Drucksache - DrS/2015/136
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt
- Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Bad Segeberg des Kreises Segeberg AöR vom 11.07.2011 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
- Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Norderstedt des Kreises Segeberg AöR vom 11.07.2011 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzungen beider BBZ sind im Regelungsinhalt identisch und seit Gründung der BBZ AöR zum 1.1.2012 unverändert.
Der Kreis Segeberg als Satzungsgeber plant die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Satzungsänderungen, da einige Klarstellungs-/Konkretisierungsbedarfe bestehen. Dies betrifft:
- Umgang mit Erträgen der außerschulischen Nutzung
- Stellvertretung
- Übergangsvorschriften
Zu 1.
Die BBZ AöR sollen neben den schon bisher gem. Satzung genehmigten Angeboten der beruflichen Fort- und Weiterbildung auch sonstige außerschulische, wirtschaftliche Tätigkeiten, die dem Hoheitsbetrieb oder der Vermögensverwaltung dienen, wahrnehmen dürfen. Mögliche Überschüsse aus diesen Angeboten sollen bei den BBZ verbleiben und können zu schulischen Zwecken verwendet werden.
Zu 2.
§ 9 der Satzung betrifft den Verwaltungsrat. Zur Stellvertretung des Landrates, der kraft Amtes Mitglied im Verwaltungsrat ist, soll eine Klarstellung dahingehend aufgenommen werden, dass dieser bei Abwesenheit durch seinen Stellvertreter im Amt gem. § 48 KrO in seinem Teilnahme- und Stimmrecht vertreten werden kann. Klarstellend soll des Weiteren formuliert werden, dass der Kreistag zu den 10 weiteren stimmberechtigten und 4 beratenden Mitgliedern des Verwaltungsrates optional Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestimmen bzw. bestätigen kann.
Zu 3.
Die bisherigen Übergangsvorschriften werden gestrichen.
Eine Vorabstimmung mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, das die geänderten Satzungen im Anschluss genehmigen müsste, hat keine Einwendungen ergeben (Anlage 3).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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