Drucksache - DrS/2015/301
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf Sachbearbeitung ambulante Hilfe zur Pflege im Fachdienst Soziale Sicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Voss, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
26.11.2015
| |||
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
In den Stellenplan 2016 ist eine 0,5 VZS Sachbearbeitung ambulante Hilfe zur Pflege (unbefristet) im Fachdienst Soziale Sicherung abzunehmen.
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
0.3112.020 | Amtsinspektor/in | 0,50 | A 9 | 28.800 € (für 2016 23.200 €) | Realisierung der Erstattungsmöglich-keiten über die Pflegekasse und Reduzierung der Ausgaben durch die Aktivierung eigener Ressourcen im Rahmen der Umsetzung der Hilfeplanung. Verzögerung der Heimaufnahme. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Sachgebiet „ambulante Hilfe zur Pflege“ ist aktuell mit 1,0 Planstellen im Stellenplan hinterlegt. Eine Auswertung der Fallzahlen hat folgende Werte ergeben:
Fallzahlen 2010242
Fallzahlen 2011252
Fallzahlen 2012276
Fallzahlen 2013284
Fallzahlen 2014296
Fallzahlen aktuell309 (Stand Oktober 2015)
Damit ist es in den letzten 6 Jahren zu einer Fallzahlensteigerung um 28 % gekommen. Außerdem ist die Bearbeitung insgesamt im Zusammenhang mit der Hilfeplanung deutlich komplexer geworden.
Hilfe zur Pflege soll so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit unterstützen. Primäre Netze, auch außerhalb von Sozialhilfe, werden in das Hilfesystem mit einbezogen. Ziel der Hilfeplanung ist eine bedarfsgerechte wirksame und wirtschaftliche Gestaltung der individuell notwendigen Hilfen. Die Umsetzung der Hilfeplanung erfolgt durch die Leistungsgewährung in der Verwaltung.
Zur Vermeidung von vorzeitigen und unnötigen stationären Heimaufenthalten erfolgt das ambulante Pflegesetting im Rahmen der Zugangssteuerung durch die Hilfe zur Pflege professionell und systematisch individuell. Dies geschieht unter Einbeziehung von ambulanten Pflegediensten, Pflegestützpunkt, Pflegekassen, Angehörigen und regelhaft zu prüfendem freiwilligem sozialen Engagement, insbesondere zugehender Art.
Hinzu kommt ein deutlicher Mehraufwand bei der Antragsprüfung aufgrund diverser Reformgesetze zum SGB XI. So wurden sowohl die Leistungen als auch der leistungsberechtigte Personenkreis durch das
- Pflegeneuausrichtungsgesetz 2012 und das
- Pflegestärkungsgesetz I 2015
erheblich ausgeweitet.
Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen.
Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll am 01.01.2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 01.01.2017 wirksam werden. Dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein bislang so genanntes Drittes Pflegestärkungsgesetz folgen, das die Schnittstellen zum SGB XII regeln wird. Bei diesem zustimmungspflichtigen Gesetz wird es maßgeblich auf die Bewertung der finanziellen Folgen für die Sozialhilfe ankommen.
Aktuell sind aufgrund der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes alle bereits laufenden Fälle zu prüfen und Änderungen/Anpassungen durchzuführen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die häusliche Pflege zu stärken. Dazu sind in dem ab 01.01.2015 geltenden Gesetz nochmals die Anstrengungen verstärkt worden, dass u.a. mehr ambulante Wohnformen geschaffen werden sollen. Daneben soll das Netz der Betreuungen in Rahmen von Tagespflegestätten ebenfalls deutlich ausgebaut werden. Diese Aufgaben gehören zum Bereich der ambulanten Pflege.
Es ist somit mit einer weiteren erheblichen Fallzahlsteigerung zu rechnen, die mit einer Vollzeitstelle nicht mehr aufzufangen ist. Bereits jetzt kommt es zu Bearbeitungsrückständen. Zurzeit liegen 50 offene Anträge vor.
Durch personellen Einsatz in der Sachbearbeitung der ambulanten Hilfe zur Pflege werden Einnahmemöglichkeiten, insbesondere über die Pflegekasse, realisiert und der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit gefördert und damit Ausgaben für stationäre Hilfen reduziert. Der Einsatz einer weiteren Teilzeitstelle in der Sachbearbeitung ist damit auch wirtschaftlich notwendig und aus Sicht des Fachdienstes Personal und Organisation begründet.
Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem Hauptausschuss und dem Kreistag im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussfassung bzw. Beschlussempfehlung vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3112 (bereits im Haushaltsentwurf aufgenommen) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
