Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/263

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, an den drei kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung Schulsozialarbeit mit einem Zeitumfang von jeweils 10 Wochenstunden einzurichten. Hierfür stellt der Kreis (alternativ ab 2017) maximal 45.000 € im Jahr zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung und Vergabe zunächst befristet auf 3 Jahre durchzuführen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die ehemalige Bildungsministerin, Frau Prof. Dr. Wende, sagte dazu auf einer Fachtagung am 15.11.2012: „Schulsozialarbeit erfährt von allen Seiten eine überaus hohe Wertschätzung. Sie hilft Schülerinnen und Schülern, mögliche Defizite im sozialen und persönlichen Bereich auszugleichen und zu einem positiven Schulklima beizutragen.“ [1]

Auf der gleichen Veranstaltung äußerte sich die Sozialministerin, Frau Alheit, wie folgt: „Ein gut funktionierendes Gemeinwesen ist essentiell für erfolgreiches Lernen und Freude an der Schule. Schulsozialarbeit kann dabei unterstützen, dies zu erreichen und den Bildungsauftrag erfolgreich umzusetzen. Sie trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schülern selbstbewusst durch die Schulzeit gehen.“ [2]

Und weiter auf der Familienministerkonferenz am 07.06.2013: „Wir müssen gemeinsam rechtzeitig in Schulsozialarbeit und eine gesunde Ernährung unserer Kinder investieren, anstatt später dauerhaft zu reparieren. Hilfebedürftige Kinder ohne Unterstützung werden leicht zu Erwachsenen mit dauerhaftem Hilfebedarf. Angebote der Schulsozialarbeit fördern die persönliche und soziale Entwicklung und wirken präventiv und integrativ im Sinne der Vermeidung sozialer Ausgrenzung. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass Kinder und Jugendliche aus schwierigem Umfeld eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten.“ [3]

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Herr Albig, hat in seiner Regierungserklärung am 15.07.2015 unter anderem gesagt: „Weil diese Arbeit unverzichtbar ist, investieren wir in Schulsozialarbeit.“ [4]

 

So haben z. B. die Kreise Dithmarschen, Hzgt. Lauenburg und Steinburg die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit auch für ihre Förderzentren Geistige Entwicklung erkannt und jeweils die Durchführung dieser Aufgabe fremdvergeben.

 

Daher schlagen die drei Schulleitungen und die Verwaltung vor, an den drei Förderzentren des Kreises Schulsozialarbeit zu installieren. Dazu haben die Schulleitungen ein gemeinsames Konzept entwickelt. Es liegt als Anlage anbei. Zur Realisierung wünschen sich die Schulleitungen eine Vollzeitstelle für den Bereich Schulsozialarbeit (S. 3 Abs. 1 des Konzeptes).

Die Verwaltung geht jedoch auch aufgrund der Erfahrungen der anderen Kreise im Verhältnis zur Schülerzahl davon aus, dass jeweils Schulsozialarbeit in einem zeitlichen Umfang von 10 Stunden in der Woche ausreichend ist. Das wären zusammen 30 Stunden in der Woche, die in den Schulferien nicht benötigt werden. Folglich schlägt die Verwaltung eine Fremdvergabe der Leistung vor.

 

Die Verwaltung erwartet jährliche Kosten je Schule von ca. 15.000 €, also gesamt ca. 45.000 €. Da jedoch der Kreis Segeberg Mittel des Landes zur Förderung der Schulsozialarbeit über das Finanzausgleichgesetz[5] erhält, ist eine Teilrefinanzierung hierüber möglich. Auf der Grundlage der Zuweisung 2015 wäre das ein Betrag in Höhe von ca. 18.000 € gewesen. Folglich hätte der Kreis nur 27.000 € selbst finanzieren müssen. Ein ähnlicher Betrag ist für 2016 zu erwarten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und da es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handeln würde, kommt ein Beginn erst ab 2017 in Betracht.

 

 

 


[1] http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2012_neu/121115_msgfg_EinladungSchulsozialarbeit.html

[2] ebenda

[3] http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2013/130607_msgfg_jfmk.html

[4] http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Ministerpraesident/Reden/_documents/150715_Regierungserklaerung_MP.html

[5] § 28 Abs. 1 Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H S. 473)

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im HH-Entwurf 2016 sind 45.000 € als Ausgaben und 18.000 € als Einnahmen zu veranschlagen.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...