Drucksache - DrS/2016/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kreissportverbands e.V. (KSV) auf Vertragsänderung und Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Claudia Stegmann
- Verfasser 1:
- Stegmann, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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02.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem KSV bezüglich der Erhöhung des Veraltungskostenzuschusses ab 2017 in Verhandlung zu treten und für die nächste Ausschusssitzung am 31.05.2016 einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.
Der Ausschuss beschließt, einer Vertragsänderung bzgl. der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nicht zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Am 17.11.2015 reichte der Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) ergänzend zur Prioritätenliste 2016 und der geänderten Prioritätenliste für 2015 (Vorlage: DrS/2015/302) zwei Tischvorlagen ein, die noch nicht näher im Ausschuss erläutert werden konnten.
Herr Prahl und Herr Neitzel brachten ihre Anliegen kurz mündlich vor und reichten jetzt präzisierende Ergänzungen dazu ein.
Mit Schreiben vom 11.01.2016 beantragt der KSV eine Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses in Höhe von 15.000 EUR.
Zudem bittet der Verein, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Verwaltungskosten und die Mittel für die „Sportzwecke im Kinder- und Jugendbereich“ künftig gegenseitig deckungsfähig sind.
Für die Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses von derzeit 38.000 EUR p.a. sind im Haushalt 2016 keine Mittel vorgesehen. Eine außerplanmäßige Erhöhung scheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich.
Seit 2008 wurde der Verwaltungskostenzuschuss seitens des Kreises Segeberg nicht mehr erhöht. Eine Personalkostensteigerung ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Erhöhung auf 53.000 EUR (um 39,47 %) erscheint aber als nicht angemessen.
Grundsätzlich ist einer Erhöhung des Zuschusses ab 2017 jedoch nichts entgegenzusetzen. Bezüglich der genauen Summe wird die Verwaltung mit dem KSV in Verbindung und Verhandlung treten.
Einer Vertragsänderung bezüglich der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Verwaltungskosten und Fördergeldern steht die Verwaltung kritisch gegenüber. Der Intention des Vertrages würde diese Überlegung entgegenstehen. § 7 (4) des Vertrages schließt eine solche Deckungsfähigkeit explizit aus. Auch die Steuerung der Förderzwecke und Gelder des Kreises würde so erschwert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,3 kB
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2
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225,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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