Drucksache - DrS/2015/285
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenanmeldung im Stellenplan 2016 für den Fachdienst 51 hier: Bildungskoordination für Flüchtlinge- Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.11.2015
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2015
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem KT:
In den Stellenplan 2016 sind 1,0 VZS (Bildungskoordination für Flüchtlinge) im Fachdienst 51 –Jugendamtsleitung- aufzunehmen.
Die Stelle ist ab Frühjahr/Sommer 2016 unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Projektbeantragung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Dauer von 24 Monaten ab Projektbeginn einzurichten.
Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2016 entsprechende Anträge zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
0.3639.009 | Sozialpädagoge/ Verwalt. Angest. | 1,0 | 11 | 61.300 € | 100 % |
(befristet für 2 Jahre ab Projektbeginn) |
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Hinweis:
DrS-Nr. | Ausschuss | Datum | Ergebnis |
| BKS | 12.11.2015 |
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Bildung, Spracherwerb und lebensbiographische Ausblicke sind wichtige Schlüssel in der Frage von Integration von Flüchtlingen. Dies gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für erwachsene Flüchtlinge: Weiterbildung, Anerkennung von Ausbildungen, berufliche und schulische Integration, außerschulische Lernorte (VHS, Kirchen, Sportvereine, etc.) sind dabei auch für Erwachsene von großer Bedeutung.
Nach der momentanen Unterbringungsfrage ist dabei in der nächsten Zeit kurz/ mittel- sowie langfristig eine konzeptionell/ strategische Ausrichtung in der Frage von Bildungs- und Spracherwerb für Flüchtlinge im Kreis Segeberg zu erstellen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 22.10.2016 folgende Projektankündigung veröffentlicht:
"Bildungskoordinatoren" - Hilfe für Kommunen
Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen zu unterstützen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab 2016 ermöglichen, sich um die Förderung der Stelle eines „Bildungskoordinators“ zu bewerben.
Der Bildungskoordinator soll als zentraler Ansprechpartner die Bildungsangebote für Flüchtlinge vor Ort organisieren und koordinieren. Anträge können interessierte Kommunen ab Anfang 2016 stellen.
Erste Fragen zur Antragstellung sind durch das Bundesministerium wie folgt beantwortet worden:
„1. Wann soll eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht werden?
Geplant ist die Veröffentlichung zu Beginn des Jahres 2016.
2. Wo wird die Förderrichtlinie veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgt im Bundesanzeiger, auf der BMBF-Homepage und auf der Seite der BMBF geförderten Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement.
3. Wer wird antragsberechtigt sein?
Alle Kreise und kreisfreien Städte, die sich auf dem Weg machen wollen oder gemacht haben, um ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement aufzubauen, wie dies beispielsweise bei den Kommunen der Fall ist, die eine Zielvereinbarung mit einer Transferagentur abgeschlossen haben oder an den Programmen „Bildung integriert“ und „Lernen vor Ort“ teilnehmen bzw. teilgenommen haben.
4. Können die Kreise und kreisfreien Städte mit Unterstützung bei der Durchführung Ihres Vorhabens rechnen?
Es ist vorgesehen, die Kreise und kreisfreien Städte durch die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ weiter zu unterstützen. Schon jetzt bieten die deutschlandweit neun Transferagenturen Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Konferenzen, Workshops u.ä. zum Themenkomplex Integration durch Bildung an. Diese Unterstützungsleistungen werden fortgesetzt und ausgebaut.
5. Welche Ausgaben sollen im Rahmen einer Vollfinanzierung als zuwendungsfähig anerkannt werden?
- Personalausgaben des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt für in der Regel einen lokalen Bildungskoordinator zur besseren Koordination der lokalen Bildungsangebote für Flüchtlinge
- Ausgaben für Dienstreisen zu programmspezifischen Veranstaltungen des Bildungskoordinators
6. Wann wird mit einem Start der Vorhaben zu rechnen sein?
Die jeweiligen Vorhaben sollen zum Frühjahr/Sommer 2016 starten können.
7. Mit welcher Laufzeit sollen die Vorhaben starten?
Es wird zunächst von einer zweijährigen Projektphase ausgegangen.“
(Quelle: http://www.transferagenturen.de/232.php).
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Kreis Segeberg durch die Beantragung von Bildung Integriert auf jeden Fall antragsberechtigt sein wird. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat als Zugangsvoraussetzung beschrieben, „[…] dass diese Koordinierungsstelle in ein breiteres Verständnis von Bildungsmanagement vor Ort eingebunden wird. Zugleich werden die Kommunen durch die "Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement" unterstützt, um erfolgreiche kommunale Modelle rasch in die Breite zu tragen. Kooperationspartner sind die Kommunen, Transferagenturen und Stiftungen.“
Diese Voraussetzungen sind durch die Beantragung von Bildung Integriert gegeben, die handelnden Personen sind dabei die gleichen (Transferagenturen, Projektträger, etc.)
Um daher in den Genuss einer vollfinanzierten Koordinierungsstelle (befristet für zwei Jahre) zu kommen, muss diese Stelle in den Haushalt 2016 stellenplantechnisch aufgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Beantragung zu Beginn des Jahres 2016, da im Kreis Segeberg die Notwendigkeit einer solchen Stelle dringend erforderlich ist. Dies ist breite Meinung der beteiligten Fachdienste.
Nach Rücksprache mit dem Projektträger, dem DLR (Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrttechnik), sind dabei bis Ende des Jahres weder Vergütungsgruppen noch Stellenanteile zu beziffern. Die Verwaltung geht daher von einer Vollzeitstelle E11 aus (siehe Veröffentlichungstext oben). Die Bewertung orientiert sich dabei an den bereits vorhandenen Planungskräften im FB III (Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bereitstellung von jährlichen Personalkosten in 2016 in Höhe von 30.650,- EUR und in 2017 in Höhe von 61.300,- EUR und in 2018 in Höhe von 30.650,- EUR, volle Refinanzierung durch Projektmittel des Bundes |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3639 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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