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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DIE LINKE beantragt, die Ausschüsse mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

 

I) Zur Erstellung, bzw. Förderung von bezahlbaren Wohnraum werden für ein Start-Projekt

in den Haushalt 2016 € 2.500.000 (ggf. mit Sperrvermerk) eingestellt.

 

II) Die Ausschüsse/der Kreistag beraten ergebnisoffen im Zusammenhang mit der

Neuordnung der ISE und einer entsprechenden Satzungsänderung, ob die ISE (neu) oder ihr

Nachfolger mit oder ohne Partnern auch für die Erstellung von Unterkünften zuständig sein

soll, die nicht ausschließlich für Flüchtlinge in Frage kommen.

 

III) Zum jeweiligen Beginn der Beratungen erfolgt eine Stellungnahme oder Berichtsvorlage - der Verwaltung / der ISE / des Beteiligungsmanagement - zu diesem Komplex.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit treffen folgende Szenarien aufeinander:

1) Es droht der Eindruck, dass der Kreis für Flüchtlinge viel, für den Bestand von anderen

Bedürftigen wenig unternimmt.

2) Beide Gruppen nehmen stark zu, denn nach erfolgreich abgeschlossenem Asylverfahren

durch Anerkennung als Asylberechtigter oder Erwerb eines Aufenthaltstitels haben Flüchtlinge idR. die gleichen Ansprüche nach SGBII und XII wie deutsche Staatsbürger auch, gehen in den Bestand der anderen Bedürftigen über und werden ihn schon kurzfristig erheblich erhöhen.

3) Infolge der beabsichtigten Verkürzung von Asylverfahren ist über die Steigerung von

Leistungsberechtigten nach SGBII und XII hinaus auch noch ein zusätzlicher Schwall zu

erwarten. Damit wird sich der gegenwärtige Engpass von Gemeinschaftsunterkünften

(Durchlaufstationen) hin zu bezahlbaren Wohnungen relativ schnell verlagern und den dort

schon bestehenden Mangel extrem erhöhen.

4) Wir stehen aktuell vor der Frage, ob wir die ISE in die Verwaltung integrieren, sie umbauen, oder ihr Geschäftsfeld durch ein weiteres Standbein - in welcher Unternehmensform auch immer - stabilisieren wollen.

5) Sozialer Wohnungsbau sowie das Interesse der Baubranche daran ist aus verschiedenen

Gründen nahezu bedeutungslos geworden. Allein dieses Marktversagen bei bezahlbarem

Wohnungsbau erfordert einen Eingriff der öffentlichen Hand. Privaten Bauträgern stattdessen so viel Bares auszuschütten, um ihre Marge zu erhöhen, als würden sie Luxusobjekte erstellen, wäre die einzige absurde Alternative.

 

6) Die Gemeinden selbst haben kaum Interesse am sozialen- bzw. bezahlbarem Wohnungsbau denn: „Wenn es irgendwo günstigen Wohnraum gibt, ziehen tendenziell Menschen mit geringerem Budget dorthin" gab ein leitender Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Befürchtungen von Bürgermeistern vor einer hohen Arbeitslosenrate vor Ort wieder.

7) Die im Haushaltsentwurf erhoffte Entspannung bei den vom Kreis zu leistenden Erstattungen von Unterkunftskosten, derzeit jährlich um 37 mio €, ist nicht in Sicht, da die SGBII Fälle aus o.a. Gründen wieder steigen werden. Das konnte in den Haushaltsentwurf 2016 noch gar nicht eingepreist werden. Mangels günstigen Wohnraums treiben der Verfall der Mietobergrenzentabellen und die Anwendung der Wohngeldsätze plus 10% die Kosten zusätzlich hoch.

8) Der Kapitalmarkt ist derzeit von einem Zinsniveau um 1 % gekennzeichnet. Mit den risikolosen Mieteinnahmen könnte ein Eigenbetrieb einen Kapitaldienst unmittelbar bedienen, so dass unser Haushalt kaum berührt wird. Die mittel- und langfristige Konsequenz wäre, dass sich die bisher konsumtive Ausgabe "Unterkunftskosten" in eine Eigenkapitalerhöhende Investition transformiert. Das schafft weitere Reserven für die künftige Handlungsfähigkeit des Kreises.

 

Weiteres mündlich. Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Antrag sind ausdrücklich erwünscht.

Wir hätten auch nichts dagegen, wenn die Verwaltung von sich aus zum Werkausschuss am 28.10.2015 eine entsprechend Zielführende Vorlage, etwa mit jeweiligen Varianten, erstellt. In dem Fall würden wir diesen Antrag zurückziehen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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Anlagen

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