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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss hebt den Sperrvermerk für die Stelle 0.5210.042 im Teilplan 521 Bau- und Grundstücksordnung wie dargestellt auf.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Fachdienst 63.00, Bau- und Umweltverwaltung hatte für den Stellenplan 2015 einen Mehrbedarf von einer  A 10 Vollzeitstelle und einer 0,5 Stelle der Wertigkeit E 8 angemeldet. Begründet wurden die Stellenmehrbedarfe von Seiten des Fachdienstes mit einem Anstieg der Fallzahlen in der Bauaufsicht und einem damit einhergehenden Fallzahlenanstieg in der Bauverwaltung.

 

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 03.03.2015 wurde in der Folge eine 1,0 Stelle (A10) für die Bauverwaltung in den Haushalt 2015 aufgenommen. Es erfolgte jedoch ein Sperrvermerk, da die Notwendigkeit der Stelle zunächst durch eine interne Organisationsuntersuchung nachgewiesen werden sollte.

 

Zwischenzeitlich wurde für die gesamte Bau- und Umweltverwaltung eine entsprechende Organisationsuntersuchung durch den Fachdienst 11.00 Personal und Organisation durchgeführt. Dabei wurde insbesondere ein erheblicher Bearbeitungsrückstand  festgestellt, der sich auf Grund der knappen Personalressourcen in den letzten 10 Jahren aufgebaut hat. Allein für die Abarbeitung der Rückstände wären 1,7 Vollzeitkräfte (VZK) für ein Jahr bzw. 0,5 VZK  für 3 Jahre erforderlich.

 

Die Organisationsuntersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, das für den Bereich der Bauverwaltung zumindest ein Stellenmehrbedarf in Höhe von einer 0,5 Vollzeitstelle mit der Bewertung E8 für die Nachforderung von Bauvorlagen erforderlich ist. Nach 3 Jahren ist zu überprüfen, inwieweit die Rückstände aufgearbeitet worden sind und wie hoch der Stellenmehrbedarf für die qualitative Steigerung der Bearbeitung der ordnungsbehördlichen Verfahren tatsächlich ist.

 

Über die Notwendigkeit der verbleibenden 0,5 Vollzeitstelle (A 10) für die „Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren“ sowie die „Verfolgung baurechtswidriger Zustände“ sollte nach Darlegung des FD 11.00 die Politik entscheiden.

 

Im Bauordnungsrecht können Anzeigen vermehrt nicht mehr in dem erforderlichen Umfang verfolgt werden. In fest definierten Teilbereichen wird daher nur noch bei einer „Ermessensreduzierung auf null“ eingeschritten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ausschließlich aufgrund von Anzeigen oder auf der Grundlage, der bei Ortbesichtigungen erhaltenen Hinweise auf baurechtswidrige Zustände, tätig. Dies hat auch zur Folge, dass Anzeigen der Kommunen auf bauordnungsrechtliches Einschreiten nicht mehr in dem erforderlichen Maß nachgegangen werden kann. Ferner müssen Nachbarn immer häufiger auf die Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen des Zivilrechts verwiesen werden.

 

Der Fachdienst 11.00 hält aus  Wirtschaftlichkeitsgründen allerdings eine eingeschränkte Verfolgung baurechtswidriger Zustände mit dem vorhandenen Personal jedoch für vertretbar. Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz bei den Betroffenen für diese „punktuellen Verfolgungen“ sinkt und das Bestreben, das Baurecht einzuhalten gegebenenfalls nachlässt.

 

Im Übrigen können derzeit Verstöße gegen das Baurecht nur noch in besonderen Einzelfällen im Rahmen von Bußgeldverfahren verfolgt werden. Für diesen Bereich gilt es nach Aussage des FD 11.00 zu bedenken, dass Bußgelder nicht als Einnahmemöglichkeit gedacht sind und die Höhe der Einnahmen schlecht vorhersagbar ist. Die Werte aus den Jahren, in denen die Ordnungswidrigkeitenverfahren  noch verstärkt betrieben worden sind, zeigen allerdings, dass sich jährlich Einnahmen aus Bußgeldern in Höhe von ca. 50.000 € generieren lassen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 betrugen die Einnahmen aus lediglich 2 durchgeführten Bußgeldverfahren  2.600 €.

 

 

 

 

Zur Abarbeitung der Rückstände und zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung in der Bauverwaltung wird daher insgesamt der nachfolgende Personalbedarf festgestellt:

 

  1. 50% für die Nachbearbeitung von Baugenehmigungen in der Entgeltgruppe 8
  2. 50% für die Bearbeitung von bauordnungsrechtlichen Verfahren und für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren in der Bewertung A10.

Auf Grund der unterschiedlichen Bewertung der Aufgaben, wird eine bewertungsgerechte Besetzung der Planstelle mit jeweils 50 % einer Vollzeitstelle angestrebt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die dargestellte Planstelle wurden anteilig für 6 Monate bereits mit dem Haushalt 2015 bereitgestellt und sind in vollem Umfang im Hausentwurf 2016 enthalten.

 

Der Fachdienst  63.00 bittet um Entsperrung der eingestellten Planstelle mit den oben angegebenen Änderungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Jährliche Personalkosten zu 1. In Höhe von 22.000 € und zu 2. In Höhe von 30.700 €

Die Haushaltmittel sind seit 07/2015 im Haushalt bzw. im Haushaltsentwurf 2016 bereits enthalten.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 521

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5011/5012

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

 

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