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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/307

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:
 

Die Kreisverwaltung erreichte am 07.10.15 ein Anruf aus der FDP, in dem auf die Vollsperrung der Kreisstraße79 im Bereich Wakendorf – Wilstedt  hingewiesen wurde. Die Vollsperrung sei unangemessen und unzumutbar. Ein LN-Presseartikel vom 08.10.15 sprach von einer „vollkommen verfehlten Planung“ und weiteren drastischen Kritikschilderungen.

In einer Internetmitteilung sowie in der örtlichen Presse war durch die Kreisverwaltung bereits auf die Vollsperrung hingewiesen worden:

In Folge erforderlicher Straßensanierungsarbeiten erfolgt eine Vollsperrung der Kreisstraße 79 (Wilstedter Straße) vom Einmündungsbereich Speckelweg bis zur Kreisgrenze Segeberg.

Der Kreis Segeberg wird in der Zeit vom 8. bis einschl. 16. Oktober 2015 die Fahrbahn der Kreisstraße 79 in der Gemeinde Wakendorf II zwischen dem Ein-mündungsbereich Speckelweg und der Kreisgrenze Segeberg auf einer Länge von rd. 1.500 Metern in einem Bauabschnitt erneuern. Die vorhandene schadhafte Deckschicht wird ca. 4 cm abgefräst und wieder neu aufgebaut. Hierfür wird die Kreisstraße 79 in diesem Bereich voll gesperrt.
Eine örtliche Umleitung wird für beide Fahrtrichtungen ausgeschildert. Die betroffenen Anlieger der Wilstedter Straße werden rechtzeitig vor der Sperrung durch Handwurfzettel informiert.
Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle während der gesamten Bauzeit nur eingeschränkt passieren.

Der Kreis Segeberg nahm die Presseberichterstattung vom 08.10. in den Lübecker Nachrichten zum Anlass, in einer eigenen Pressemitteilung durch das Landratsbüro zu dieser Angelegenheit folgende Hintergründe zu erläutern:

„Zurzeit wird die Kreisstraße 79 von Wakendorf II bis zur Kreisgrenze saniert. Die Deckensanierung ist insbesondere erforderlich wegen des Schwerlastverkehrs, aber auch durch die Benutzung schwergewichtiger landwirtschaftlicher Fahrzeuge ist die Straße stark beansprucht. Zudem ist die Kreisstraße 79 eine „Aus-weichstrecke“ für die stark belastete Bundesstraße 432.

Es trifft zu, dass es für die AnliegerInnen und Betroffene im Umfeld der Baustelle keine schöne Situation ist, gewohnte Strecken nicht mehr wie sonst üblich befahren zu können. Die Bauzeit ist jedoch mit nur knapp zwei Wochen kalkuliert. Der Asphalt muss zwar bei weitgehend trockener Witterung eingebaut werden, aber es soll ja auch wieder besser werden. Insofern wird der Zeitplan auch eingehalten werden.

Entgegen der in der Presseberichterstattung vertretenen Meinung erweist sich die Vollsperrung allerdings weder als unangemessen noch als unzumutbar.

Richtig ist, dass die Absperrmaßnahmen im Vorwege seitens des Kreises in den zuständigen Dienststellen sorgfältig geplant und die gegenseitigen Interessenlagen abgewogen wurden.

Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft ist der Sicherheit auf der Baustelle – sowohl für die dort beschäftigten Arbeitnehmer als auch für unbeteiligte Dritte - höchste Priorität einzuräumen. Besonders wichtig und entscheidend zu berück-sichtigen war es daher hierbei, dass die VerkehrsteilnehmerInnen und die dort Beschäftigten durch die Bauarbeiten nicht gefährdet werden.

Letztlich reicht nach Abzug der Sicherheitsabstände die verbleibende Fahrbahnbreite nicht aus, alle Verkehrsarten (einschl. LKW und landwirtschaftliche Fahr-zeuge mit Überbreite) gefahrlos an der Baustelle - einer ohnehin nur schmalen Kreisstraße - vorbeizuleiten.

Der Leiter des Fachbereichs „Umwelt, Planen, Bauen“ des Kreises, Herr Falck, betont:

„Selbstverständlich ist es nicht angenehm, wegen der Baumaßnahme eine Umleitung in Kauf zu nehmen, vor allem dann nicht, wenn diese relativ lang ist.

Dem Kreis ist als Vorhabenträger aber sehr daran gelegen, die mit der Tiefbaumaßnahme verbundenen Beeinträchtigungen insgesamt so gering wie möglich zu halten. Jedoch ist für den Kreis bei allem Verständnis für die Belange der AnliegerInnen und sonstigen VerkehrsteilnehmerInnen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von höchster Priorität, weil das mögliche Schadenausmaß unkalkulierbar ist. Sicherheit geht vor.

Und ich lege Wert auf die Feststellung, dass der Kreis bei der Planung auch verantwortungsvoll gehandelt hat. Denn im Rahmen der Interessenabwägung war auch zu berücksichtigen, dass eine Umleitung über die Bundes-straße 432 wegen der – auch von dem FDP-Kreisvorsitzenden in den Lübecker Nachrichten ebenfalls reklamierten Baustelle des Landes an der Bundesstraße 432 in Nahe mit Bauampel- ausscheidet. Wirtschaftswege kön-nen und dürfen als Umleitungsstrecke nicht ausgewiesen und genutzt wer-den, es bleibt nur noch die Umleitung nach Westen.“

Es muss daher dem falschen Eindruck entgegengetreten werden, dass hier –wie in der o.g. Presseberichterstattung wiedergegeben- eine verfehlte Planung zu Grunde gelegen hat. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.

Der Kreis bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erneut um Verständnis für diese vorübergehenden unvermeidbaren Einschränkungen und Unannehmlichkeiten.

Herr Falck ergänzt:

„Die dann sanierte Kreisstraße wird alle entschädigen“

 

 

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