorlage DrS/2011/080 wird vollinhaltlich Bezug genommen. Der Betrauungsakt weist gem. Ziffer 8 eine Laufzeit von 5 Jahren auf und endet daher am 12.12.2016.
Aufgrund der
- Änderung des Finanzierungsmodells
- Geschäftsführerwechsel
- inhaltliche Überprüfung nach 5 vollen Geschäftsjahren
soll der bestehende Betrauungsakt rückwirkend zum 31.12.2015 widerrufen und unter Anpassung der Abrechnungs-/Finanzierungsmodalitäten für 2016 / 2017 im Wesentlichen (vgl. 2.) inhaltsgleich fortgeschrieben werden.
Eine schlichte Verlängerung des bestehenden Betrauungsakts vom 13.12.2016 bis zum 31.12.2017 kommt aufgrund der bereits zum 1.1.2016 bestehenden Änderungsbedarfe (Änderung des Finanzierungsmodells / aber auch finanzielle Auswirkungen der KSB/WKS Verschmelzung rückwirkend zum 1.1.2016) nicht in Betracht.
Zu 2.
Der bisherige Betrauungsakt wurde über die zu Ziffer 1. dargestellten Inhalte hinaus ergänzend rechtlich / strukturell / redaktionell überarbeitet.
So gilt beispielweise eine neue EU-Richtlinie, was aber im konkreten Anwendungsfall keine Auswirkungen hat.
In der Anlage 1 ist die aktuelle Version für die Jahre 2016/2017 enthalten. Diese Version basiert auf der Word-Datei des bisherigen Betrauungsakts. Dieser wurde im ersten Schritt vollinhaltlich im Änderungsmodus überarbeitet und diese Überarbeitungen kommentiert / erläutert. Anschließend wurden alle Änderungen dieser so überarbeiteten Version angenommen (Hinweis. Bei Bedarf kann jederzeit die Ursprungsversion im Änderungsmodus / mit Kommentierung zur Verfügung gestellt werden. Angesichts des Umfangs von mehr als 20 Seiten wurde darauf verzichtet, das Dokument dieser Vorlage beizufügen).
Im Rahmen der strukturellen Überarbeitung wurde der gesamte Leistungsteil 1:1 in einen separaten Anhang 1 zu Anlage 1 überführt. Im Änderungsmodus wurden lediglich einige Klarstellungen / Konkretisierungen aufgenommen, die in der Vergangenheit häufiger diskutiert wurden.
Des Weiteren wurden - insbesondere unter Berücksichtigung von Prüfaussagen des RPA zur Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Gesellschaft - im wirtschaftlichen Bereich zwei Anpassungen vorgenommen:
(1) Bei der Kalkulation der Ausgleichszahlung werden nicht mehr (volle) Investitionen, sondern Abschreibungen berücksichtigt.
(2) Die Eigenkapitalrendite entfällt. Es werden mit der Ausgleichszahlung des Kreises Segeberg keine Überschüsse erwirtschaftet.
Das Budget 2017 berechnet sich wie bisher auch weiterhin (d.h. auch in 2017) nach dem Verbraucherpreisindex (konkret: VPI 2016), der im Februar 2016 für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt wird. Voraussichtlich kann daher für die Beschlussfassung im HA/KT bereits ergänzend zu dieser Vorlage das konkrete Budget 2017 benannt werden.
Die Abrechnungsmodalitäten zwischen der WKS GmbH und dem Kreis Segeberg wurden aktualisiert, mit den Haushaltsplanungen des Kreises in Einklang gebracht, und werden nunmehr in einer Anlage 2 abgebildet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Erst im Herbst 2016 im Rahmen der Haushaltsberatungen möglich. |
x | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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