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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/097-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abänderung des Beschlusses vom 29.04.2015 wird im Jahr 2016 kein neues „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft im Kreis Segeberg erstellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten und die Fraktionen zu informieren, sobald sich die Verhältnisse derart ändern, dass eine Datenerhebung sinnvoll und zielführend ist. Spätestens in einem Jahr wird sich der Ausschuss erneut mit diesem Thema befassen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, dass die am 05.06.2014 festgelegten Grenzen für angemessene Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/ SGB XII) (Mietobergrenzen) bis auf weiteres fortgelten mit der Maßgabe, dass auch bei einer beabsichtigten Neuanmietung einer Wohnung eine intensive Einzelfallprüfung erfolgt (Vorlage Drs/2015/097). Neben der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Regelung des § 22 SGB II, über die noch nicht entschieden wurde, war die zwischenzeitlich beschlossene Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2016 ausschlaggebend für diese Entscheidung.

 

Die hohe Anzahl neuankommender Flüchtlinge, die seit dem den Kreis Segeberg erreicht hat, hat auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Das zuständige Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat nämlich mit Erlass vom 07.02.2014 festgelegt, dass eine Kostenerstattung für die Unterbringung von Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, maximal bis zur Höhe der regional festgelegten Mietobergrenze erfolgt. Lediglich für einen geringen Zeitraum (bis zu zwei Monate) kann eine Überschreitung der Mietobergrenze erfolgen. Auf Nachfrage teilte das Ministerium dem Kreis Segeberg mit, dass keine Änderung des Erlasses beabsichtigt sei. Das bedeutet, dass neben den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem WoGG sowie Personen, die ein Einkommen im Niedriglohnsektor erzielen, auch eine Vielzahl von Flüchtlingen auf den Wohnungsmarkt im ohnehin schon sehr stark angespannten unteren Segment drängt.

 

Die Folgen für den Wohnungsmarkt sind zurzeit nicht absehbar. Fest steht allerdings, dass die sich verstärkende Nachfrage nach Wohnraum im unteren Segment Auswirkungen auf die Mietpreise haben wird. Angesichts der dynamischen Entwicklung ist eine realitätsnahe Abbildung des regionalen Wohnungsmarktes, die Zweck eines „Schlüssigen Konzeptes“ i. S. d. Rechtsprechung des BSG ist, aktuell nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sollte auf eine zeit- und kostenintensive Neuerhebung von Daten zur Erstellung eines „Schlüssigen Konzeptes“ vorerst verzichtet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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