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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/297-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.)    Anspruch auf Kostenerstattung / Sachkosten

Gem. § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11.1.2012 in Verbindung mit §§ 94, 48 SchulG SH erhalten die BBZ AöR jährlich eine Mittelzuweisung vom Kreis Segeberg, um den Sachbedarf des Schulbetriebs decken zu können.

2.)    Eckwerte / Mittelanmeldungen / Haushaltsberatungen

Die BBZ beantragen diese Mittelzuweisungen für die laufenden und investiven Sachkosten beim Kreis nachdem der Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vom Verwaltungsrat beschlossen wurde (Anlage 1 und 2). Vorab, im Sommer eines Jahres, werden dem Kreis Segeberg von den BBZ für die Haushaltsplanung erste Eckwerte zur Verfügung gestellt.

Die Mittelanmeldungen der BBZ AöR finden Eingang in den TP 233.

Die Zahlungen des Kreises

  • für laufende Sachkosten ergeben sich aus dem Teilergebnisplan zum TP 233,
  • für investive Ausgaben ergeben sich aus dem Teilfinanzplan zum TP 233

 

Anschließend erfolgen die Haushaltsberatungen. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung gehen die Beschlüsse des Finanz-/Hauptausschusses und des Kreistages über den Kreishaushalt in jedem Falle dem Wirtschaftsplan vor.

 

3.)    Haushaltsjahr 2016

Im Rahmen der ersten Haushaltsgespräche 2016 mit den BBZ im Sommer 2015 ging der Kreis Segeberg noch von einer Planung „-100 T€“ aus.

a)      Laufende Sachkosten

Haushaltsjahr 2016

BBZ Se

BBZ No

Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung)

4.539.300,- €

3.547.400,- €

Geplante Kürzung durch Kreis Segeberg

100.000,- €

100.000,- €

Haushaltsentwurf

4.439.300,- €

3.447.400,- €

Mittelanmeldung gem. WP

3.968.200,- €

3.476.500,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

- 471.100,- €

+ 29.100,- €

 

Maßgeblich für die Veränderung der laufenden Sachkosten beim BBZ Bad Segeberg gegenüber dem Haushaltsentwurf ist die um 430 T€ geringere Miete gem. neuer Mietkalkulation der ISE, die ab 01.01.2016 gültig wird.

 

a)       

b)     Investive Ausgaben

Haushaltsjahr 2016

BBZ Se

BBZ No

Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung)

389.900,00 €

317.600,- €

Mittelanmeldung gem. WP

404.000,00 €

317.600,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

+ 14.100,- €

0,- €

 

Bedingt durch die bereits erfolgte und geplante Abrechnung der Jahre 2012 - 2014 haben die BBZ ihren Verwaltungsräten aber letztlich ausgeglichene Wirtschaftspläne zur Entscheidungsfindung vorgelegt, bzw. nur solche, die zugunsten der BBZ leichte Jahresüberschüsse ausweisen, die von den BBZ selbst erwirtschaftet und zunächst über die Rücklagen angespart werden sollen. In Anlage 1 und 2 zu dieser Berichtsvorlage finden Sie die Mittelanmeldungen der BBZ zum Haushalt des Kreises Segeberg. Aus diesen Mittelanmeldungen ergibt sich für den Kreis Segeberg die in Anlage 3 enthaltene konsolidierte Sicht.

 

 

 

 

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Anlagen

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