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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 DIE LINKE beantragt, die Ausschüsse mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Mietobergrenzentabellen im Kreis Segeberg werden zum 01.01.2016 geändert. Ab dann gelten die Werte aus der Wohngeldtabelle plus 10 %. Diese lauten:

 

Personen

III

IV

V

VI

 

 

 

 

 

1

390,00 €

434,00 €

482,00 €

522,00 €

 

 

 

 

 

2

473,00 €

526,00 €

584,00 €

633,00 €

 

3

 

563,00 €

 

626,00 €

 

695,00 €

 

753,00 €

 

 

 

 

 

4

656,00 €

730,00 €

811,00 €

879,00 €

 

5

 

750,00 €

 

834,00 €

 

927,00 €

 

1.004,00 €

Mehrbetrag für jedes weiteres zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

91,00 €

101,00 €

111,00 €

126,00 €

 

 

Anmerkung: der Zuschlag von 10 % ist in die o. g. Werte noch nicht eingerechnet! III = Ämter Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Boostedt-Rickling, Leezen, Bornhöved, Itzstedt, Trave-Land, Stadt Wahlstedt. IV = Stadt Bad Bramstedt, Stadt Bad Segeberg, Stadt Kaltenkirchen. V = Gemeinde Henstedt-Ulzburg. VI = Stadt Norderstedt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die gegenwärtigen MOG sind völlig überholt. Derzeit liegen sie schon weit unter den Sätzen, die der Kreis Segeberg den Gemeinden für eine entsprechende Flüchtlingsunterkunft erstattet.

Gegenwärtig vereinbarte Praxis ist, dass das Jobcenter Neufälle von SGBII Anspruchsberechtigten zunächst mit den überholten MOG Tabellen in die Irre führen muss und wenn sie dann bei der Wohnungssuche scheitern, in aufwändiger Einzelfallprüfung schließlich doch als Obergrenze die Wohngeldtabelle plus 10 % anwenden soll.

Dieses Verfahren schafft zwar Arbeitsplätze im Jobcenter, ist ansonsten aber völlig kontraproduktiv.

 

.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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Anlagen

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